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| ![]() Pakistans Scharia-Gericht billigt Entführung, Vergewaltigung, Kinderehe einer 13-jährigen Christinvor 3 Stunden in Weltkirche, keine Lesermeinung Trotz vorliegender Geburtsurkunde und trotz Mindestheiratsalter von 18 Jahren folgt das Scharia-Gericht der Täter-Erklärung, wonach das Mädchen bereits „reif genug“ gewesen und freiwillig zum Islam konvertiert sei – Katholische Bischöfe tief besorgt Lahore (kath.net/gro/red) Im Juni 2025 wurde die damals erst 13-jährige christliche Maria Shahbaz (Symbolfoto) aus Lahore/Pakistan als vermisst gemeldet. Nach Überzeugung der Familie wurde sie von dem wesentlich älteren muslimischen Mechaniker Shehryar Ahmad entführt, vergewaltigt, zwangskonvertiert und später mit ihm verheiratet. Trotz eindeutiger amtlicher Dokumente (zb. Geburtsurkunde), die ihr Alter klar mit 13 Jahren zum Zeitpunkt des Verschwindens belegen, hat das Bundes-Scharia-Gericht die Ehe für rechtmäßig erklärt. Das Gericht hat die offiziellen Altersnachweise als „unzuverlässig“ abgetan und sich stattdessen auf die Darstellung des Mannes gestützt, das Mädchen sei bereits „reif genug“ gewesen und habe die Konversion zum Islam freiwillig vollzogen. Darüber berichten englischsprachige katholische Onlineportal „Crux“ sowie asiatische katholische Medien. Die katholische Bischofskonferenz Pakistans (PCBC) reagiert scharfer Kritik und erklärt, dass dies ein klarer Verstoß gegen das gesetzliche Mindestheiratsalter von 18 Jahren ist. Das Urteil stellt islamrechtliche Interpretationen über zivilrechtliche Schutzbestimmungen und macht damit Minderjährige – vor allem christliche Mädchen – zu leichten Opfern von Entführung, Zwangskonversion und Kinderehe. Die katholischen Bischöfe sehen darin einen gefährlichen Rückschritt, der frühere Urteile desselben Gerichts ignoriert und die systematische Vulnerabilität religiöser Minderheiten weiter verstärkt. Auch mehrere Menschenrechtsorganisationen sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall, weil religiöse Interpretationen nun offenbar über zivilrechtliche Altersnachweise und Schutzgesetze gestellt werden.
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