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"Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"

21. Februar 2019 in Weltkirche, 3 Lesermeinungen
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P. Markus Graulich, Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, kritisiert im Zusammenhang mit dem Missbrauchs-Krisengipfel in Rom die Unkenntnis von Bischöfen


Rom (kath.net)
"Ich habe den Eindruck, viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts." Durchaus kritisch sieht der deutsche Kirchenrechtler P. Markus Graulich SDB, der Untersekretär des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, über manche Unkenntnis von Bischöfen im Zusammenhang mit der Missbrauchskrise in der katholischen Kirche. Für Graulich sei die Lösung dieser Probleme im Kirchenrecht grundgelegt. Dieses stehe "aber in der bisherigen Einlassung nicht sehr im Vordergrund, so ist mein Eindruck. Es sind viele spirituelle Erwägungen, soziologische und psychologische Erwägungen, aber die eigentlichen Fragen, wie gehen wir damit um auf einer rechtlichen Ebene, wie wird die Verantwortung eines Bischofs klar geregelt, wie können wir diesen Ruf nach Verantwortung des Bischofs auch im Behandeln dieser Fälle rechtlich nachvollziehen, wie kann man ihn dafür zur Rechenschaft ziehen, das braucht ja auch eine rechtliche Basis – diese Fragen habe ich jetzt noch nicht so häufig gehört.", so Graulich gegenüber "VaticanNews".


Der Kirchenrechtler erklärt dann, dass der Missbrauch von Minderjährigen im Kirchenrecht einen Straftatbestand darstelle. Dazu kommen aber noch weitere universale und teilkirchliche Normen. Spätestens seit dem Jahr 2001 gäbe es hier mit „Sacramentum sanctitatis tutela“ ein ausreichendes Instrumentarium. Dies sind die Normen der Glaubenskongregation und dies laut Graulich ausreichend, es müsste nur angewandt werden.

Die vor allem von einigen deutschen Bischöfe gepushte Diskussion über das Sprechen von vermeintlichen Tabus wie Homosexualität oder Zölibat sieht Graulich kritisch. "Ich meine, dass es da keinen unmittelbaren Zusammenhang gibt." Der Kirchenrechtler erinnert daran, dass Missbrauch in der Regel in Familien vorkomme. "Alle Statistiken sagen uns, die Mehrzahl der Missbräuche geschehen innerfamiliär, Tanten, Onkel, Brüder, Väter, Cousins, Cousinen, und soweiter. Von daher ist die Forderung, den Zölibat zu streichen, nicht der richtige Weg." Graulich erinnert auch daran, dass die evangelische Kirche genauso ein Problem mit Missbrauch wie die katholische hat, obwohl dort die Geistlichen nicht zölibatär leben.

Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 Zwetschgenkrampus 21. Februar 2019 
 

Wen interessiert denn schon das Gesetz?

Ich hörte einmal bei einer Tagung von Kirchenrechtlern (Kanonisten) einen Professor über seine Erfahrungen mit der Verwaltung eines deutschsprachigen Bistums irgendwo in Europa erzählen. Es wurde ein gerade aktuelles Problem besprochen und der Kanonist hielt fest, was das kirchliche Gesetzbuch (Codex Juris Canonici) dazu für Regelungen treffe. Das wischte der Generalvikar dieses ungenannten Bistums mit folgender Bemerkung vom Tisch: Ach, ihr Kanonisten immer mit Eurem Codex ...

Aber im Ernst: Die immer wieder, ad nauseam in den Medien kolportierten "Lösungen" hauen daneben, da hat Prof. Graulich ganz recht. Mißbrauchsskandale, und zwar von wirklich grauslichen Dimensionen, gab es etwa auch in GB um einige BBC-Moderatoren oder die sogen. Odenwaldschule in Deutschland: Weder Journalisten noch Reformpädagogen müssen zölibatär leben, und mißbrauchen doch ...


2
 
 Stanley 21. Februar 2019 
 

Wie steht es eigentlich mit der Verbindlichkeit des Gipfels?

"Das Gremium kann keine bindenden Beschlüsse fassen. Es ist bisher auch keine Abschlusserklärung geplant. Der Papst wird aber am Ende der Konferenz eine Rede halten. Denkbar sind Leitlinien, damit jeder Bischof weiß, wie er mit sexuellem Missbrauch umgehen soll." (Zitiert nach: gmx - Gipfeltreffen zum Thema Missbrauch: Was will und kann das Treffen?)

Im Klartext: Das Treffen will viel, kann aber nichts außer Reden halten und Leitlinien ausdenken. Als brüllender Löwe gestartet, als Bettvorleger gelandet!


6
 
 hortensius 21. Februar 2019 
 

Die Zehn Gebote sind noch wichtiger!

Das Kirchenrecht ist zwar auch wichtig. Aber noch wichtiger wäre die Verkündigung der Zehn Gebote und der Sieben Sakramente. Das öffentliche Bekenntnis zu diesen Grundlagen erfordert zwar Mut, aber ohne diesen Mut ist alles Zwecklos.


13
 

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