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| ![]() Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmenvor 1 Stunden in Deutschland, 2 Lesermeinungen Die angekündigten Inhalte überschreiten die Grenzen dessen, was Aufgabe der Schule oder des Staates sein sollte, argumentieren die Eltern. Die Schule beruft sich darauf, dass es sich um eine Pflichtveranstaltung gehandelt habe. Dachau (kath.net/jg) Der Workshop wurde vom Verein „diversity München“ durchgeführt. Die Eltern wollten nicht, dass ihr Sohn an der Lehrveranstaltung teilnimmt, weil sie befürchteten, dass diese politisch und weltanschaulich nicht neutral verlaufen würde. Sie hatten der Schulleitung vor dem Workshop etliche Fragen gestellt, die ihrer Ansicht nach nicht ausreichend beantwortet worden waren. „Insbesondere die Formulierung, Schülerinnen und Schüler sollten auf ihre körperliche und geistig-seelische Entwicklung, ihre Geschlechtlichkeit, ihre Gefühle, ihre geschlechtliche Identität und ihre sexuelle Orientierung vorbereitet werden, überschreitet nach unserer Überzeugung die Grenzen dessen, was Aufgabe der Schule oder des Staates sein sollte“, heißt es in dem Schreiben der Eltern, das Apollo News vorliegt. Die Schule berief sich in ihrer Antwort an die Eltern darauf, dass der Workshop eine verpflichtende Veranstaltung auf Grundlage des bayerischen Lehrplanes sei. Die Veranstaltung verfolge keine politische oder weltanschauliche Indoktrination, betonte die Schulleitung. Nach einem nochmaligen Briefwechsel mit der Schule entschieden die Eltern, ihren Sohn nicht an dem Workshop teilnehmen zu lassen. Da sie der Ansicht waren, dass wesentliche Fragen seitens der Schule unbeantwortet geblieben seien, reichten sie Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Außerdem sei ihnen das von „diversity München“ verwendete Unterrichtsmaterial nicht vor der Veranstaltung zugesandt worden, wandten die Eltern ein. Das Landratsamt leitete ein Bußgeldverfahren gegen den Schüler ein, nachdem dieser dem Workshop ferngeblieben war. Sollte tatsächlich eine Geldstrafe gegen den Schüler verhängt werden, wollen die Eltern dies gerichtlich überprüfen lassen. Da er bereits strafmündig ist, würde ein entsprechender Bescheid direkt an den Schüler gehen. Die Schule wollte sich auf Anfrage von Apollo News nicht zu dem Vorfall äußern. Der Verein „diversity München“ wird von der Stadt München gefördert. Er sieht sich als queere Jugendorganisation und sieht seine Aufgabe unter anderem in der Information von Schülern über Themen wie Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung und den Abbau von Vorurteilen. Der Verein fordert eine stärkere Berücksichtigung queerer Themen in mehreren Schulfächern sowie die Abschaffung der Begriffe „Mutter“ und „Vater“ zugunsten von „zwei Eltern(teilen)“.
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