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Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit

13. März 2024 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Regierung nicht bereit, katholisches Hospiz von Bereitstellung von Sterbehilfe befreien – Erzbischof Lépine: „Nach dem katholischen Glauben ist das menschliche Leben ein heiliges und unantastbares Geschenk, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“


Montreal (kath.net/pl) Die Provinzregierg von Québec erteilt dem katholischen Hospiz St. Raphael Palliative Care Home and Day Center keine Erlaubnis auf Befreiung von der Bereitstellung von Sterbehilfe. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde beim Gesundheitsminister beantragt, aber abgelehnt.In diesem kanadischen Bundesland sind seit Mitte 2023 sämtliche Einrichtungen der Palliativpflege zur Bereitstellung der ärztlich assistierten Sterbehilfe gesetzlich verpflichtet. Die Erzdiözese Montreal hat nun Klage gegen die Provinzregierung eingereicht.

Der Erzbischof von Montreal, Christian Lépine, erklärte: „Wir bitten das Gericht anzuerkennen, dass es im Widerspruch zu unserer in der kanadischen und der Quebecer Charta garantierten Religions- und Gewissensfreiheit steht, zu verlangen, dass auf unserem Grundstück Handlungen begangen werden, die in unseren Augen moralisch inakzeptabel sind.“ „Der Staat kapert damit de facto die Absichten der Gründer und Spender und die Mission der ehemaligen Kirche, die wir großzügigerweise einer Gemeinschaftsorganisation zur Verfügung stellen.“ „Hospize – bei denen es sich um Gemeinschaftsorganisationen und nicht um öffentliche Einrichtungen handelt – sollten in der Lage sein, ihre eigene Mission und die Dienstleistungen zu definieren, die sie anzubieten bereit sind, wie es bis vor Kurzem der Fall war.“


Erzbischof Lépine betonte eigens die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens: „Nach dem katholischen Glauben ist das menschliche Leben ein heiliges und unantastbares Geschenk, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“

Alex Schadenberg, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition, sagte: „Die Euthanasie-Lobby will jede kanadische medizinische Einrichtung, einschließlich religiös verbundener Institutionen, zwingen, ihre Patienten durch Euthanasie zu töten.“

Die Quebec Life Coalition lobte den Schritt zur offiziellen Klage als „ebenso überraschende wie ermutigende Neuigkeit“.

Im Jahr 2019 hatte die Erzdiözese einen 100-jährigen Mietvertrag mit dem St Raphael Palliative Care House für 1 US-Dollar pro Jahr unterzeichnet. Die Erzdiözese hatte die Bedingung gestellt, dass im Hospiz keine Sterbehilfe durchgeführt wird. Damals erlaubte das Gesetz von Quebec Palliativpflegeeinrichtungen, zu entscheiden, ob sie in ihren Räumlichkeiten Sterbehilfe leisten würden oder nicht.

Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 SalvatoreMio 13. März 2024 
 

Kirche ist kein Befehlsempfänger und Diener des Staates....

@Herbstlicht: ganz genau! Wir sind Gott verpflichtet. Was nur stets mehr auffällt: wo hört man, von Seiten Roms, von Seiten einer Bischofskonferenz, Protest gegen neue Sittengesetze, die dem christlichen Glauben widersprechen? Nur vereinzelt! - Warum rückt Rom, die ganze Europäische Bischofskonferenz, dem Herrn Macron und seinen Abgeordneten nicht zu Leibe? Ihnen muss zumindest ins Gewissen geredet werden. Sollte Herr Macron überhaupt katholisch sein, müsste er sofort exkommuniziert werden.


3
 
 girsberg74 13. März 2024 
 

Kanada ist nicht so weit. wie man meinen könnte,

denn wenn dort diese Umkehrung der Werte Erfolg hätte, würde es auch bei uns schwerer werden, das Lebensrecht zu verteidigen.

Mit den angepeilten Maßnahmen gegen „Hassrede“, dabei ist „Hassrede“ ist nicht einmal gerichtsfest definiert wäre es ganz schnell so weit, dass man sich nicht einmal gegen Abtreibung und Euthanasie aussprechen dürfte; auf die Füße tritt man immer jemandem.

Da in der kanadischen und der Quebecer Charta garantierten Religions- und Gewissensfreiheit als Grundrecht festgelegt ist, sollte das Erzbistum Montreal den Sieg davontreagen.

Es wäre aber zu einfach, sich mit einem Sieg zu beruhigen, denn der Versuch der Rechtsbeugung ist überall gegeben, auch bei uns, wo mit wohlklingenden Reden und „Vernunftargumenten“ Stimmung gegen das Lebensrecht gemacht wird.


3
 
 Herbstlicht 13. März 2024 
 

Leben ist kein Wegwerfartikel!

Es stimmt schon, liebe SalvatoreMio, dass es sich bei diesem Fall um ein Menschenrecht handelt, unabhängig der religiösen Einstellung der Beteiligten.

Das Leben als solches ist heilig und darf nicht zur Verfügungsmasse werden.
Dass Menschen oftmals sehr verzweifelt und hoffnungslos sind und ihr Heil nur noch in der Selbsttötung sehen, kann ich nachvollziehen und würde sie deshalb niemals verurteilen.

Aber dass ein Staat verlangt, dass die Kirche, die sich dem dreifaltigen GOTT und Seiner Lehre verpflichtet weiß, der Selbsttötung mit Hilfe Dritter das Wort reden und dazu die Hilfe Dritter befürworten soll ...
Nein, soweit darf m.E. eine Regierung nicht gehen.

Die katholische Kirche hat ihre eigene Identität, sie schützt das Leben, sollte es jedenfalls tun, wenn sie noch ernstgenommen werden will.
Kirche ist kein Befehlsempfänger und Diener des Staates.
GOTT ist ihr Herr und nicht irgendwelche Regierungen.


4
 
 SalvatoreMio 13. März 2024 
 

"Gleiches Recht für alle"

Wie Recht Sie haben, @Herbstlicht, aber es handelt sich um ein Menschenrecht, unabhängig von religiösem Bekenntnis. Dass wir mittlerweile für alles mögliche Selbstverständliche kämpfen müssen und oftmals nicht einmal mehr Unterstützung finden durch "Mutter Kirche", das zeigt, wie weit es abwärts geht mit uns - mit Staaten, die ursprünglich eher christlich geprägt waren. - Wie gut, dass es wenigstens durch Erzbischof Lépine Widerstand gibt.


2
 
 Herbstlicht 13. März 2024 
 

zweierlei Maß, wie so oft!

Die Regierungen der verschiedenen Länder bestehen doch auch darauf, dass jemand, der ihre Gesetze missachtet, zur Rechenschaft gezogen wird und evtl. ein Gerichtsverfahren zu erwarten hat.

Warum also untersagt die Provinzregierung von Québec der katholischen Kirche, auch ihre ureigenen Werte verteidigen und schützen zu dürfen?
Mit welchem Recht tut sie das?
Heißt es nicht stets: Gleiches Recht für alle!


3
 

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