Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst Leo XIV. geht auf Distanz zu Kardinal Marx und seinen geplanten Homo-Segnungen
  2. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  3. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  4. US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.
  5. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  6. Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
  7. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  8. „Gott und sein Gesetz sind wichtiger als menschliche Vereinbarungen und Macht“
  9. ‚Augustiner für den Frieden‘ – Der spätere Leo XIV. bei einer Friedensdemonstration in Rom 1983
  10. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  11. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  12. Erst Gerichtssaal, dann Preisverleihung: Weronika Krawczyk erhält Opoka-Preis „Auf Fels gebaut“
  13. Trotz Konflikt mit dem Papst - Trump genießt jetzt Rekordzustimmung bei US-Katholiken
  14. Israel: Haftstrafe für zwei Soldaten nach schwerem Vandalismus an Kruzifix
  15. Finanzströme des Islam-Terrors: Hisbollah-Netzwerke bis nach Österreich aktiv

Gericht: HateAid Geschäftsführerinnen dürfen als ‚linkswoke Faschistende‘ bezeichnet werden

2. April 2026 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bei den Äußerungen handle es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, sondern um Meinungsäußerungen, befand das Landgericht Hamburg.


Hamburg (kath.net/jg)
Das Landgericht Hamburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass scharfe Kritik an der Organisation HateAid und ihren Geschäftsführerinnen als zulässige Meinungsäußerung erlaubt ist. Konkret dürfen die Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon als „linkswoke Faschistende“ und „Linksextremistinnen“ bezeichnet werden. Zudem ist es erlaubt, HateAid als „Vorfeldorganisation der Grünen“ zu nennen. Dies berichtet die Nachrichtenseite NiUS.de, welche an einem Verfahren beteiligt war.


HateAid hatte gegen entsprechende Äußerungen in Artikeln geklagt und einstweilige Verfügungen beantragt. Das Gericht wies die Anträge jedoch zurück. Die Bezeichnungen seien keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, sondern Meinungsäußerungen, die einen inhaltlichen Bezug zur Tätigkeit der Organisation und ihrer Vertreterinnen hätten. Als Anknüpfungstatsachen nannte das Gericht unter anderem das öffentliche Engagement von HateAid gegen digitale Gewalt sowie die Einreisesperren des US-Außenministeriums gegen die Geschäftsführerinnen.

Ein weiterer Beschluss betrifft einen Artikel von NiUS.de zur „grünen Spenden-Affäre“, in dem HateAid als Teil eines Netzwerks dargestellt wurde, in dem Aktivisten und Parteien Gelder austauschen. Auch hier scheiterte HateAid mit dem Versuch, die Berichterstattung zu unterbinden.

Die Entscheidungen werden als bemerkenswert eingestuft, da HateAid selbst als so genannter „Trusted Flagger“ auftritt und Plattformen zur Löschung kritischer Inhalte auffordert – vor Gericht jedoch mit ihren eigenen Unterlassungsklagen unterlag. HateAid positioniert sich öffentlich als Helferin gegen Hass im Netz, steht jedoch seit längerem in der Kritik, Teil eines linken Aktivisten-Netzwerks zu sein.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 gospas_kind 8. April 2026 
 

Nach dem Absenden meines Kommentars habe ich den Begriff "Aktivitätendierenden:innen" einfach mal bei Google eingegeben. Im Internet gibt es einen Treffer, den Kommentar hier.

Die KI stellt einen Bezug zu Indoor-Aktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere zu Kindern und Jugendlichen her. Ob sie überfordert ist oder hinter diesem Buchstabenspiel tatsächlich mehr erkennt, bleibt unklar.


0
 
 gospas_kind 8. April 2026 
 

Sie verwundern mich (mal wieder

@"versusdeum"

Wer oder was sollen denn "Aktivitätendierenden:innen" sein? Wenn ich mich richtig erinnere, positionieren Sie sich in der Regel gegen die gegenderte Kommunikation (bei der man in der Regel allerdings schon noch verstehen kann, was wohl gemeint sein soll).

Mit obiger Buchstabenakrobatik tun Sie der deutschen Sprache wirklich Gewalt an, auch wenn Sie vermutlich wieder Ironie reingepackt haben. Finde ich ebenso unschön wie manche Wortgebilde, die einem in den Medien begegnen.


2
 
 Johannes14,6 3. April 2026 
 

"Hass und Hetze" sind Containerbegriffe

bewußt rechtlich vage, um darunter alles zu versammeln, was der links-woken Mainstream - Meinung nicht genehm ist.
Sogenannte "N" GOs sind eigentlich GOs, denn sie erledigen, üppig mit Steuergeld finanziert, und im staatlichen Auftrag, was der Staat nicht darf: Verfolgung unbescholtener Bürger, die ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Art 5, wahrnehmen.

"Gleichwohl bildet die systematische, massenhafte, computergestützte, umfassende und vor allem eigeninitiative Suche nach Straftaten durch Behörden oder deren Beauftragte einen völligen Bruch mit liberalen und rechtsstaatlichen Traditionen, in deren Rahmen Polizei und Staatsanwaltschaft erst bei Vorliegen eines Anfangsverdachts gegenüber einer bestimmten Person überhaupt tätig werden dürfen, niemals jedoch von sich aus aktiv nach Verdachtsmomenten gegen bislang völlig unbescholtene Bürger suchen."

www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/kampfbegriff-herrschaftstechnik/ Hass und Hetze


2
 
 Versusdeum 2. April 2026 
 

Und Björn Höcke darf per Berichtsbeschluss als "Naz i" bezeichnet werden.

Wäre er allein deswegen auch tatsächlich "nachweislich" ein Nazi, wie man uns in selbsternannten Qualitätsmedien immer wieder suggeriert hat, wären diese Aktivitätendierenden:innen im Umkehrschluss ebenfalls nachweislich Linksextremisten. Dann aber dürften keine Steuergelder mehr an sie fließen und sie erst Recht nicht mehr als „Trusted Flagger“ arbeiten. A propos: Was machen eigentlich die 551 Fragen der CDU zu den Near Governmental Oganizations ("N"GOs)?


1
 
 Versusdeum 2. April 2026 
 

@girsberg74

Bei den "alten Medien" würde ich Welt.de empfehlen, allein schon wegen der vorbildlichsten Kommentarfunktion, die mir bekannt ist (u.a. nach beliebtesten Leserkommentaren sortierbar, fast bei jedem Artikel aktiv und offenbar sehr gut moderiert). Leider aber vieles hinter der Bezahlschranke, oft auch hochbrisante Artikel (etwa damals zu den von den Impfstoffherstellern verweigerten Studien für die - deswegen nie erfolgte - endgültige Zulassung oder das Interview mit der Omikron-Entdeckerin, die mehrere europäische Regierungen zwingen wollten, Omikron tatsachenwidrig nicht mehr als mild verlaufend zu beschreiben)


1
 
 girsberg74 2. April 2026 
 

NIUS ist in aller Regel gut informieret und zuverlässig.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Papst Leo XIV. geht auf Distanz zu Kardinal Marx und seinen geplanten Homo-Segnungen
  3. Christus, das Licht der Jugend und der Familien
  4. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  5. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  6. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  7. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  8. Keine Bistums-Erlaubnis für Afrika-Madonna in der Gebetsstätte Marienfried
  9. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  10. "Einfach viel unverschämter vom persönlichen Glauben erzählen"
  11. US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.
  12. Der Fall „Correctiv“: Ein journalistischer Sündenfall und seine Folgen
  13. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  14. Bischof Ivo Muser: "Der größte Mangel, den wir in unserer Diözese haben, ist der Gläubigenmangel"
  15. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz