Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Kardinal reagiert auf Amoris laetitia: Zusammenleben wie Geschwister12. Februar 2018 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Kardinal Clemente, Patriarch von Lissabon betont, dass die Reintegration von geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken nicht notwendig zur Zulassung zu den Sakramenten Eucharistie und Beichte führe. Lissabon (kath.net) Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene, deren vorige Ehen nicht kirchlich annulliert sind, könnten in Ausnahmefällen die Kommunion und das Bußsakrament empfangen, doch die Kirche erinnere daran, dass diese Paare wie Bruder und Schwester zusammenleben sollen. Dies erläutert der Patriarch von Lissabon, Manuel Kardinal Clemente, in einem auf dem 6.2. datierten Schreiben, das den Umgang mit den von Papst Franziskus in Amoris laetitia vorgegebenen Erleichterungen für seinen Verantwortungsbereich regelt. Gleichzeitig betont der Kardinal, dass die Reintegration von Katholiken nicht notwendig zur Zulassung zu den Sakramenten Eucharistie und Beichte führe. Es kann allerdings angebracht sein, dass der Zugang zu den Sakramenten zurückhaltend erfolgt, erläuterte Clemente. Außerdem wies er darauf hin, dass bei ungeklärten Ungerechtigkeiten der Zugang zu den Sakramenten besonders skandalös sei. Einen anderen Ort der Entscheidung für den Sakramentenzugang als das Forum internum kenne er nicht, so Clemente und verwies ausdrücklich auf Beichtgespräch und Beichtvater, nach Bestätigung der Nichtannullierbarkeit ist also seines Erachtens auch das Diözesangericht nicht zuständig. Link zum Originaldokument: Nota para a receção do capítulo VIII da exortação apostólica 'Amoris Laetitia' Archivfoto Patriarch Clemente (c) Patriarchat Lissabon Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuWiederverheiratete
| Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |