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| ![]() Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peruvor 1 Stunden in Weltkirche, keine Lesermeinung Das Kirchenoberhaupt besitzt neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft und war bei den Wahlen nicht an die Urnen gegangen. Doch das Alter schützt vor Strafe. Rom/Lima (kath.net/rn) Papst Leo XIV. ist nur knapp einer Geldstrafe wegen Nichtteilnahme an den Regional- und Kommunalwahlen in Peru entgangen. Wie peruanische Medien berichteten, besitzt das katholische Kirchenoberhaupt neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft und hätte theoretisch daher seine Stimme abgeben müssen. Dem 71-jährigen Papst war ein Wahllokal in seiner früheren Bischofsstadt Chiclayo zugewiesen worden. Da er jedoch nicht an den Urnen erschien, wäre normalerweise eine Geldbuße in der Höhe zwischen 7 und 19 Euro fällig geworden. In dem südamerikanischen Land ist das Wahlrecht nicht nur ein Bürgerrecht, sondern zugleich eine gesetzliche Pflicht. Zu einer Zahlung kam es jedoch nicht: Papst Leo XIV. fällt aufgrund seines Geburtsdatums beziehungsweise seines Alters unter eine gesetzliche Ausnahme. In Peru ist die ansonsten strenge Wahlpflicht ab dem vollendeten 70. Lebensjahr aufgehoben. So blieb dem Papst die bußgeldrechtliche Verwarnung erspart. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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