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Kritik an Sterbehilfe an Demenzkranken in Niederlanden hält an28. April 2020 in Prolife, 9 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Höchstgericht in Den Haag erlaubt Tötung von Demenzkranken - Wiener Diözesansprecher Prüller und IMABE-Expertin Kummer warnen vor Wandel in Richtung Entmündigung
Wien (kath.net/KAP) Die Kritik an einem Höchstgerichtsurteil in den Niederlanden, das Sterbehilfe an Demenzkranken erlaubt, hält auch in Österreich an. In den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe 2002 legalisiert wurde, "kippt das System stillschweigend in eine neue Form von Paternalismus, ja eklatante Fremdbestimmung um", befand die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer. Und der Kommunikationschef der Erzdiözese Wien, Michael Prüller, wies in der Sonntag-Ausgabe der "Presse" (26. April) unter dem Titel "Der Tod ist ein Meister aus Holland" darauf hin, dass das betreffende Urteil von der bisher geltenden Voraussetzung der eindeutigen Freiwilligkeit des zu tötenden Menschen abgehe. Bereits in der Vorwoche hatte der Utrechter Kardinal Willem Jacobus Eijk das Gerichtsurteil kritisch kommentiert. In seiner wöchentlichen "Culture Clash"-Kolumne schilderte Prüller die äußerst fragwürdigen Umstände der bereits im Jahr 2016 erfolgten Tötung: Eine damals 74-jährige Frau hatte in einer Patientenverfügung erklärt, sterben zu wollen, wenn sie unerträglich leide, in ein Heim eingewiesen werde - und "wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist". Als sie dann an Alzheimer erkrankte und ins Pflegeheim kam, habe ihr Ehemann die Tötung beantragt - obwohl die Patientin dies bei mehreren Gelegenheiten ablehnte. Die Familie insistierte jedoch, zwei Ärzte befanden die Demenz für "unerträglich", berichtete Prüller. Der ahnungslosen Seniorin wurde ein Betäubungsmittel in den Kaffee gemischt und mit der Infusion des tödlichen Giftes begonnen. "Die Dame wachte aber noch einmal auf, wehrte sich und wurde von ihren Familienangehörigen festgehalten, bis sie tot war", so der katholische Publizist.
Das Gericht in Den Haag bestätigte vergangene Woche den Freispruch einer Ärztin, die an dieser "Behandlung" beteiligt war, vom Vorwurf des Mordes, weil die Demenzkranke davor eine Patientenverfügung unterzeichnet hatte. Ihr Wunsch nach Sterbehilfe wurde nach erfolgter Tötung von der Staatsanwaltschaft angezweifelt, der Fall löste eine öffentliche Debatte aus. Nach dem Freispruch bat die Staatsanwaltschaft das Oberste Gericht um ein Grundsatzurteil, das seit einer knappen Wochen vorliegt. Es war der erste Strafprozess zur aktiven Sterbehilfe nach deren Legalisierung in den Niederlanden 2002. Der Fall zeigt nach den Worten Michael Prüllers, "wie realistisch die Ansicht der Gegner einer erlaubten Sterbehilfe sind, dass es bei einem bisschen Töten nicht bleiben wird". Auch eine zunächst vorsichtige Öffnung für die legale Tötung gehe immer weiter - bis zur moralischen Pflicht zum schonenden Ableben und dem, freilich sorgfältigen, Verabreichen von Gift als Routinehandlung. "Auch wenn man das Gegenteil will", so Prüller: "Wer das Tabu des Tötens verletzt, verwundet das Leben." Für die Geschäftsführerin des kirchlichen Bioethikinstituts IMABE, Susanne Kummer, macht das Urteil in den Niederlanden "erschreckend deutlich, welcher Kulturwandel passiert, wenn der Staat Tötungswünsche nur noch regelt, statt seiner Schutzpflicht für Menschen in vulnerablen Situationen wie Krankheit, Alter oder sozialer Isolation nachzukommen". Autonomie in der sogenannten "Sterbehilfe" sei "nur die halbe Wahrheit". In den Niederlanden "kippt das System stillschweigend in eine neue Form von Paternalismus, ja eklatante Fremdbestimmung um". Auch Utrechter Kardinal übte Kritik Utrechts Kardinal Willem Jacobus Eijk erklärte am 23. April auf Anfrage der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).: "Statt Kriterien für die Interpretation der schriftlichen Sterbehilfe-Erklärungen von Patienten mit fortgeschrittener Demenz festzulegen, überlässt der Oberste Gerichtshof dies dem Urteil der beteiligten Ärzte - wodurch deren Unsicherheit nur noch wächst." In den Niederlanden steigt die Zahl der Fälle von Tötung auf Verlangen bei psychiatrischer Krankheit oder Demenz weiter an: 2009 fanden zwölf Fälle bei Demenzkranken statt, im Jahr 2017 waren es bereits 189 Fälle, bei chronischen psychiatrischen Patienten stieg die Zahl von 0 auf 83. 2018 hatten 144 Menschen mit einer beginnenden Demenz den Antrag auf Tötung gestellt, insgesamt wurden 6.126 Menschen auf eigenen Wunsch getötet - 17 Personen pro Tag, wie Bioethikerin Kummer vorrechnete. Diese Entwicklung löste breite Diskussionen aus: 2017 hatten bereits mehr als 200 niederländische Ärzte öffentlich gegen "Euthanasie", wie sie dort genannt wird, bei fortgeschrittener Demenz protestiert. Aus Protest gegen die steigende Zahl von Demenzpatienten, die inzwischen durch aktive Sterbehilfe zu Tode kommen, traten auch mehrere prominente Medizinethiker des "Euthanasieprüfungsausschusses" zurück. Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten
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Lesermeinungen | Andrzej123 29. April 2020 | | | 211 StGB (Mord) "1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
Gem. der Darstellung von kath.net und div. anderen auch säkularen Medien, wehrte sich d. Opfer und bekam dann ein Beruhigungsmittel eingeflösst.
Damit dürfte das Mord Merkmal Heimtücke erfüllt sein.
Falls was zu vererben war, vielleicht auch noch Habgier.
Die Richtigkeit des kath.net Berichtes vorausgesetzt, ist die strafrechtliche Verurteilung zumindest wegen Totschlags bzw Rechtsbeugung unausweichlich.
Unrechtsjustiz (egal wie sie sich nennt und begründet) ist unbeachtlich und muß sehr wohl zur Rechenschaft gezogen werden.
Bin mir einigermaßen sicher, dass sich hier bzgl dieser Thematik irgendwann ein Gericht für "zuständig" erklären wird. | 1
| | | anjali 29. April 2020 | | | In der Niederlanden Ja hier in der Niederlanden macht man das so.Manche finden das gut! Ältere Leute fürchten sich. Ich habe ein Lebenstestament machen lassen,worin steht dass ich das nicht will.Ich will sterben wenn Gott mich holt und nicht wenn Menschen es wollen. | 1
| | | winthir 29. April 2020 | | | das ist kein Mord, Andrzej123, das ist ein Tötungsdelikt. (bei uns, in Deutschland). Und die Entscheidung darüber obliegt dem zuständigen Gericht.
grundsätzlich | 0
| | | lesa 29. April 2020 | | | Leben und Tod lege ich dir vor. Segen und Fluch. Wähle das Leben! (Deut) Am 28.12.2000 hatte Renato (Schio)eine Botschaft der Gottesmutter verkündet: "Wenn das Gesetz der Euthanasie eingeführt wird, ist die Welt an einem entscheidenden Punkt angelangt. Dann werdet ihr mit eigenen Augen sehen und erleben, was die Menschheit erleiden muss, weil sie Gott verraten hat." Am 24.9.2019 wurde das Gesetz zur Zulassung der Euthanasie in Italien verabschiedet. Am gleichen Tag stürzte das große Holzkreuz an der Gebetsstätte von Schio um. Ein Versuch, gegen das Gesetz zu klagen, scheiterte mit einem Bundesgerichtsurteil vom Dez. 2019. Im gleichen Monat gab es die ersten Corona-Fälle in China, ab Feb. 2020 auch in Italien...Es wird dringend Zeit, dass wir diese mütterlichen Mahnungen Mariens ernst nehmen und die Zeichen der Zeit erkennen. Zu lange hat die Menschheit gelebt, als ob es Gott nicht gäbe." (M. Hesemann, kath.net 31.3.2020)
Werden die Politiker die Warnung der Coronakrise realisieren oder den Verstockungsauftrag (Jes 6), der den Untergang beschleunigt? | 2
| | | Andrzej123 28. April 2020 | | | Es ist Mord! @SalvadoreMio
Ich hatte meinen Fehler selbst bemerkt jedoch hat d.Korrektur anschließend nicht geklappt.
Es ist Mord!
Wer sich gegen d. Euthanasieren wehrt, kann nicht niedergerungen und umgebracht werden.
Ich kann d. Stellungnahme von Prüller, Kummer und Kd Eijk nur als pseudokonservative Scheinopposition werten.
Es gibt Dinge, wo das Dialogisieren aufhören muss.
Das erinnert an die dialogisierenden "Mahnschreiben" ev. Bischöfe an Verantw. im 3. Reich.
Bf Galen dagegen äußerte sich klar und stellte Strafanzeige wegen Mord.
So muss es sein!
Ich hoffe, dass vielleicht im angelsächsischen Raum - ähnlich wie im Fall Pell (zB quadrant Blog) - die Dinge konsequent analysiert und bewertet werden.
Dann werden sich auch hier die "7 Gerechten" finden, die ein gerechtes Urteil fällen.
Die Täter müssen wegen Mord vor Gericht gebracht werden, die Richter wegen Rechtsbeugung.
Zunächst vielleicht vor dem EuGH oder EGMR... wenn das nicht geht, dann vor einem Gericht außerhalb der EU! | 6
| | | SalvatoreMio 28. April 2020 | | | Mord an Demenzkranken @Andrzej123
Diese wichtige Einzelheiten ist oben im deutschen Text enthalten: "Der ahnungslosen Seniorin wurde ein Betäubungsmittel in den Kaffee gemischt und ...". Aber gut, dass Sie es wiederholen, denn es ist unfassbar: Es ist Mord! | 9
| | | Zsupan 28. April 2020 | | | Wir in Deutschland... ... singen doch seit dem Aschermittwoch auch das Hohelied auf den "selbstbestimmten" Tod. Aber wehe, der Tod kommt gerade dann daher, wenn es uns nicht passt, siehe Corona-"Krise"... | 6
| | | Stephaninus 28. April 2020 | | | Die Niederlande einst zu weiten Teilen geprägt durch kalvinistischen Fleiss und Strenge sind leider zu einem grossen Teil nicht nur völlig säkularisiert sondern - als Folge - von der abendländischen Moral abgefallen. Immerhin: auch in der Niederlanden gibt es Zellen der Hoffnung. | 9
| | | Andrzej123 28. April 2020 | | | "Kritik" Eine wichtige Einzelheit fehlt leider im vorliegenden Artikel:
"When the day came to end the womans life, a sedative was put in her coffee. To the doctors surprise the woman then woke up and had to be held down by family members to make sure the rest of the lethal drug could administered."
Es handelt sich um klaren Mord, und hier lediglich zu "kritisieren" empört auch! | 13
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