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| ![]() Panik in Magdeburgvor 3 Stunden in Kommentar, keine Lesermeinung Wird die AfD im Herbst in Sachsen-Anhalt die Landesregierung stellen? Im Vorfeld verbreiten der Bischof von Magdeburg und die Missio Panik. Werden Zahlungen an die Kirche eingestellt? - Der Montagskick von Peter Winnemöler Magdeburg (kath.net) Möglicherweise wird die AfD im Herbst in Sachsen-Anhalt die Landesregierung stellen. Ob das ein Grund für die Art Panik ist, die jetzt schon geschoben wird, kann man erst dann sagen. Es gibt Aussagen, die zu Befürchtungen Anlass geben. Der Montagskick von Peter Winnemöller Sowohl der Bischof von Magdeburg, Gerhard Feige, als auch der Präsident des katholischen Hilfswerks missio Aachen, Dirk Bingener, zeigten sich besorgt über die Absichten der AfD, im Falle eines Wahlsieges die Zahlungen an die Kirche und den Einzug der Kirchensteuer einzustellen. Bingener rief die deutschen Bistümer zu Solidarität auf. "Werden gerade die finanziell starken Bistümer im Westen, falls nötig, finanziell einspringen?", schrieb Bingener in einem Beitrag für ein von der Katholischen Nachrichtenagentur (kna) betriebenes Nachrichtenportal. Panik macht sich breit, weil im Fall der Fälle die Arbeit von Pfarreien, Schulen und sozialen Einrichtungen ernsthaft in Gefahr wäre. Das Eintreten einer solchen Situation ist nach jetzigem Stand der Dinge sogar sehr wahrscheinlich. Bischof Feige sei in diesem Falle geraten, etwas mehr Mut zu zeigen, denn die Kirche hängt am Glauben, nicht am Geld. Der Betrieb von Schulen und sozialen Einrichtungen ist eine Dienstleistung, die die Kirche dem Staat gegenüber erbringt. Das geht aus dem rechtlichen Status hervor, den die Kirche in Deutschland hat. Kirche und Staat arbeiten vertrauensvoll Hand in Hand. Das ist nicht in jedem Falle reibungsfrei, doch im Allgemeinen funktioniert es. Eine Kirche in einem kirchenfeindlichen Staat, der Sachsen-Anhalt im Fall der Fälle wäre, wenn eine Regierung so handelte, wie es die AfD dort angekündigt hat, hat ganz andere Aufgaben, als Schulen und soziale Einrichtungen ausgerechnet für den Staat zu betreiben, der sie bekämpft. Glaube hier bitte niemand, dass es beim Entzug von Geldmitteln bleibt. In der Verfolgung, denn nichts anderes droht in Sachsen-Anhalt, wie gleich noch zu zeigen ist, geht es darum, die Reihen zu schließen und sich gegenseitig im Glauben und im Alltag zu stärken. Es kann sogar darum gehen, die Arbeit der Kirche in den Untergrund zu verlegen. Letztendlich wird man sich allerdings auch ein wenig an die Brust klopfen müssen, wenn einen jener Stier (in Gestalt einer Partei, die den Wahlsieg errungen hat) auf die Hörner nimmt, den man in der Vergangenheit durch jede nur erdenkliche Provokation wütend und immer wütender gemacht hat. Das Ding hat zwei Seiten. Die zweite folgt weiter unten. Denn eines ist gewiss, auch in der AfD gibt es überzeugte und überzeugende Christen. In Sachsen-Anhalt haben sich die Kirchenfeinde nicht zuletzt deshalb durchgesetzt, weil die Kirchen fleißig gebrandmauert haben, wo man besser hätte reden sollen. Doch an dieser Stelle erst mal weiter mit der Sicht der Kirche. Ein Staat, wie ihn die AfD errichten will, kommt – nimmt man jüngste Einlassungen ernst – durchaus auf die Idee, auch einen Bischof zu verhaften. Wir brauchen für so einen Staat einen Bekennerbischof in Magdeburg. Wir brauchen einen wie Konrad Martin, der nicht einknickt und auch im Kerker standhaft bleibt. Zaudern und Jammern müssen ein Ende haben. Das mutige Bekenntnis muss her. Hier braucht es einen Bischof mit aufrechtem Rücken, der den Tyrannen entgegentritt. Es wird ihn nicht das irdische Leben kosten. Einen Märtyrerbischof, ja selbst einen Bekennerbischof, wird die AfD als ihren schlimmsten Alptraum fürchten müssen. Und selbstverständlich würden die westlichen Bischöfe ihren Mitbruder finanziell nicht hängen lassen. Den Montagskick wird man in Bonn nicht lesen wollen, sollten die Bischöfe Magdeburg in die Pleite gehen lassen. Die Magdeburger haben zwar ihre Mitgift verzockt, aber das steht erstens auf einen anderen Blatt und ist auch anderen Bischöfen schon passiert. Papst Franziskus predigte eine arme Kirche für die Armen. Eine von einer AfD arm gemachte Kirche in Magdeburg könnte trotz Diaspora, trotz kleiner Zahlen, trotz wenig Personal und trotz Verfolgung zu einer der stärksten Kirchen in Deutschland werden. Es kommt ein wichtiger Aspekt hinzu: Was die AfD angekündigt hat, ist nichts als eine ganze Kette von Rechtsbrüchen und Schurkenstreichen. Neben sehr viel Sympathie für die Kirche in Magdeburg müsste man auch noch konstatieren, dass den Schwestern und Brüdern dort in hohem Maße Unrecht angetan würde, was ihnen im Fall der Fälle ganz sicher eine Menge Sympathien zutragen wird. Außerdem wird es der AfD in anderen Teilen des Landes nicht sonderlich gut tun, wenn katholische Bischöfe nur nach Magdeburg zeigen müssen. Derweil kann sich Bischof Feige auch einmal mit Bischof Erik Varden in Verbindung setzen, um zu lernen, wie man eine Kirche ohne Geld und ohne viel Personal so führt, dass sie dennoch beginnt zu prosperieren. Da geht noch was! Denn auch das ist eine Wahrheit: Jede Kirche in der Verfolgung wächst. Nun zur AfD. Die Partei schickt sich an, in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit zu erringen. Doch was geht da ab, in einer Truppe, die sich so gerne als Verteidiger des Abendlandes, ja gar des christlichen Abendlandes aufspielt? Die AfD hat inzwischen in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, die Staatsleistungen ohne Kompensation einstellen zu wollen. Sie wollen den Kirchensteuereinzug stoppen und sie beabsichtigen, angeblichen Privilegien der Kirche zu Leibe rücken. Das pdf-Dokument, das im Internet kursiert, ist ein Entwurf. Es ist noch kein von der Partei formell verabschiedetes und veröffentlichtes Dokument. Eine kritische Einordnung kann also nur unter Vorbehalt erfolgen. Das Dokument wird von Fachleuten als authentisch bezeichnet. Zumindest in Teilen ist es von der AfD Sachsen-Anhalt bestätigt worden. Auch wenn es kein offizielles Dokument ist, ist festzustellen, dass sich die AfD nicht davon distanziert hat. Diese Abwägung ist nötig, um zu erklären, warum man den Text einerseits ernst nehmen sollte, andererseits darauf setzen sollte, dass sich die Verantwortlichen jetzt den Schaum vom Mund wischen und noch einmal nüchtern mit Fachleuten, hier insbesondere Staatskirchenrechtlern, reden. Unter der Nummer III.17. „Staatsleistungen sofort einstellen!“ wird angekündigt, dass eine AfD-Regierung diese von der Partei als „sogenannte Staatsleistungen“ bezeichnete Zahlung sofort einzustellen bereit ist. Ferner behauptet das sogenannte „Regierungsprogramm“, die AfD vertrete die von namhaften Juristen unterstützte Ansicht, dass die Staatsleistungen ohne weitere Kompensation eingestellt werden könnten. Damit befindet sich die AfD samt ihrer selbsternannten Experten in einem fatalen Rechtsirrtum. Führende Staatskirchenrechtler vertreten ganz klar die Auffassung, dass eine Ablösung ohne Kompensationszahlung rechtswidrig wäre. Auch die Behauptung, die Staatsleistungen seien „letztlich eine Entschädigung für Kirchengüter, die enteignet wurden“, ist schlicht und ergreifend Unsinn. Die Staatsleistungen sind Ersatzleistungen für entgangene Erträge aus enteigneten Gütern. Das Land Sachsen-Anhalt ist Rechtsnachfolger eben jener Landesherren, die sich 1803 an Kirchengut bereichert haben und mithin nun zur Zahlung der Staatsleistungen rechtlich klar verpflichtet. Zwar ist es möglich, eine exekutive oder legislative Entscheidung zu fällen, diese Zahlungen einfach nicht zu leisten. Damit allerdings würde ein von der AfD regiertes Land Sachsen-Anhalt zu einem Schurkenstaat, der völkerrechtliche Verträge bricht, statt die in Artikel 8 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg geforderte freundschaftliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten herbeizuführen. Im Folgenden schwingt sich die AfD zu einer Art Glaubenskongregation auf, indem sie behauptet, die Einstellung der Zahlungen sei „auch allein deshalb geboten, weil die großen Kirchen nicht mehr den christlichen Glauben pflegen, sondern die Regenbogenideologie. Sie entfalten nicht nur keine die Gesellschaft stabilisierende Wirkung mehr, sondern treiben, im Gegenteil, das gesellschaftliche Zerstörungswerk der Altparteien mit voran“. Da schwingt sich also eine politische Partei dazu auf, zu entscheiden, was der rechte Glaube sei. In anderen Ländern nennt man so was ganz einfach Christenverfolgung. Unter Nummer III.19. „Christentum fördern – Kleine Kirchen fördern!“ vertritt die AfD die häretische Ansicht, entscheiden zu können, was eine wahre Kirche ist und was nicht. Es versteht sich von selbst, dass die AfD sich bei ihren Überlegungen nicht von der Erklärung Dominus Iesus leiten lässt. „Dass wir die Privilegien der Kirchensteuerkirchen abschaffen wollen, bedeutet nicht, dass wir den christlichen Glauben ablehnen – im Gegenteil.“ An diesem Satz ist wohl alles falsch, was nur falsch sein kann. Die Rede von Privilegien zeigt wieder nur zu deutlich auf, dass die Verfasser dieser als Regierungserklärung verkauften antikirchlichen Kampfschrift von Recht und Gesetz nur allzu wenig verstehen. Die katholischen Bistümer in Deutschland haben, ebenso wie die evangelischen Landeskirchen, gesetzlich verbriefte Rechte, die teilweise sogar Verfassungsrang haben. Staat und Kirche sind in Deutschland getrennt, stehen aber auf zahlreichen Ebenen in rechtlichen oder vertraglichen Verbindungen, aus denen sich wechselseitig Rechte und Pflichten ableiten lassen. In Teilen resultieren sie aus der Tatsache, dass die Kirchen (man verzeihe mir den hemdsärmeligen Plural an dieser Stelle. PW) als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasst sind. Damit sind die Kirchen mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekte kraft Hoheitsakt sind und öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Die Aufgabenbereiche werden ihnen durch Gesetz oder Satzung zugewiesen. Die Nummer XVI. 5. der antikirchlichen Kampfschrift der AfD sagt, dass man, so die AfD die Regierung stellt, in Sachsen-Anhalt die Kirchensteuer nicht mehr einziehen will. „Dieses Privileg belastet die Verwaltung und ist nicht mehr gerechtfertigt.“ Soweit die Behauptung. Das angebliche Privileg ist einer vertraglichen Reglung geschuldet und es belastet nicht die Finanzverwaltung, vielmehr spült es dem Staat ordentlich Geld in die Kassen. Zwischen 3 und 5 Prozent der erhobenen Kirchensteuer behält der Staat als Vergütung der erbrachten Dienstleistung ein. Nach Ansicht von Fachleuten ist das eine angemessene und lukrative Vergütung. Ein Privileg ist diese Prozedere im Übrigen auch nicht, es ist eine landesgesetzliche Regelung mit dem schönen Namen Kirchensteuergesetz Land Sachsen-Anhalt (KiStG LSA). Darin ist das Verfahren exakt geregelt. Der Punkt XVI. 5 fährt fort: „Wir werden uns deshalb auf Bundesebene dafür einsetzen, den staatlichen Kirchensteuereinzug abzuschaffen. Die Kirchen können wie andere Vereine auch ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen.“ Tatsächlich spricht nichts gegen einen Einsatz für die Einstellung des Kirchensteuereinzugs durch den Staat. Auch aus kirchlicher Sicht gibt es gute Argumente dafür und dagegen. Wichtig wäre für Einleitung einer solchen Revision allerdings ein geregeltes gesetzliches Verfahren, bei dem man die Kirchen ins Boot holen müsste. So gehen zivilisierte Menschen miteinander um. Nur Despoten faseln von Privilegien, um sich eine Ausrede zu verschaffen, Recht brechen zu können. Und – nochmal und nochmal und nochmal – die Kirchen sind in Deutschland keine Vereine, sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Den Verfassern der AfD-Kampfschrift sei dann noch der Art. 140 Grundgesetz dringend zur Lektüre empfohlen. Zu ihrem großen Ärgernis müsste eine AfD-Landesregierung nämlich, auch dieses Recht der Kirchen hat Verfassungsrang, die Steuerlisten ihrer Bürger herausgeben, damit das Bistum Magdeburg auf Basis selbiger die Kirchensteuer in eigener Verantwortung erheben könnte. Alternativ könnte der Kirchensteuereinzug auf Metropolebene (Erzbistum Paderborn) durch das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) erfolgen. Dem Land Sachsen-Anhalt würde die üppige Entlohnung entgehen, die sich die Finanzverwaltung NRW sicher gerne einverleibt. Es gäbe in der Tat für die Kirchenfinanzverfassung eine ganze Reihe sinnvoller Änderungen. Es wäre in höchstem Maße sinnvoll, die Staatsleistungen abzulösen. Man kann das so machen, wie es Sachsen geregelt hat und diese Leitungen in einen verbindlichen, rechtlich gut geregelten Zuschuss umwandeln. Es gibt auch viele gute Gründe, die Erhebung der Kirchensteuer zu novellieren. Das alles kann man angehen. Es sollte rechtsstaatlich und im guten Einvernehmen miteinander geschehen, denn in der Tat nehmen die Kirchen in sehr hohem Maße öffentliche Aufgaben wahr, die bei Wegfall die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen erheblich belasten würden. Bischof Feige hielte mit der Drohung, im Fall der Fälle ad hoc alle kirchlichen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zu schließen, eine schmerzhafte Daumenschraube in der Hand. Man muss sie nicht einsetzen, aber zeigen kann man sie mal. Im Übrigen sagte die Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, jetzt da Wahl- oder Regierungsprogramme vorlägen, könne man diese mal analysieren. Warum geschieht das eigentlich nicht? Warum wird immer nur weiter substanzlos ohne Argumente und Belege gegen eine Partei gestänkert, die sich anschickt, in dem einen oder anderen Land im Osten der Republik möglicherweise bald die Regierung zu übernehmen. Was machen die im Sekretariat in Bonn eigentlich beruflich? Man muss gar nicht stänkern. Das obige Beispiel zeigt: Drei Punkte, die ganz nüchtern rechtlich beleuchtet wurden, belegen sauber, dass man es sich als Katholik einfach sehr gut überlegen sollte, ob man wirklich die AfD in seiner Regierung sehen will. Der AfD sei hier gesagt, die Kirche anzugreifen ist immer nur temporär eine gute Idee. Die Kirche gibt es nach 2000 Jahren noch, alle Kirchenverfolger sind irgendwann untergegangen. Vielleicht setzt man mal jemanden mit Verstand und Sachkenntnis an die hier beleuchteten Punkte. Es soll ja erst ein Entwurf sein. Bild oben: St. Sebastian in Magdeburg ist die Kathedrale des Bischofs von Magdeburg. Foto: Pixabay. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMontagskick
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