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Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!

31. Juli 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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‚Ich wurde als Christin verfolgt, die für ihre Überzeugungen einsteht, wenn es um das Leben geht’, schreibt die Mutter eine zweijährigen Tochter.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
In den USA hat ein Gericht eine 33-jährige Lebensschützerin zu einer Haftstrafe von 41 Monaten verurteilt. Bevelyn Beatty Williams hat vor einem Abtreibungszentrum gepredigt.

Die Mutter einer zweijährigen Tochter wurde nach dem FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) verurteilt, der den Zugang zu Abtreibungskliniken sicherstellen soll.

Der FACE-Act wurde 1994 beschlossen. Erst seit kurzer Zeit wird er gegen Lebensschützer angewendet, die Protestkundgebungen vor Abtreibungskliniken abhalten. Im Jahr 2022 hat das Justizministerium unter Merrick Garland 22 friedliche Demonstranten nach dem FACE-Act anklagen lassen.


„Ich wurde als Christin verfolgt, die für ihre Überzeugungen einsteht, wenn es um das Leben geht“, schreibt Williams in einer Stellungnahme auf der Internetseite, über die sie Spenden für ihre Prozesskosten sammelt.

Das Urteil sei nicht nur unangemessen für das Fehlverhalten, welches ihr vorgeworfen werde, fährt sie fort. Die Richterin habe im Gerichtssaal verkündet, dass sie ein Exempel statuieren wolle. Der Umstand, dass sie eine junge Mutter sei, die zu Hause bei ihrem Kind sei, habe für die Richterin keine Rolle gespielt.

Die Richterin habe ihr gesagt, sie sei jung und werde nicht durch die Strafe definiert, bevor sie die Entscheidung getroffen habe, sie für drei Jahre von ihrer Tochter zu trennen.

Williams hat nun 60 Tage Zeit um das Urteil anzufechten. „Ich brauche so viel Hilfe wie ich bekommen kann“, schreibt sie abschließend.

 


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Lesermeinungen

 bereschit 2. August 2024 
 

Barbarischer geht es kaum

Mir drängt sich die Geschichte vom armen Lazarus und dem reichen Mann auf. Die eine (Richterin) wird vergeblich versuchen ihre Zunge mit kostbarem Nass zu kühlen. Die Mütter und die Kinder der Leidtragenden werden in Abrahams Schoß mit ewiger Liebe getröstet werden. Für die Mörder und Mörderinnen wird es kein Erbarmen geben. Ewige Pein wird ihr Los sein!


0
 
 elmar69 31. Juli 2024 
 

@Herbstlicht

Es reicht, jemanden einzuschüchtern oder zu behindern, in dem Gesetz ist der Gewaltbegriff recht weit gefasst.

Allerdings passt das Strafmaß nicht zu den Schilderungen:

Hab den Gesetzestext gegoogelt, als Strafmaß ist vorgesehen:

Ersttäter: maximal 1 Jahr Haft und/oder Geldstrafe
Wiederholungstäter: maximal 3 Jahre Haft und/oder Geldstrafe

Bei ausschließlich gewaltloser körperlicher Behinderung reduziert sich das Strafmaß auf
Ersttäter: maximal 6 Monate Haft und/oder Geldstrafe bis 10000$
Wiederholungstäter: maximal 18 Monate Haft und/oder Geldstrafe bis 25000$

Höhere Strafen sind zulässig, wenn die Tat zu einer Körperverletzung oder zum Tod geführt hat.

Entweder ist letzteres der Fall oder das Urteil hat in der nächsten Instanz keinen Bestand.


1
 
 Herbstlicht 31. Juli 2024 
 

Trennung von der Mutter

Hat Bevelyn Beatty Williams jemand bedroht, beleidigt, hat sie irgendeine Gewalt angewendet?

Predigen und beten:
Ist das heutzutage bereits ein Grund, eine junge Mutter zu verurteilen und sie damit von ihrem Kind zu trennen?

Letzteres nenne ich Gewalt!
Und zwar indirekt dem Kind von Frau Williams gegenüber, welches sich nicht wehren kann.

Der richterlichen Absicht, "ein Exempel zu statuieren", nimmt man seelisches Leid von Mutter und Kind billigend in Kauf!
Wie armselig!


3
 
 SalvatoreMio 31. Juli 2024 
 

Amerika, das Land der großen Freiheit?

Barbarischen geht es kaum noch! Da kommt die hässliche Fratze der jetzigen Regierung deutlich zutage und die der neuen Moral, wie es scheint: Geburten einschränken. Fehlt nur noch, dass Abtreibungswillige ein Geldgeschenk erhalten.


5
 

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