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Französischer Bischof: Staat hat spirituelle Dimension der Krise vergessen27. Juni 2020 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Gott müsse für Christen an erster Stelle stehen, betonte Bischof Ginoux in einem Interview. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Frankreich seien unverhältnismäßig gewesen, kritisierte er.
Montauban (kath.net/lifesitenews/jg)
Die Corona-Pandemie habe einige Störungen im Verhältnis zwischen Kirche und Staat zu Tage gebracht. Für Christen stehe Gott an erster Stelle, deshalb sei staatlichen Anordnungen nicht zu folgen, wenn diese den Gottesdienst verbieten würden, sagt Bernard Ginoux, der Bischof von Montauban (Frankreich).
Der Staat habe bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die spirituelle Dimension der Krise und das Recht auf Religionsausübung vernachlässigt, sagte der Bischof im Interview mit dem unabhängigen Fernsehsender TV Libertés.
In den Verhandlungen mit dem französischen Staat seien Vertreter aller Religionen und Denkschulen gemeinsam der Regierung gegenüber gesessen, darunter auch Freimaurer und Atheisten. Die Besonderheiten der einzelnen Religionen konnten daher gar nicht berücksichtigt werden.
Das habe auch die Katholiken betroffen. Die besondere Qualität der heiligen Messe, in welcher Gott real gegenwärtig wird, konnte nicht gewürdigt werden. Innenminister Castaner habe gesagt, dass die Menschen zu Hause beten könnten. Als Katholik könne er dem natürlich zustimmen. Die heilige Messe sei aber viel mehr als ein Gebetstreffen, sondern die Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers Christi und damit die Grundlage des katholischen Glaubens.
Gleiches gelte für die Möglichkeiten, die der katholische Glaube bei der Begleitung der Sterbenden habe. Auch diese hätten zugunsten des Kampfes gegen das Coronavirus zurück treten müssen. Den Priester sei der Zugang zu den meisten Pflegeheimen verwehrt worden. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig streng gewesen. Deshalb sei das Verbot der öffentlichen Gottesdienste durch das oberste Verwaltungsgericht, den Französischen Staatsrat, aufgehoben worden, erinnerte Bischof Ginoux.
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Lesermeinungen | exnonne 28. Juni 2020 | | | @Karlmaria: 50 Personen + Selbstbefriedigung??? Bezüglich Ihrer Kritik daran, dass nur 50 Personen im Petersdom zum Gottesdienst zugelassen sind, stimme ich Ihnen durchaus zu.
Aber mir erschließt sich beim besten Willen nicht, wie das mit Sexualität und Selbstbefriedigung zusammenhängen soll. Oder wollten Sie nur mit aller Gewalt das Thema hier unterbringen? | 3
| | | Karlmaria 28. Juni 2020 | | | Soviel ich weiß lässt selbst Seine Heiligkeit nur 50 Gläubige in den Petersdom Vor einiger Zeit war das noch so. Und das obwohl der Vatikan ein eigener Staat ist. Es ist in der deutschen Politik auch schon auf den Vatikan Bezug genommen worden. Im Vatikan ist es ja auch so also wieso sollen wir es dann erlauben. Nun ist es ja so dass im Vatikan die Pilger oft in Bussen kommen. Das ist natürlich hoch ansteckend. Dass Seine Heiligkeit das nicht will verstehe ich voll. Nur wieso ist das mit nur 50 Gläubigen. Die Verantwortlichen im Vatikan sollten sich darüber bewusst sein dass die Welt auf den Vatikan sieht. Und wenn im Vatikan nur 50 Gläubige in den riesigen Petersdom dürfen dann haben die Politiker natürlich leicht zu argumentieren. Seine Heiligkeit hat das in Seinem eigenen Staat doch auch so verordnet.
Krankhaft nicht mehr vernünftig übertriebene Angst kommt auch durch die exzessiv ausgelebte Sexualität. Besonders durch die Selbstbefriedigung. KKK2352. Das Üben der Göttlichen Tugenden Glaube Hoffnung Liebe treibt die Angst aus! | 0
| | | Stefan Fleischer 28. Juni 2020 | | | Und nun gilt es auch in unserem persönlichen, alltäglichen Leben uns zu fragen, ob wir, ob ich selber, diese spirituelle Dimension wirklich wichtig genug nehme. Ist es nicht auch ein wenig so, dass die Veranwortlichen auf allen Ebenen diese spirituelle Dimension so wenig ernst nahmen, weil wir sie in unserem Leben viel zu wenig spürbar werden liessen (und noch lassen!) Warum sollen sie auf etwas Rücksicht nehmen, das uns im Alltag nicht wichtig zu sein scheint? | 1
| | | AngelView 27. Juni 2020 | | | Wenn Reden nichts hilft ... Wenn hier beklagt wird, dass an dem Besprechungstisch zu viele unterschiedliche Gruppen gesessen seien und deshalb die Spezifika der Kath. Kirche nicht genügend berücksicht werden konnten, dann hat das etwas von einer recht billigen Rechtfertigung bzw. Ausrede.
Wenn man von Anfang an merkt, dass auf dem Weg der Diplomatie nichts geht, dann muss man halt sofort auf die gerichtliche Ebene übergehen und nicht erst mal Wochen abwarten.
Ich bin zwar kein Kenner des frz. Rechts, aber, was später möglich war, wäre dann auch gleich möglich gewesen?
In D und A hätte hier sofort nach Erlaß der 1. Verordnung in jedem einzelnen B-Land seitens der Kirche gegen das Verbot geklagt werden müssen und nicht durch Gläubige. Grds. hätte zumindes in D auch der Hl. Stuhl wegen Konkordatsverletzung klagen müssen. Aber offenbar hat man nicht nur keine Ahnung von Staatskirchenrecht und GrundR, von KirchenR (auch hier haben Gläubige Rechte) ganz zu schweigen , sondern man ist einfach zu bequem dazu. Schade! | 5
| | | exnonne 27. Juni 2020 | | | spirituelle Dimension Zumindest für Deutschland gilt: Wie kann die spirituelle Dimension den Bischöfen vorrangig wichtig sein, wenn sie doch vom Staat bezahlt werden? Wes Brot ich ess, ...! | 2
| | | Chris2 27. Juni 2020 | | | @nemrod Seltsam. Ich wollte gerade fast exakt das selbe schreiben... | 4
| | | nemrod 27. Juni 2020 | | |
Nicht nur der Staat. Auch in weiten Teilen der Kirche- ja selbst bei vielen "Bischöfen" ist diese spirituelle Dimension nicht wichtig. | 6
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