Ungarn: Bischof für Kultur der Lebensbejahung statt Sterbehilfe14. Jänner 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
EGMR-Entscheidung über Klage gegen in Ungarn geltendes Verbot der Suizidbeihilfe steht an - Bischof Szekely warnt vor Druck auf ältere, kranke und schutzbedürftige Menschen bei Freigabe von assistiertem Suizid.
Wien/Budapest (kath.net/ KAP)
In der aktuellen Sterbehilfe-Debatte in Ungarn hat sich Bischof Janos Szekely für die Bewahrung einer Kultur der Lebensbejahung ausgesprochen und vor den Folgen einer Freigabe von assistiertem Suizid für die Gesellschaft gewarnt. Das Leben mit seinem unendlichen Wert sei ein Geschenk, das "nach endlichen und nach menschlichen Maßstäben nicht abgewogen werden kann", sagte der Bischof von Szombathely auf Anfrage der Nachrichtenagentur Kathpress (Donnerstag). Ausdrücklich warnte Szekely davor, dass bei einer Freigabe von assistiertem Suizid in einer Gesellschaft der Druck auf ältere, kranke und schutzbedürftige Menschen wachse und sich diese quasi verpflichtet fühlen könnten, ihr Leben vorzeitig zu beenden.
Hintergrund der Aussagen ist eine Klage gegen das in Ungarn geltende Verbot der Suizidbeihilfe, über die demnächst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheiden wird. Der an ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) erkrankte 46-jährige Rechtsanwalt und Verfassungsjurist Daniel Karsai wandte sich im vergangenen Jahr auf dem Weg einer Individualbeschwerde an den Gerichtshof in Straßburg. Der Mann will das Verbot kippen, um in Zukunft Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen zu können. ALS ist eine neurodegenerative Krankheit, die in der Regel innerhalb weniger Jahre tödlich verläuft.
Karsais Fall wurde in Ungarn von zahlreichen Medien aufgegriffen und führte in den vergangenen Monaten auch zu einer öffentlichen Debatte über Entscheidungen am Lebensende. Der Jurist argumentiert in dem Verfahren. dass das Verbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Ende November hörte eine Richterkammer des EGMR in dem Fall mehrere Sachverständige an. Die Anwälte der ungarischen Regierung sehen die Grundrechte Karsais durch die Nichtzulassung von Sterbehilfe nicht verletzt.
Bischof Szekely hob gegenüber Kathpress seine Überzeugung hervor, dass wahre Hilfe nicht darin bestehe, in den Tod zu begleiten. Oft seien gerade die schmerzhaften Phasen des menschlichen Lebens die wichtigsten und wertvollsten, so Szekely. Betroffenen müsse stets signalisiert werden: "Du bist wichtig, du bist keine Belastung, auch krank bist du wertvoll, dein Leiden ist nicht überflüssig." Der Bischof hob zudem die Fortschritte in der Palliativmedizin hervor.
Gleichzeitig erklärte Szekely, dass nach christlichem Verständnis jeder das Recht habe, in Würde zu sterben. Niemand sollte dazu gezwungen werden, sein irdisches Leben künstlich und mit außergewöhnlichen Mitteln so lange wie möglich zu verlängern, so der Bischof.
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Lesermeinungen | gebsy 14. Jänner 2024 | | | Ein Arbeitskollege ist an ALS erkrankt und knapp 50-jährig verstorben. Seine Familie verdient Hochachtung ... | 0
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