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Katholische Bischöfe Schottlands verurteilen Pufferzonen-Gesetz für Abtreibungskliniken

17. Jänner 2026 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Das Pufferzonen-Gesetz sei eine Verschiebung im Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern, eine, welche die Redefreiheit und Religionsfreiheit auf eine Weise einschränke, die alle besorgt machen sollte.


Edinburgh (kath.net/jg)
Die katholische Bischofskonferenz von Schottland hat am 6. Januar 2026 in einer Pressemitteilung die Einschränkung der Meinungs- und Gewissensfreiheit durch so genannte "Pufferzonen" rund um Abtreibungskliniken kritisiert. Die Mitteilung ist auf der Internetpräsenz der schottischen Bischofskonferenz abrufbar.

Innerhalb der Zonen, die im Umkreis von 200 Metern um Abtreibungskliniken gelten, kann jede Form von Einflussnahme auf eine Entscheidung für eine Abtreibung kriminalisiert werden. Derzeit gibt es 30 Orte mit derartigen Pufferzonen in ganz Schottland. 

Schottland habe bereits wirksame Gesetze gegen Belästigung, Einschüchterung und Störung der öffentlichen Ordnung gehabt, bevor das Gesetz zur Einrichtung der Schutzzonen um Abtreibungskliniken beschlossen wurde, stellen die katholischen Bischöfe fest. 


„Wir lehnen das Gesetz ab, weil es unverhältnismäßig und undemokratisch ist“, schreiben die Bischöfe wörtlich. Es sei ein Ausdruck staatlicher Übergriffigkeit und schränke Grundfreiheiten ein. Das Gesetz sollte jeden in Schottland beunruhigen, ganz unabhängig davon, was jemand über Abtreibung denke.

Noch besorgniserregender sei, dass das Gesetz so formuliert sei, dass auch Gebete kriminalisiert würden, selbst wenn sie leise gehalten seien. Das sei im modernen Schottland noch nie dagewesen. Das Gesetz habe weltweit Erstaunen ausgelöst und die Frage aufgeworfen, wie es in Schottland um Menschenrechte, Meinungs- und Religionsfreiheit bestellt sei. 

Das Gesetz gehe sogar noch weiter und umfasse auch Tätigkeiten in privaten Räumlichkeiten, die sich innerhalb der Schutzzone befinden. Ein Lebensschutz-Poster oder eine Konversation, die bei offenem Fenster mitgehört werde, könne bereits als Verstoß gegen das Gesetz gewertet werden. 

Sogar Personen, die alleine und ohne Ausdruck eines sichtbaren Protests innerhalb einer der Schutzzonen stehen, könnten verdächtigt werden, ein stilles Gebet für den Schutz des Lebens zu sprechen. Sogar die Polizei von Schottland habe dabei Unbehagen, heißt es in der Pressemitteilung der katholischen Bischofskonferenz von Schottland. 

„Wir unterstützen alle, die, aus Gründen des Gewissens und des Mitgefühls, für das Recht auf Leben einstehen. Es kann kein Verbrechen sein, unsere Stimme und unsere Gebete für die Ungeborenen einzusetzen“, schreiben die Bischöfe.

Eine Gesellschaft, die fest auf ihre Werte vertraue, fürchte anderslautende Stimmen nicht und kriminalisiere stille Gebete nicht. Sie verlange von ihren Polizisten und Richtern nicht, in die Gedanken ihrer Bürger Einsicht zu nehmen. Das Pufferzonen-Gesetz sei eine Verschiebung im Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern, eine, welche die Redefreiheit und Religionsfreiheit auf eine Weise einschränke, die alle besorgt machen sollte.

Die 75-jährigen Lebensschützerin Rose Docherty muss sich im Januar vor einem Gericht wegen Verstößen gegen das Pufferzonen-Gesetz verantworten. Es geht um einige Vorfälle, die sich im Zeitraum von September 2024 bis Februar 2025 zugetragen haben, berichtet die Zeitung Daily Mail. 

 


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Lesermeinungen

 modernchrist 18. Jänner 2026 
 

Tapfere Wortmeldung der Bischöfe dort!

Bei uns nennt man das Abgeben von Hilfe-Flyern oder das versuchte Ansprechen zur Rettung eines ungeborenen Kindes jetzt "Gehsteigbelästigung". Den Bereich um die Tötungsklinik herum nennt man "Schutzzone", damit die Frauen vor Betern geschützt und ungehindert ihr Kind zum Töten tragen können. Wird alles als "guter Kompromiß" betitelt von Funktionären.


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