3. Mai 2019 in Weltkirche
Der Gesetzesvorschlag stelle den Opferschutz in den Vordergrund, betont ein Parlamentarier, der das Gesetz eingebracht hat. Die Kirche Chiles pocht auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Santiago de Chile (kath.net/jg)
Ein neues Gesetz das Kleriker zur Anzeige von Missbrauch verpflichten soll, könnte die Priester und Bischöfe Chiles dazu verpflichten, das Beichtgeheimnis zu brechen, berichtet der Catholic Herald.
Das Unterhaus des chilenischen Parlaments hat am 23. April ein Gesetz beschlossen, dem zufolge Kleriker und Laienmitarbeiter der Kirche Missbrauchsfälle zur Anzeige bringen müssen, sobald sie diese erfahren. Diese Bestimmung gilt bereits für die Polizei, die Streitkräfte, Lehrer und Beamte.
Eine Ausnahmebestimmung für Missbrauchsfälle, die Klerikern im Rahmen einer sakramentalen Beichte bekannt werden, wurde abgelehnt. Der Gesetzesvorschlag liegt nun im Senat, der ebenfalls zustimmen muss.
Luis Fernando Ramos, der Generalsekretär der Bischofskonferenz Chiles, hat in einem Interview darauf hingewiesen, dass die Kirche Gesetze zur Verfolgung von Missbrauchstätern begrüße. Die Ablehnung der Ausnahmeregelung bereite aber große Schwierigkeiten, da die Beichte ein Sakrament und damit ein Akt der Gottesverehrung sei. Diese seien im chilenischen Recht besonders geschützt.
Juan Ignacio Gonzalez, der Bischof von San Bernardo, bezeichnete das Gesetz als positiven Schritt. Das Parlament müsse aber die Freiheit des Glaubens und des Gewissens weiterhin beschützen, die eines der grundlegendsten Menschenrechte sei.
Ricardo Morales, der apostolische Administrator des Erzbistums Puerto Montt, betonte, dass ein Priester das Gewissen einer Person, die ihre Sünden vor Gott bekenne, zu achten habe. Priester hätten aber die Möglichkeit, auf eine Person einzuwirken, die in der Beichte von Missbrauch spreche. Sie könnten beispielsweise unter bestimmten Umständen die Absolution verweigern, bis das Verbrechen angezeigt worden sei, sagte Morales.
Raul Soto, einer der Abgeordneten, die das Gesetz ins Parlament eingebracht haben, stellt den Opferschutz in den Vordergrund. Auch unter dem Beichtsiegel sollte es eine Verpflichtung geben, alle Beweismaterialien der Strafjustiz zur Verfügung zu stellen, sagte er.
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