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Freiburger Handreichungen nicht rechtswirksam

20. Oktober 2013 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Kirchenrechtler Graulich in Rom kritisiert das Dokument des Erzbistums Freiburg.


Würzburg (kath.net/ KNA)
Markus Graulich, deutscher Kirchenrechtler in Rom, hat die Handreichung des Freiburger Seelsorgeamtes zum Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen kritisiert. Das kürzlich an alle Freiburger Priester verbreitete Papier könne keine eigene Rechtswirksamkeit entfalten, erklärte der Experte in einem Interview mit der Würzburger Zeitung „Die Tagespost“ (Samstag).

Nachdem der Erzbischof Robert Zollitsch die Handreichung nicht zurückgenommen, sondern nur relativiert habe, gehe er aber davon aus, dass die Freiburger Priester mit dem Text arbeiten würden, so der einzige Deutsche am Vatikangericht „Rota Romana“. Dort werden auch kirchliche Eheprozesse geführt.


Graulich sagte, nach derzeitigem Stand gebe es keine Möglichkeit für die Betroffenen, zur Kommunion zu gehen, „solange ihre Situation nicht geklärt und die erste Ehe für ungültig oder für nichtig erklärt wurde“. Um diese Vorschrift des Kirchenrechts könne man „nicht herumschiffen“. Die diesbezüglichen Anweisungen aus Rom seien „ganz klar“.

Der Kirchenjurist erklärte es zugleich als „legitim“, wenn eine Bischofskonferenz sich mit dem Thema beschäftige und dann in Form einer Eingabe nach Rom entsprechende Vorschläge unterbreite. Dabei verwies Graulich ausdrücklich auf die von Papst Franziskus eingeforderte Barmherzigkeit und einen neuen Umgang mit dieser Personengruppe.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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Lesermeinungen

 Genoveva 21. Oktober 2013 

@Geist & Suarez

Wer die Handreichung gelesen hat, wird vll. zu dem Ergebnis kommen, dass die Autoren gar nicht "Häresie-fähig" sind ;-)

Im Ernst: Der Text vermeidet jede greifbare Aussage zum Sakrament der Ehe; die abgeleitete Praxis ("Gewissensscheidung") widerspricht aber eindeutig der Lehre der Kirche. Seinen Seelsorgern zu empfehlen, in diesem Sinne tätig zu werden, ist schon latent schismatisch (wenn man diese alte Terminologie noch verwenden will).

Die Handreichung empfiehlt übrigens keine Änderung der Ehenichtigkeitskriterien, sondern eine Art "pastoral und liturgisch begleitete Selbstermächtigung zur Zweitehe" analog zur ostkirchlichen Praxis. Über den Fortbestand der Erstehe macht er sich eigentlich keine Gedanken - das ist einfach ein "gescheiterter Lebensentwurf".


3
 
 Waldhof 20. Oktober 2013 
 

Unklarheiten

Die Rechtslage ist klar. Wieso kann es da "Handreichungen" geben, die dem entgegenstehen, wenn nicht offener Ungehorsam praktoziert wird. Was soll überhaupt der Begriff "Handreichung". Wenn Franziskus etwas zu ändern beabsichtigt, dann soll er dies in die Wege leiten. Herumreden hilft da nicht. Frage ist nur, in wie weit die Befugnis eines Papstes samt Beratern reicht.


8
 
 Geist 20. Oktober 2013 

@Suarez

Ehe ist ein Sakrament, klar. Doch Häresie ist nicht die Frage der kirchenrechlichen Nichtigkeitsregelungen anders auszulegen, sondern die Ehe als Sakrament abzulehnen. Vielleicht hilft ein Grundkurs in Katholizismus, vlt "Katholizismus for Dummies" oder so...


0
 
 HX7 20. Oktober 2013 
 

Gleichgültigkeit

Vermutlich ist es den meisten Kazholiken egal, ob dieses Papier gültig ist oder nicht. Wie viele sind katholisch und haben nichts mit der Kirche am Hut? Und die wenigen, die in die Kirchen gehen, tuen das oft aus Tradition. Das alles ist kein Vorwurd, sondern meine persönliche Beobachtung, die mich sehr traurig macht.


8
 
 Suarez 20. Oktober 2013 

@Geist - Ist die Ehe kein Sakrament

Würden Sie dann auch auf die Bischofsweihen der Pius-Brüder als bloße Frage der Disziplin ansehen?

Ich bin schon ein wenig irritiert, was hier so als gut katholisch angesehen wird.


10
 
 Suarez 20. Oktober 2013 

Wenn ich das richtig verstehe, handelt Freiburg häretisch

Dann sollte aber Rom auch entsprechend handeln und nicht solche Umformungen des Glaubens stillschweigend dulden. Dieser Freiburger Vorstoß lädt doch alle möglichen Kirchengruppen ein, nun zu machen, was man will.


16
 

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