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| ![]() Christliche Organisation ADF unterstützt X bei Berufung gegen DSA-Strafevor 2 Stunden in Chronik, keine Lesermeinung Indem die Behörden gegen X vorgehen, greifen sie die freie Meinungsäußerung von Menschen an, die nur ihre Ideen online und ohne Zensur teilen wollen, sagt Adina Portaru von der ADF. Brüssel (kath.net/jg) Die Strafe wurde am 5. Dezember 2025 verhängt. Die EU wirft der im Eigentum von Elon Musk stehenden Plattform vor, gegen Regelungen hinsichtlich der Transparenz und gegen bestimmte prozedurale Verpflichtungen verstoßen zu haben, welche der DSA vorschreibt. Gegen X laufen außerdem Ermittlungen wegen Verdachts auf fehlende Verhinderung der Verbreitung von „Falschinformationen und illegalen Inhalten“. Dies könnte zu weiteren Geldstrafen führen. Die ADF (Alliance Defending Freedom) kritisiert, dass die Definition von „illegalen Inhalten“ sehr weit gefasst sei, da die Gesetze in den EU-Staaten unterschiedlich seien. In Deutschland sei es etwa verboten, Politiker online zu beleidigen. Dies könnte zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren führen. X argumentiert in der Berufung gegen die Strafe, dass dem Unternehmen ein ordentliches Verfahren verweigert worden sei und wirft der Anklage Voreingenommenheit vor. Die Anfechtung von X ist die erste Berufung gegen eine Strafe auf Grundlage des DSA. Der DSA wird in den USA kritisiert, weil befürchtet wird, er könne Beschränkungen der Meinungsfreiheit, die in Europa gelten, auf die USA und damit auf amerikanische Staatsbürger ausweiten. Plattformen wie X haben weltweit einheitliche Regelungen für ihre Nutzer. Strengere Anforderungen in Europa könnten sich daher weltweit auswirken. Dr. Adina Portaru von ADF International in Europa sagt, dass X von der Europäischen Kommission angegriffen wird, weil es eine Plattform für Meinungsfreiheit ist. Soziale Medien wie X seien der öffentliche Raum von heute. Der DSA bedrohe die Meinungsfreiheit der Öffentlichkeit. „X ist der Ort, an dem Millionen Menschen ihre Ansichten äußern. Das ist ein hartes Vorgehen der Behörden gegen X, die eine Plattform für freie Meinungsäußerung als ernsthafte Bedrohung für ihre Kontrolle über Online-Narrative betrachten. Indem sie X ins Visier nehmen, greifen sie die freie Meinungsäußerung von Menschen auf der ganzen Welt an, die einfach nur ihre Ideen online ohne Zensur teilen wollen“, warnt Portaru. Sie fügte hinzu: „Wenn die Machtkonzentration der Kommission unangefochten bleibt, wird dies einen höchst problematischen Standard für die Kontrolle der Meinungsäußerung in der gesamten EU und darüber hinaus weiter festigen.“ In einer Online-Erklärung gab X Folgendes bekannt: „Diese EU-Entscheidung ist das Ergebnis einer unvollständigen und oberflächlichen Untersuchung, schwerwiegender Verfahrensfehler, einer gewundenen Auslegung der Verpflichtungen aus dem DSA und systematischer Verletzungen der Rechte der Verteidigung und grundlegender Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verfahren, die auf eine Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft hindeuten.“ Weiters heißt es in der Stellungnahme von X: „Dieser wegweisende Fall ist die erste gerichtliche Anfechtung einer DSA-Geldbuße und könnte wichtige Präzedenzfälle für die Durchsetzung, die Berechnung von Strafen und den Schutz der Grundrechte gemäß der Verordnung von 2022 schaffen. X setzt sich weiterhin für die Sicherheit und Transparenz der Nutzer ein und verteidigt gleichzeitig den Zugang unserer Nutzer zum einzigen globalen Marktplatz.“
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