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Vatikan bekräftigt Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses

1. Juli 2019 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Festhalten am Beichtgeheimnis stellt aber keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar, betont Kurienkardinal Piacenza, der den für Gewissensfragen im Zusammenhang mit Sakramenten zuständigen Gerichtshof des Vatikan leitet


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals hat der Vatikan die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Der vatikanische Gerichtshof der Pönitentiarie verwahrt sich in einer am Montag vom Vatikan veröffentlichten Stellungnahme gegen Erwartungen, die katholische Kirche müsse ihre Rechtsordnung an jene einzelner Staaten anpassen. Zugleich betonte der Leiter des Gerichts, Kardinal Mauro Piacenza, das Festhalten am Beichtgeheimnis stelle keine Rechtfertigung von oder Toleranz gegenüber Missbrauch dar.

Das Beichtgeheimnis sei nicht mit dem Berufsgeheimnis etwa von Medizinern oder Anwälten vergleichbar, so Piacenca in einer zusätzlichen Erläuterung. Solche Regelungen weltlicher Gerichte könnten nicht auf die Kirche übertragen werden.


In der Note des Gerichtshofs heißt es, jede politische oder gesetzliche Initiative gegen die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses wäre eine Verletzung der Religionsfreiheit sowie der Gewissensfreiheit von Beichtendem wie Beichtvater. Jemand, der sich in der Beichte öffne, müsse stets sicher sein können, dass die Inhalte vertraulich bleiben. Über das Beichtgeheimnis könne "keine menschliche Macht" Jurisdiktionsgewalt beanspruchen.

Sollten im Namen einer Beichte Straftaten zur Sprache kommen, dürfe ein Sich-Stellen vor der zivilen Gerichtbarkeit gemäß dem Aussageverweigerungsrecht nicht als Bedingung für eine Lossprechung gemacht werden, heißt es. Die Note betont zugleich, dass für eine Vergebung aufrichtige Reue und Besserung Voraussetzung seien. Sofern sich bei einer Beichte Opfer äußern, sollten diese über ihre Rechte informiert werden sowie über die rechtlichen Mittel, Taten gegenüber kirchlichen und oder zivilen Gerichten anzuzeigen.

Die Pönitentiarie ist einer der obersten Gerichtshöfe des Vatikan; er ist unter anderem für Gewissensfragen im Zusammenhang mit Sakramenten zuständig. Es habe einen Wandel der Kommunikation gegeben, in dem "zu oft Informationen jeder Art bekannt gemacht werden, die auch privateste und vertraulichste Bereiche betreffen", so das Schreiben. Auch die Kirche selbst sei davon nicht ausgenommen. In Zeiten der Massenkommunikation gelte es besonders, "darüber zu wachen, dass das Beichtgeheimnis niemals von irgendwem verletzt wird".


Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


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Lesermeinungen

 Adamo 1. Juli 2019 
 

Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses.

Das Beichtgeheimnis besteht schon seit Urzeiten. Seine Unverletzlichkeit hat Kardinal Piacenza unmißverständlich klargestellt.

Hierzu erwähne ich den Priester Johannes Nepomuk, der für die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses in den Tod ging.

König Wenzel ließ ihn wegen seiner Nichtpreisgabe der gebeichteten Sünden seiner Frau foltern und am 20.März 1393 gefesselt von der Prager Karlsbrücke in die Moldau stürzen in der er ertrunken ist.


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