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EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrundvor 9 Stunden in Deutschland, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In einem aktuellen Urteil entschieden die Richter, dass ein Kirchenaustritt allein nicht mehr ausreicht, um eine Kündigung zu rechtfertigen
Luxemburg (kath.net) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen massiv gestärkt. In einem aktuellen Urteil entschieden die Richter, dass ein Kirchenaustritt allein nicht mehr ausreicht, um eine Kündigung zu rechtfertigen – insbesondere dann nicht, wenn die Konfessionszugehörigkeit für die konkrete Tätigkeit keine wesentliche Voraussetzung ist.
Anlass für das Verfahren war die Klage einer Sozialpädagogin aus Wiesbaden. Die Frau war bei einem kirchlichen Verein für Schwangerschaftsberatung (Caritas) angestellt. Als sie aus der katholischen Kirche austrat, wurde ihr gekündigt. Die Klägerin gab an, der Austritt sei aus finanziellen Gründen erfolgt (wegen des sogenannten „besonderen Kirchgelds“), ihre christliche Überzeugung habe sich jedoch nicht geändert. 
Der EuGH folgte der Argumentation der Vorinstanzen und betonte mit der Berufung auf "Gleichbehandlung": Da im selben Team auch evangelische Mitarbeiter ohne Probleme beschäftigt wurden, könne die katholische Mitgliedschaft keine „wesentliche und berechtigte berufliche Anforderung“ für diese Stelle sein. Außerdem wird auch das Argument des " Diskriminierungsverbot" bemüht: "Eine Kündigung, die allein auf dem formalen Akt des Austritts fußt, stellt laut EuGH eine unzulässige Diskriminierung dar, wenn die Religionszugehörigkeit für die Ausübung der Arbeit nicht zwingend erforderlich ist.
Die Kirche hatte argumentiert, der Austritt sei ein „bewusster Akt der Distanzierung“, der die Loyalität zum Dienstherrn verletze. Dieser Sichtweise erteilte der EuGH nun eine Absage.
Das Urteil hat enorme Sprengkraft, da die Kirchen in Deutschland mit über 1,5 Millionen Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern zählen.
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Lesermeinungen| | Walahfrid Strabo vor 2 Stunden | |  | Wes Brot ich ess, des Lied ich sing... Die Kirchensteuer ist der Dame zu teuer, aber das Gehalt, das aus Kirchensteuermitteln generiert wird, hätte man schon gern?
Manchmal frage ich mich, wie manche Leute morgens noch in den Spiegel schauen können. |  1
| | | | | ottokar vor 2 Stunden | | | | Ich bin Doppelstaatsbürger in CH und D Kirchensteuerpflichtig. Bin ich nun in einem der Länder, in beiden oder überhaupt nicht von den Sakramenten ausgeschlossen, wenn ich in einem der beiden Länder aus der Steuerkirche austreten würde? Ich tue es natürlich nicht…… |  0
| | | | | discipulus vor 4 Stunden | | | | @dalet: Konflikt? So schlecht ist das Urteil gar nicht für die Kirche. Es fordert nur Konsequenz bei den Entscheidungen im Rahmen des Selbstbestimmungsrecht - und das darf und muß ein Rechtsstaat auch einfordern.
Um die ökumenische Praxis zu bewahren, muß die Kirche ja nur die Begründung dieser Praxis anpassen. Kündigungsgrund darf dann halt nicht der Kirchenaustritt als solcher sein, sondern die Tatsache, daß er nicht mit dem Übertritt zu einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft verbunden ist, dann ist den Forderungen des EuGH Genüge getan. Wenn die Kirche aber mit den Nichtzugehörigkeit zur katholischen Kirche argumentiert, während auch nicht-katholische Mitarbeiter beschäftigt sind, ist von juristischer Warte aus inkonsequent. |  0
| | | | | ElisabethaMaria vor 4 Stunden | | | | @marlin so war es mir bis dato auch bekannt aber jemand erwähnte mir gegenüber, dass er wegen der Kirchensteuer austreten sei. Er habe aber ja nicht den Glauben aufgegeben und nur staatlich und beitragsmäßig nicht mehr Mitglied sei. Also könne er selbstverständlich die Kommunion und alle Sakramente empfangen. |  0
| | | | | Schillerlocke vor 4 Stunden | | | | Dann soll die Dame eben irgendwo außerhalb Deutschlands sich bei einer Kirche bewerben und dort arbeiten gehen, wo keine Kirchensteuer erhoben wird, wenn sie solch eine Sparfüchsin ist. Sie behauptet, weiterhin katholisch zu sein, und tritt aus der Kirche aus? Das ist ja absurd.
In Deutschland gelten die Konkordatsregeln, daran wird sich die Kirche halten. Das Ganze wird wohl vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht landen. |  0
| | | | | Rolando vor 4 Stunden | | | | Die Folgen sind Unterwanderung Andere, liberale oder linke Ansichten, führen zu schleichenden Unterwanderungen, die Meinungen und Ansichten müssen dann wegen Diskriminierung erlaubt und angenommen werden, kein guter Prozess.
Wer wegen der Kirchensteuer austritt sollte auch das Land verlassen, die Steuer ist enorm höher. Der Zehnte ist auch höher als das bisschen Kirchensteuer. |  0
| | | | | marlin vor 5 Stunden | | | | Kirchenaustritt in Deutschland Die aus der Kirche ausgetretene Person:
- darf die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer in Todesgefahr - nicht empfangen,
- kann keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen,
- kann nicht Taufpate und nicht Firmpate sein,
- kann nicht Mitglied in pfarrlichen und in diözesanen Räten sein,
- verliert das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche,
- kann nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein
Quelle – s. Link unten: www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_alt/2012-145a-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Dekret.pdf |  0
| | | | | Mensch#17 vor 6 Stunden | | | | Kirche als Arbeitgeber - ?!? - Kirchenmitgliedschaft als ... ?!? Ein wesentliches Problem ist wohl, dass Kirche im weltlichen Sinn als Arbeitgeber auftritt. Uns scheint das heute als normal, aber das war nicht von Anfang an so. (Oder hat jemand Kenntnis davon, dass einer der Apostel oder Evangelisten Angestellte beschäftigten?) Wo beginnt es? Wann fängt es an? Und wer ist dann Arbeitgeber? (Eine "Institution" oder eine natürliche Person?)
Wofür braucht die Kirche Angestellte? Klar, bei der heutigen Komplexität der Gesellschaft braucht man qualifizierte Hilfe für ... !?!
Und das andere Thema, das hier wieder zum Vorschein kommt, ist die Frage der Zugehörigkeit zur Kirche! Das dt. Modell der Körperschaft des öffentlichen Rechtes stößt schnell an seine Grenzen. Aber was stattdessen? (sonntäglicher Gottesdienstbesuch, Kennen und Verwenden der Grundgebete, Geben des Zehnten, Engagement in den Gremien, ...?)
Vieleicht hilft als erstes: "Simplify the church". |  1
| | | | | Tante Ottilie vor 8 Stunden | | | | Das betr. EUGH-Urteil wurde heute auch im Dlf zitiert U.a. auch Entscheidungsgründe FÜR die Beklagte Frau, die in einer kirchl. Schwangerenberatungsstelle beschäftigt gewesen ist:
1. Das betr. Bistum beschäftigt dort auch Personen, die von vornherein keiner Religionsgemeinschaft angehören.
2. Die entlassene Frau ist aus rein finanziellen Gründen (Sparung der Kirchensteuer) ausgetreten, nicht etwa weil sie mit den Glaubensprinzipien der rk Kirche nicht mehr einverstanden ist.
Die Entscheidung des EUGH kann ich unter den gen. Gesichtspunkten daher nachvollziehen. |  2
| | | | | dalet vor 8 Stunden | |  | Konflikt Das Grundgesetz garantiert den Kirchen das Recht, ihre Sachen selbst zu regeln.
Die Frage wird nun sein, inwieweit sich das deutsche Grundgesetz einfachem Europarecht unterordnen muss - eine europäische Verfassung besteht dort ja bis heute nicht. Aber das müssen nicht die Kirchen klären, sondern die Gerichte. "Kirchenmitgliedschaft" ist ja ein Begriff, den das Kirchenrecht gar nicht kennt.
Problematisch erweist sich, dass nun ausgerechnet die auf einem ökumenischen Kompromiss aufgebaute Regelung, nach dem die Beschäftigten auch evangelischen Bekenntnisses sein können, gewissermaßen als Kronzeugin gegen das Selbstbestimmungsrecht der Kirche angeführt wird. Man wird wohl annehmen dürfen, dass die evangelischen Mitarbeiter der Sozialpädagogin nicht ausgetreten sind und mithin nicht nur Mitglieder, sondern auch loyal sind. |  1
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