Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  2. Vom Elend der Fürbitten
  3. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  4. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  5. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  6. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  7. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  8. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  9. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  10. Realitätsverlust im Bistum Chur
  11. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  12. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  13. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  14. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  15. Michelle Obama ermutigt Mütter arbeiten zu gehen

IMABE kritisiert VfGH-Urteil zur Streichung des Geschlechtseintrags

23. Jänner 2026 in Österreich, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Österreich: Ethik-Fachinstitut sieht Entwertung der Geschlechtskategorien im Personenstandsregister durch Möglichkeit ihrer Verweigerung - Geschlecht "nicht nur administrative Größe"


Wien (kath.net/KAP/red) Das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) sieht in einem jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine grundlegende Zäsur im Umgang mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister. Der VfGH hatte im Dezember 2025 entschieden, dass Personen ihren Geschlechtseintrag vollständig streichen lassen können, wenn sie sich weder als männlich, weiblich noch einer anderen vorgesehenen Kategorie zuordnen wollen. Veröffentlicht wurde das Urteil am 13. Jänner.

Konkret ging es um den Antrag eines Mannes, im Personenstandsregister ohne Geschlechtseintrag geführt zu werden. Der VfGH gab dem Anliegen statt und begründete dies damit, dass Transpersonen derselbe verfassungsrechtliche Schutz zukomme wie intersexuellen Menschen. Eine Verpflichtung zur Eintragung eines Geschlechts sei daher nicht in jedem Fall zulässig.

Nach Einschätzung des IMABE steht diese Entscheidung in einem Spannungsverhältnis zu einem früheren VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2018. Damals hatten die Richter entschieden, dass intersexuelle Menschen neben "männlich" und "weiblich" Anspruch auf einen weiteren positiven Geschlechtseintrag haben müssen. Ziel sei gewesen, der biologischen Vielfalt Rechnung zu tragen, ohne den Geschlechtseintrag als solchen infrage zu stellen. "Die Verpflichtung zur Eintragung eines Geschlechts blieb bestehen, nur die Kategorien wurden erweitert", hält das IMABE fest.


Die nunmehrige Möglichkeit der vollständigen Streichung stelle diese Logik auf den Kopf. "Was 2018 als notwendige Erweiterung galt, kann nun vollständig abgelehnt werden", heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des kirchlichen Ethik-Fachinstituts. Der Geschlechtseintrag werde damit "grundlegend entwertet". Wenn einerseits mehrere Kategorien vorgesehen seien, diese andererseits aber insgesamt verweigert werden könnten, stelle sich die Frage, "wozu das Merkmal 'Geschlecht' im Personenstandsregister dann noch dient".

Kritisch sieht das IMABE auch die implizite Annahme, Geschlecht sei eine rein administrative Größe. Die Entscheidung suggeriere, "dass Geschlecht eine rein administrative Kategorie sei, die man nach Belieben wählen, ändern oder streichen könne, losgelöst von jeder biologischen Grundlage". Dem hält das Institut entgegen: "Die biologische Realität bleibt unberührt: Jeder Mensch hat ein biologisches Geschlecht, das durch Chromosomen, Keimzellen und Geschlechtsmerkmale bestimmt wird."

Die Streichung eines amtlichen Eintrags mache niemanden biologisch geschlechtslos. Wenn Geschlecht rechtlich zur freien Wahl erklärt und "gefühlte Identität" zum Maßstab werde, seien rechtliche und gesellschaftliche Widersprüche vorprogrammiert, so das IMABE. Die Debatte berühre grundlegende Fragen der Rechtsordnung und bedürfe einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung.

Das Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) war 1988 auf Initiative von Medizinern, Juristen und Geisteswissenschaftlern in Wien gegründet worden. Sein Ziel ist , den Dialog von Medizin und Ethik in Forschung und Praxis auf Grundlage des christlichen Menschenbildes zu fördern. IMABE arbeitet im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz. 

Link zum Beitrag der IMABE: Sechs Geschlechter für Neugeborene? Kritik an neuem Eltern-Kind-Pass in Österreich

Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Versusdeum 23. Jänner 2026 
 

Irre

Wieso drehen die alle durch? Was rauchen die? Reicht es nicht, dass man z.B. als Mann in D und A in einem Frauengefängnis einsitzen darf und möglicherweise in A sogar früher in Rente gehen darf, wenn man sich zur Frau erklärt?
Und es beruhigt mich wenig, dass diese Meldung ausnahmsweise einmal nicht Deutschland betrifft.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

gender mainstreaming

  1. Detransition: US-Amerikanerin gewinnt erstmals Klage gegen Transgender-Ärzte
  2. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  3. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  4. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  5. US-Studie zeigt: Transgender wird unter jungen Leuten unmodern!
  6. Katholische US-Bischöfe stellen sich gegen Transhype: Nur biologische Frauen in Schulsportteams!
  7. Britisches Parlament lehnt Verbot von Konversionstherapien ab
  8. Deutsche Tageszeitung beendet Gender-Unsinn nach Kündigungswelle!
  9. Für die US-Diözese Cleveland gilt nur das biologische Geschlecht
  10. Senta Berger zum ‚Gendern’: ‚Ob es inhaltlich richtig ist, wage ich zu bezweifeln’






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  5. Realitätsverlust im Bistum Chur
  6. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  7. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  8. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  9. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  10. Vom Elend der Fürbitten
  11. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  12. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  13. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  14. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  15. Papst bezieht diesen Samstag seine Wohnung im Apostolischen Palast

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz