![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Gericht: HateAid Geschäftsführerinnen dürfen als ‚linkswoke Faschistende‘ bezeichnet werdenvor 11 Stunden in Deutschland, 1 Lesermeinung Bei den Äußerungen handle es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, sondern um Meinungsäußerungen, befand das Landgericht Hamburg. Hamburg (kath.net/jg) HateAid hatte gegen entsprechende Äußerungen in Artikeln geklagt und einstweilige Verfügungen beantragt. Das Gericht wies die Anträge jedoch zurück. Die Bezeichnungen seien keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, sondern Meinungsäußerungen, die einen inhaltlichen Bezug zur Tätigkeit der Organisation und ihrer Vertreterinnen hätten. Als Anknüpfungstatsachen nannte das Gericht unter anderem das öffentliche Engagement von HateAid gegen digitale Gewalt sowie die Einreisesperren des US-Außenministeriums gegen die Geschäftsführerinnen. Ein weiterer Beschluss betrifft einen Artikel von NiUS.de zur „grünen Spenden-Affäre“, in dem HateAid als Teil eines Netzwerks dargestellt wurde, in dem Aktivisten und Parteien Gelder austauschen. Auch hier scheiterte HateAid mit dem Versuch, die Berichterstattung zu unterbinden. Die Entscheidungen werden als bemerkenswert eingestuft, da HateAid selbst als so genannter „Trusted Flagger“ auftritt und Plattformen zur Löschung kritischer Inhalte auffordert – vor Gericht jedoch mit ihren eigenen Unterlassungsklagen unterlag. HateAid positioniert sich öffentlich als Helferin gegen Hass im Netz, steht jedoch seit längerem in der Kritik, Teil eines linken Aktivisten-Netzwerks zu sein.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||||||||||
![]() | ||||||||||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||||||||||