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Chile: Gesetz bedroht Beichtgeheimnis bei Missbrauch

3. Mai 2019 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Der Gesetzesvorschlag stelle den Opferschutz in den Vordergrund, betont ein Parlamentarier, der das Gesetz eingebracht hat. Die Kirche Chiles pocht auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit.


Santiago de Chile (kath.net/jg)
Ein neues Gesetz das Kleriker zur Anzeige von Missbrauch verpflichten soll, könnte die Priester und Bischöfe Chiles dazu verpflichten, das Beichtgeheimnis zu brechen, berichtet der Catholic Herald.

Das Unterhaus des chilenischen Parlaments hat am 23. April ein Gesetz beschlossen, dem zufolge Kleriker und Laienmitarbeiter der Kirche Missbrauchsfälle zur Anzeige bringen müssen, sobald sie diese erfahren. Diese Bestimmung gilt bereits für die Polizei, die Streitkräfte, Lehrer und Beamte.


Eine Ausnahmebestimmung für Missbrauchsfälle, die Klerikern im Rahmen einer sakramentalen Beichte bekannt werden, wurde abgelehnt. Der Gesetzesvorschlag liegt nun im Senat, der ebenfalls zustimmen muss.

Luis Fernando Ramos, der Generalsekretär der Bischofskonferenz Chiles, hat in einem Interview darauf hingewiesen, dass die Kirche Gesetze zur Verfolgung von Missbrauchstätern begrüße. Die Ablehnung der Ausnahmeregelung bereite aber große Schwierigkeiten, da die Beichte ein Sakrament und damit ein Akt der Gottesverehrung sei. Diese seien im chilenischen Recht besonders geschützt.

Juan Ignacio Gonzalez, der Bischof von San Bernardo, bezeichnete das Gesetz als positiven Schritt. Das Parlament müsse aber die Freiheit des Glaubens und des Gewissens weiterhin beschützen, die eines der grundlegendsten Menschenrechte sei.

Ricardo Morales, der apostolische Administrator des Erzbistums Puerto Montt, betonte, dass ein Priester das Gewissen einer Person, die ihre Sünden vor Gott bekenne, zu achten habe. Priester hätten aber die Möglichkeit, auf eine Person einzuwirken, die in der Beichte von Missbrauch spreche. Sie könnten beispielsweise unter bestimmten Umständen die Absolution verweigern, bis das Verbrechen angezeigt worden sei, sagte Morales.

Raul Soto, einer der Abgeordneten, die das Gesetz ins Parlament eingebracht haben, stellt den Opferschutz in den Vordergrund. Auch unter dem Beichtsiegel sollte es eine Verpflichtung geben, alle Beweismaterialien der Strafjustiz zur Verfügung zu stellen, sagte er.



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Lesermeinungen

 Adamo 3. Mai 2019 
 

Der Gesetzesbeschluß des chilenischen Unterhauses vom 23.April2019

tut es dem König Wenzel in Prag gleich, der den hl.Johannes Nepomuk am 20.März 1393 gefoltert hatte und gefesselt von der Prager Karlsbücke in die Moldau werfen ließ und ihn ertränkt hat.

Dies tat König Wenzel, weil J.Nepomuk sich als Priester weigerte, das Beichtgeheimnis zu brechen.

Für Chile ist es offenbar unmöglich kriminaltechnologische Prinzipien anzuwenden, die in freiheitlichen Ländern üblich sind, um die Wahrheit an das Tageslicht zu bringen.


5
 
 Chris2 3. Mai 2019 
 

Kurzfristiges Denken.

Nach einigen spektakulären Erfolgen wird die Zahl der Fälle sogar ansteigen, da sich z.B. kein potentieller Missbrauchstäter mehr trauen wird, Hilfe zu suchen. Er wird im eigenen Saft kochen, bis der Schnellkochtopf explodiert. Nebenbei bemerkt, gab es Priester, die für das Beichtgeheimnis ins Gefängnis gingen. Ich glaube, bei Bruch droht sogar die Exkommunikation.


3
 

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