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Abtreibungsverbot in Texas: Internetseite für Meldung von Verstößen gesperrt

7. September 2021 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Der Webhosting-Dienst gab nicht näher genannte ‚Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen’ als Grund für die Sperre an. Auf der Seite prolifewhistleblower.com konnten anonym Verstöße gegen das Abtreibungsgesetz gemeldet werden.


Austin (kath.net/jg)

Der Webhosting-Dienst GoDaddy hat die Lebensschutzorganisation Texas Right to Life am 2. September darüber informiert, dass die von den Lebensschützern eingerichtete Internetseite prolifewhistleblower.com gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. GoDaddy gab Texas Right to Life 24 Stunden, um einen neuen Webhosting-Dienst zu finden. Gegen welche Nutzungsbedingung die Internetseite verstoßen hatte, erfuhr die Lebensschutzorganisation nicht.

Auf der Seite prolifewhistleblower.com konnten anonyme Hinweise auf Verstöße gegen das Abtreibungsgesetz eingetragen werden, welches am 1. September in Kraft getreten ist. Das Gesetz untersagt Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Ungeborenen festgestellt werden kann.


Das Gesetz sieht vor, dass Verstöße nicht von staatlichen Behörden, sondern von privaten Personen eingeklagt werden. Klagen sind nicht gegen Frauen möglich, die Abtreibungen durchführen lassen, sondern nur gegen Personen, die an der Durchführung mitwirken.

„Wir lassen uns nicht zum Schweigen bringen“, sagte Kimberlyn Schwartz, eine Sprecherin von Texas Right to Life, in einer Stellungnahme für das Nachrichtenmagazin Newsweek. Die Organisation sei bereits dabei, die Seite bei einem anderen Webhosting-Dienst einzurichten.

Die Journalistin Shoshana Wodinsky wies in einem Artikel darauf hin, dass prolifewhistleblower.com gegen die Datenschutzbestimmungen von GoDaddy verstoße. Diese legen fest, dass eine Internetseite keine persönlichen Informationen sammeln oder verwenden darf, wenn die Betroffenen nicht zugestimmt haben. Eine Internetseite darf die Privatsphäre oder Veröffentlichungsrechte eines anderen Nutzers, einer anderen natürlichen oder juristischen Person nicht verletzen, zitiert Wodinsky aus den Nutzungsbedingungen von GoDaddy. Sie legte Gegnern von prolifewhistleblower.com nahe, die Seite bei GoDaddy zu melden und auf Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen hinzuweisen. Nur 24 Stunden nachdem Wodinskys Artikel erschienen ist, entschied GoDaddy, prolifewhistleblower.com zu sperren.

Zuvor hatten Aktivisten erfolglos versucht, die Seite mit falschen Meldungen zu überfluten oder zum Absturz zu bringen.

 


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Lesermeinungen

 winthir 8. September 2021 

grundsätzlich, dazu.

1) in diesem Gesetz ist nicht vorgesehen, daß die Strafverfolgungsbehörden einschreiten.

2) Das müssen die Bürger dort machen, im Wege einer Zivilklage.

und, um ein Wort von Dir, Robensl, aufzugreifen, fällt mir dazu noch ein alter(?) Spruch ein:

"Der größte Lump
im ganzen Land
das ist und bleibt
der Denunziant."

und, was ich gemein finde: Die dortige Regierung wälzt die Last auf die Bürger ab.

winthir.


0
 
 Robensl 7. September 2021 
 

Notwendig? Denunziantentum?

Wieso braucht es so etwas überhaupt? Kann man in den USA nicht (auch anonym?) Strafantrag stellen?
Mir persönlich riecht eine solche Seite zu sehr nach Denunziatentum, welches durch Corona ja befeuert wurde, aber auch z.B. durch die Grünen in BW bezüglich Steuer.

Dass Internetdienstleister ohne konkreten Grund kündigen/sperren, finde ich auch schlimm, passt aber eben genau in eine Kultur des gegenseitigen Misstrauens und Anprangerns.

www.deutschlandfunk.de/baden-wuerttemberg-steuer-pranger-und-denunziantenum-union.2932.de.html?drn:news_id=1296961


2
 

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