
8. Oktober 2026 in Weltkirche
Das Kirchenoberhaupt besitzt neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft und war bei den Wahlen nicht an die Urnen gegangen. Doch das Alter schützt vor Strafe.
Rom/Lima (kath.net/rn) Papst Leo XIV. ist nur knapp einer Geldstrafe wegen Nichtteilnahme an den Regional- und Kommunalwahlen in Peru entgangen. Wie peruanische Medien berichteten, besitzt das katholische Kirchenoberhaupt neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft und hätte theoretisch daher seine Stimme abgeben müssen.
Dem 71-jährigen Papst war ein Wahllokal in seiner früheren Bischofsstadt Chiclayo zugewiesen worden. Da er jedoch nicht an den Urnen erschien, wäre normalerweise eine Geldbuße in der Höhe zwischen 7 und 19 Euro fällig geworden. In dem südamerikanischen Land ist das Wahlrecht nicht nur ein Bürgerrecht, sondern zugleich eine gesetzliche Pflicht.
Zu einer Zahlung kam es jedoch nicht: Papst Leo XIV. fällt aufgrund seines Geburtsdatums beziehungsweise seines Alters unter eine gesetzliche Ausnahme. In Peru ist die ansonsten strenge Wahlpflicht ab dem vollendeten 70. Lebensjahr aufgehoben. So blieb dem Papst die bußgeldrechtliche Verwarnung erspart.
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