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Massachusetts: Christliche Familien dürfen weiterhin Pflegekinder aufnehmen

4. Jänner 2026 in Familie, keine Lesermeinung
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Nach einer Klage hat der US-Bundesstaat eine Regelung geändert, die christliche Familien von der Aufnahme von Pflegekindern de facto ausgeschlossen hat.


Boston (kath.net/LifeNews/jg)
Das Massachusetts Department of Children and Family (DCF) hat eine Regelung geändert, die christliche Familien de facto von der Aufnahme von Pflegekindern ausgeschlossen hat, wenn sie nicht bereit waren, eine LGBTQ-Orientierung der Pflegekinder zu unterstützen. 

Lydia und Heath Marvin sind ein Ehepaar, das von dieser Regelung betroffen war. Sie haben seit dem Jahr 2020 acht Kinder aufgenommen, die jünger als vier Jahre waren. Im April erfuhren sie vom DCF, dass ihre Lizenz als Pflegeeltern nicht erneuert wird, wenn sie nicht bereit sind, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck eines Pflegekindes zu „unterstützen, respektieren und zu bestätigen“. Diese Bestimmung stand im Widerspruch zur religiösen Überzeugung vieler christlicher Familien und führte dazu, dass engagierte Pflegeeltern ihre Lizenz verloren.


Die Alliance Defending Freedom hat im Namen des Ehepaares Marvin und zweier weiterer Familien Klage gegen den Bundesstaat Massachusetts eingebracht. Die Kläger werfen dem Staat vor, durch die Regelung die Religionsfreiheit, die im ersten Zusatz zur US-Verfassung garantiert wird, zu verletzen, indem er die Pflegeeltern zwinge, gegen ihre religiösen Überzeugungen zu handeln.

Die Regierung Trump übte ebenfalls Druck auf das DCF aus. Andrew Gradison, kommissarischer Leiter der Administration for Children and Families bezeichnete die Politik von Massachusettes in einem Brief als „tief beunruhigend“ und „dem Zweck des Kinderschutzes zuwiderlaufend“. Auch er sieht die Religionsfreiheit verletzt.

Das DCF hat nun die Bestimmung geändert. Die Pflegeeltern werden nicht mehr verpflichtet, die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität der Pflegekinder zu unterstützen. Stattdessen wurde eine neutralere Formulierung verwendet. Pflegeeltern werden auf die „Unterstützung der individuellen Identität und Bedürfnisse des Kindes“ verpflichtet.

Die ADF sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung. Ihre Mandanten würden ihre Lizenzen nun erneut beantragen. Die Klage würde jedoch erst enden, wenn sichergestellt sei, dass der Bundesstaat Massachusetts „die religiöse Freiheit und ideologische Vielfalt unter Pflegeeltern wirklich respektiert.“

Massachusetts leidet seit Jahren unter einem Mangel an Pflegefamilien. Für 8.000 bis 9.000 Kinder im System gibt es nur rund 5.500 lizenzierte Pflegehaushalte. Fast die Hälfte der Kinder wechselt zweimal im Jahr die Pflegefamilie. Das ist einer der schlechtesten Stabilitätswerte in den USA.

 


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