Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Unterwerfung
  2. Massive Katholiken-Welle - Trump wird neuer und alter US-Präsident
  3. God bless the USA!
  4. Entwöhnung von der Eucharistie
  5. Initiative Neuer Anfang: „Der Synodale Weg beruht auf einer Erpressung“
  6. Ziele des deutschen Synodalen Weges und der Weltbischofssynode gehen nicht Hand in Hand!
  7. Da war doch was…
  8. Das Erzbistum München wird noch 'queerer'
  9. Wirr, wirrer, die Grünen!
  10. US-Hexen beklagen sich, dass ihre Zaubersprüche gegen Trump nicht funktionieren
  11. Die Petrusbruderschaft wächst weiter und ist überraschend jung: Durchschnittsalter 39 Jahre
  12. Bistum Würzburg hat sein Twitter-Profil endgültig gelöscht
  13. Journalistin Julia Ruhs: „Eine Person bezeichnete mich vor versammelter Menge als ‚rechtsextrem‘“
  14. Ostkirchen-Expertin kritisiert vatikanische Ukraine-Diplomatie
  15. Priester in Nigeria bot sich als Geisel im Tausch gegen Schüler an

Biden macht falsche Angaben zum Embryo-Urteil von Alabama

4. März 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der US-Präsident behauptete in einer Wahlkampf-Rede, durch das Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alabama sei die Legalität der In-Vitro-Fertilisation in Gefahr. Auch die Einschränkungen und Verbote von Abtreibungen stellt er falsch dar.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Präsident Joe Biden hat in seiner Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Alabama über eingefrorene Embryonen die Abtreibungsverbote erneut als „Gesundheitsversorgung“ charakterisiert und das Urteil falsch dargestellt.

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Alabama hat festgestellt, dass Embryonen, die in Vitro gezeugt wurden, rechtlich als „minderjährige Kinder“ zu behandeln sind. Der Gerichtshof betonte, dass der seit 2018 geltende Verfassungszusatz die Rechte ungeborener Kinder schützt, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. (Siehe Link)


Im Rahmen seiner Wahlkampagne brachte Präsident Biden das Urteil in Zusammenhang mit der Abtreibung. Erneut bezeichnete er Abtreibung als Teil der „Gesundheitsversorgung“ und behauptete, dass schwangere Frauen in medizinischen Notfällen aufgrund von Einschränkungen oder Verboten der Abtreibung von Notfallambulanzen abgewiesen würden. „Heute, im Jahr 2024 in Amerika, werden Frauen von Notaufnahmen abgewiesen und gezwungen, hunderte von Meilen für eine Gesundheitsleistung zu reisen, während sich Ärzte vor Strafverfolgung fürchten, weil sie eine Abtreibung durchgeführt haben“, sagte der Präsident wörtlich.

Frauen in den USA haben den gleichen Zugang zu medizinischer Versorgung wie vor der Aufhebung des Abtreibungsurteils „Roe v. Wade“. Die Lebensschutzgesetze, die von etlichen Bundesstaaten eingeführt worden sind, sehen sogar Ausnahmen vor, falls das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Dann sprach Biden das Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alabama an. Wörtlich sagte er: „Und jetzt hat ein Gericht in Alabama den Zugang zu bestimmten Fruchtbarkeitsbehandlungen für Familien gefährdet, die verzweifelt versuchen, schwanger zu werden. Die Missachtung für die Fähigkeit einer Frau, diese Entscheidung für sich zu treffen, ist empörend und nicht akzeptabel.“

Biden erweckte damit den Eindruck, als ob die künstliche Befruchtung (IVF) durch das Urteil des Gerichts in Alabama in irgendeiner Weise verboten wäre. Ein Verbot der IVF ist in dem Urteil aber nicht enthalten. Es ging vielmehr darum, dass tief gefrorene Embryonen, die unrechtmäßig zerstört wurden, wie unrechtmäßig zu Tode gekommene Ungeborene im Mutterleib zu behandeln sind.

 

Foto: Archivbild US-Präsident Biden

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 5. März 2024 
 

@girsberg74

Erstmal kommt es auf die Parteigänger der Republikaner an, ob sie Nikki Haley zur Kandidatin machen oder Donald Trump in eine absehbare Niederlage wählen.

Letztendlich geht es bei den Vorwahlen darum, ob Haley oder Biden Präsident wird.

Biden hätte gegen Haley keine Chance und würde vermutlich auch von der Kandidatur zurücktreten.


0
 
 elmar69 5. März 2024 
 

Hat nicht ganz Unrecht

Bei der In-Vitro-Fertilisation werden oft mehr Embryonen erzeugt, als dann tatsächlich eingepflanzt werden. Der Umgang mit den übrigen ist vor dem Hintergrund des Urteils rechtlich problematisch.


0
 
 girsberg74 4. März 2024 
 

Zu Biden muss man eigentlich nichts mehr sagen,

es bleibt nur zu hoffen, dass die amerikanischen Wähler in hinreichender Zahl zwischen Schein und Sein unterscheiden können / werden.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  3. Kamala Harris: Keine Ausnahmen für Christen bei Abtreibung
  4. ‚Jesus ist der Herr!’ Der Unterschied zwischen Kamala Harris und J.D. Vance
  5. Schrein der ‚stillenden Maria’ in Florida ist das älteste Marienheiligtum der USA

Abtreibung

  1. Kamala Harris: Keine Ausnahmen für Christen bei Abtreibung
  2. ‚Danke an die Regierung Biden/Harris. Mein Mann wird heute zum alleinerziehenden Vater’
  3. UK: Mann wegen stiller Gebete vor Abtreibungsklinik verurteilt
  4. Lebensschutz hat höchste Priorität für US-Bischöfe
  5. ‚Barbarisch’ – Kardinal Hollerich lehnt Abtreibung ab

In-Vitro-Fertilisati

  1. US-amerikanische Bischofskonferenz lehnt In-vitro-Befruchtung komplett ab
  2. "Ich stimme mit dieser Position nicht überein" - Präsident Biden zur Lehre der Kirche über IVF
  3. Polen: Präsident Duda stimmt Gesetz zur Förderung der künstlichen Befruchtung zu
  4. Ethikerin: Künstliche Befruchtung für Mütter keineswegs harmlos
  5. 40 Jahre IVF: Mehr Kontrolle bei Fortpflanzungsmedizin gefordert







Top-15

meist-gelesen

  1. Malta - Fronleichnam 2025 - Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann und P. Leo Maasburg
  2. Unterwerfung
  3. Entwöhnung von der Eucharistie
  4. God bless the USA!
  5. US-Hexen beklagen sich, dass ihre Zaubersprüche gegen Trump nicht funktionieren
  6. Initiative Neuer Anfang: „Der Synodale Weg beruht auf einer Erpressung“
  7. Es geht los! ANMELDUNG für die große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  8. Da war doch was…
  9. Massive Katholiken-Welle - Trump wird neuer und alter US-Präsident
  10. Ziele des deutschen Synodalen Weges und der Weltbischofssynode gehen nicht Hand in Hand!
  11. Das Erzbistum München wird noch 'queerer'
  12. Valencia: Kirche blieb inmitten der Zerstörung verschont
  13. Die Petrusbruderschaft wächst weiter und ist überraschend jung: Durchschnittsalter 39 Jahre
  14. Dokumentation über Papst Benedikt XVI. gewinnt Emmy
  15. Wirr, wirrer, die Grünen!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz