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13. August 2018 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
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Belgien genehmigt Euthanasie bei Kindern unter zwölf Jahren und wird darin von den deutschen Medien bestärkt. Gastkommentar von Prof. Paul Cullen


Münster (kath.net) Am 7. August 2018 berichtet der Kolumnist Charles Lane vom Washington Post, dass zum ersten Mal weltweit Kinder unter zwölf Jahre alt mittels Giftspritze von Ärzten getötet worden sind. Für den Zeitraum zwischen dem 1. Jan. 2016 und dem 31. Dez. 2017 wurden zwei solche Fälle aus Belgien berichtet. Es handelte sich um einen Neunjährigen, der an einem Gehirntumor litt, sowie um ein elfjähriges Kind mit Mukoviszidose, einer Erkrankung mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung dank besser Behandlungsmöglichkeiten von inzwischen dreiundvierzig Jahren bei – in den meisten Fällen – relativ hoher Lebensqualität. Luc Proot, ein Mitglied der belgischen sechszehnköpfigen Euthanasie-Kommission (1) sagte gegenüber Lane: „Ich habe so überwältigendes (Engl. „overwhelming“) mentales und körperliches Leid gesehen, dass ich der Meinung war, wir hatten eine gute Tat vollbracht.“

Genauso schockierend wie diese Tatsachen war die Reaktion der deutschen Medien. So berichtet der Spiegel Online in seinem Newsblog am 8. August, man habe die Kinder „vor ihren Qualen erlöst“. Für Focus Online am selben Tag hat Belgien den Kindern „den Tod ermöglicht“. Die ZEIT hob hervor, die Euthanasie-Kommission gehe laut eigener Aussage „auf sehr sorgfältige Art und Weise“ vor.


Laut Proot bestand diese „Sorgfalt“ in den beiden Fällen unter anderem in „Intelligenztests“ um festzustellen, ob die Kinder entscheidungsfähig waren und „nicht von einer dritten Person beeinflusst wurden“. Man stelle sich die psychische Situation eines Kindes in dieser „Testsituation“ vor. In einem Alter unterhalb der Grenze von zwölf Jahren, bei der in so gut wie keinem Land der Welt Strafmündigkeit herrscht, und das bereits 2007 von den Vereinigten Nationen im der Kinderrechtskonvention als absolutes Minimum für die Strafmündigkeit vorgeschlagen wurde, wird ein schwerkrankes Kind von „Experten“ aus seine „Euthanasie-Mündigkeit“ überprüft. Und obwohl gerade die Erwachsenen, auf die das Kind für seine Fürsorge angewiesen ist, seine Eltern (die ein Vetorecht haben) und Ärzte nämlich, dieses „Prüfverfahren“ nicht nur erlauben, sondern auch unterstützen, geht man davon aus, zum Ergebnis kommen zu können, dass das Kind von einer dritten Person nicht beeinflusst wurde. Mit welcher Stufe an ideologischer Verblendung muss man behaftet sein, um eine solche lebensfremde und auch grausame Prozedur sich nicht nur auszudenken sondern tatsächlich durchzuführen?

Weltweit ist Belgien ein Vorreiter in Sache Euthanasie, die inzwischen laut offiziellen Zahlen für 2% aller Todesfälle in dem Land verantwortlich ist. Im September 2017 trat der Neurologe Dr. Ludo Vanopdenbosch aus der belgischen Euthanasie-Kommission aus. Dieser Austritt geschah nicht aus prinzipiellen Überlegungen: Dr. Vanopdenbosch beschreibt sich als „stärker Befürworter“ der Euthanasie, sondern weil laut seiner Aussage insbesondere Demenzpatienten ohne Einwilligung und damit gesetzeswidrig getötet wurden. Vor einem solchen Hintergrund ist der Verdacht berechtigt, dass die offiziellen Berichte der belgischen Euthanasie-Kommission nicht immer die ganze Wahrheit erzählen.

Am 6. November 2015 hat der Deutsche Bundestag nach dreistündiger Debatte für einen Gesetzesentwurf votiert, dass Beihilfe zur Selbsttötung von Angehörigen und „Nahestehenden“ per Gesetz zum ersten Mal ausdrücklich erlaubt. Tötung auf Verlangen, wie in Belgien, ist in Deutschland weiterhin verboten. Die Entwicklung in unseren Nachbarländern, insbesondere diese neueste Grenzüberschreitung, zeigt noch einmal, wohin die Akzeptanz eines wie auch immer gestalteten Tötungsrechts führt.

Fußnote
(1) „Föderale Kontroll- und Evaluations-Kommission", bestehend als acht Medizinern, vier Juristen und vier „unmittelbar mit der Problematik unheilbar Kranker befasste Personen“

Prof. Dr. Paul Cullen ist der Vorsitzende des Vereins „Ärzte für das Leben“.

Prof. Dr. Paul Cullen wendet sich gegen aktive Sterbehilfe, unterstützt Gesetzentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe - Marsch für das Leben 2015



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Lesermeinungen

 scheinfrager 13. August 2018 
 

Ich schlage Intelligenztest

"Laut Proot bestand diese „Sorgfalt“ in den beiden Fällen unter anderem in „Intelligenztests“ um festzustellen, ob die Kinder entscheidungsfähig waren und „nicht von einer dritten Person beeinflusst wurden“."

für die Mitglieder der Kommission vor.

Wer auf die völlig bekloppte Idee kommt, ein 9-jähriges Kind sei NICHT von irgendwem beeinflusst, bei dem stimmt in der Birne was nicht.

9-jährige sind immer in irgendeiner Weise beeinflusst, und sei es auch nur, dass das Kind meint irgendwas würden z.b. Eltern erwarten und sich dann eher gegen dasjenige entscheidet.


3
 
 Rosenzweig 13. August 2018 

Ja - werter @ Rolando- Ihre Schlussworte..

-
BETEN + FASTEN-
diese auch vielmals von der Muttergottes uns bittend + mahnend anvertraut- müssen wir wirklich "ersnt" nehmen..-
und nicht- wie es mir geht, schmerzlich nicht lange duchhalte!
Medjug.: Mi.+ Frtg.!

Muttergottes sagt: sogar Kriege können wir in dieser Treue aufhalten bzw. verhindern!
Danke- erneut ein Weckruf- denn die Zeichen der Zeit mahnen dringender- denn je!?
-
So im neu Bemühen dankend verbunden..


4
 
 derGl?ckliche 13. August 2018 
 

Zitat Dr. Christian Spaemann;

"Der Ruf nach Selbstbestimmung und Patientenrechten, steht immer am Anfang wenn es um die Zulassung aktiver Sterbehilfe und assistiertem Suizid geht. Auch wenn dies, wie wir noch sehen werden, einer inneren Logik folgend, immer zu einer Ausweitung der Euthanasiepraxis hin zur nicht freiwilligen Euthanasie führt."

Quellendokument;

www.youtube.com/watch?v=VulL4D4MjrI


5
 
 Rolando 13. August 2018 
 

Wo der Teufel regiert,

ist mit guten Argumenten und Vernunft nichts mehr zu mache. Beten und Fasten!


14
 

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