Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  2. DILEXI TE!
  3. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  4. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  5. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  6. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  7. Abtreibung – und was dann?
  8. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  9. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  10. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  11. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!
  12. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'
  13. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  14. Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
  15. Die Gebeine des heiligen Franziskus werden erstmals öffentlich gezeigt

Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat

28. Oktober 2018 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Italiener Marco Mellino (52) soll künftig den sogenannten K9-Rat der Kardinäle verstärken - Papst ernannte Mellino zugleich zum Mitglied des Rats für Gesetzestexte und verlieh ihm Titel eines Bischofs


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat einen Kirchenjuristen als beigeordneten Sekretär des Kardinalsrats für die Kurienreform ernannt. Der Italiener Marco Mellino (52) soll künftig den sogenannten K9-Rat der Kardinäle verstärken, die den Papst bei der Kirchenleitung unterstützen und die Neuordnung der römischen Kurie begleiten. Wie das vatikanische Presseamt am Samstag weiter mitteilte, ernannte der Papst Mellino zugleich zum Mitglied des Rats für Gesetzestexte und verlieh ihm den Titel eines Bischofs.


Der aus dem piemontesischen Canale stammende Mellino ist seit 1991 Priester der Diözese Alba bei Turin. Dort war er nach seiner römischen Promotion in Kirchenrecht im Jahr 2000 als Kirchenrichter und Dozent tätig, bis er 2006 in die Sektion für allgemeine Angelegenheiten im vatikanischen Staatssekretariat wechselte. Erst im Juli kehrte er als Generalvikar in seine Heimatdiözese zurück.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto Petersdom (c) kath.net


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  7. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  8. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  9. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig
  10. Kirchenrechtler gegen "Quasi-Exkommunikation" beim Kirchenaustritt






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  3. DILEXI TE!
  4. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  5. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  6. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  7. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  8. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  9. Elmar Theveßen gibt Falschaussagen über Charlie Kirk zu, bittet um Entschuldigung
  10. Skandal-Kardinal Cupich jetzt in der US-Bischofskonferenz isoliert!
  11. Veröffentlichung von Leos erstem Papstschreiben am Donnerstag
  12. Mehr als 3000 Teilnehmer bei großer Pro-Life-Demo in Wien
  13. Abtreibung – und was dann?
  14. Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
  15. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz