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Vatikan "sehr besorgt" wegen Sterbehilfe-Urteilen in Italien

19. Juni 2025 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Kardinalstaatssekretär Parolin zu Debatten um eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe: "Wir hoffen, dass jede mögliche Entscheidung die Menschenwürde bewahrt".


Rom (kath.net/ KAP) 
Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, nach dem Papst die Nummer zwei im Vatikan, hat sich besorgt über Änderungen im italienischen Recht in Richtung einer aktiven Sterbehilfe geäußert. Bei einer Veranstaltung mit italienischen Politikern und Kirchenleuten sagte Parolin am Dienstag in Rom, der Vatikan sei "sehr besorgt". Er erinnerte daran, dass die italienische Verfassung für das Leben sei.
Zu den derzeit in Italien geführten Debatten um eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe erklärte Parolin: "Wir hoffen, dass jede mögliche Entscheidung die Menschenwürde bewahrt."


Ein Anlass ist ein Richterspruch des Verfassungsgerichts vom 20. Mai. Es hatte entschieden, dass Sterbehilfe auch dann straffrei bleibt, wenn die betroffenen Person noch nicht an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen wurde. Es genüge die medizinische Bestätigung, dass ein Patient absehbar nicht mehr ohne Maschinen lebensfähig wäre, so die Entscheidung.
Zugleich forderten die Höchstrichter das italienische Parlament auf, ein neues Gesetz zum Thema Sterbehilfe zu verabschieden. Bislang ist die Frage, was auf diesem Feld erlaubt ist, noch weitgehend von einzelnen Gerichtsentscheidungen abhängig. Weitere derartige Entscheidungen werden in naher Zukunft erwartet.

2019 hatte das oberste Gericht Italiens die Straffreiheit von Sterbehilfe an die Bedingung geknüpft, dass die Betroffenen nur durch laufende Beatmungs- oder andere vitale Maschinen am Leben gehalten werden können. In diesen Fällen sei ein aktives Eingreifen erlaubt, um den Leidensweg zu verkürzen.

Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

 


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Lesermeinungen

 lesa 23. Juni 2025 

@Fink@gebsy: Ihre Einwände sind berechtigt.
Die Gefahr in unserer Zeit ist nur, dass Gesetzestexte oft auf diffizile Weise Fallen und Schlupflöcher parat halten.


0
 
 SalvatoreMio 19. Juni 2025 
 

Patientenverfügung - gegen aktive Sterbehilfe

Ich habe 2 verschiedene "Patientenverfügungen" vor mir liegen, ausgeführt von einem Notar. Die erste ist fast 20 Jahre alt und beinhaltete ca. 4 Seiten (einschl. Generalvollmacht, Vollmacht in persönl. Angelegenheiten, Patientenverfügung, Betreuungsverpflichtung usw.). Diese Urkunde ist überholt. - Kürzlich war ich beim Notar wegen meiner eigenen Patientenverfügung nebst Betreuungserklärung und Vorsorgevollmacht. Der Umfang des Papieres ist mittlerweile enorm erweitert auf gut 9 Seiten und genauer als zuvor (gewiss auch, um Unklarheiten und Missbrauch vorzubeugen). -
Man sollte sich unbedingt beizeiten ernsthaft mit diesen Fragen beschäftigen! Der 1. Punkt im Dokument lautet z. B.: "... Nachstehende Erklärungen gebe ich nicht nur im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und bei voller Entscheidungsfähigkeit ab, sondern nach sorgfältiger Information zugleich in voller Kenntnis von Inhalt und Tragweite meines hier geäußerten Willens".


0
 
 gebsy 19. Juni 2025 

"Patientenverfügung"

wird das in Österreich genannt, wenn keine künstliche Lebens(Leidens)verlängerung gewünscht ist.

www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit/patientenrechte/3.html


0
 
 Fink 19. Juni 2025 
 

Unterscheidung zwischen "aktiver Sterbehilfe" und "passiver Sterbehilfe"

Bei dem im Text beschriebenen Fall geht es doch um "passive Sterbehilfe", soweit beurteilbar.
Ich provoziere jetzt mit einer Frage: Gibt es aus ethischer bzw. christlicher Sicht eine Verpflichtung, in jedem Fall mit "Maximalmedizin" einen natürlichen Sterbeprozess aufzuhalten und das Leben maximal zu verlängern ?!
Anders herum gefragt: Dürfen wir nicht am Lebensende auf jegliche Intensivmedizin verzichten ?


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