Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  2. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  3. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  4. Abtreibung – und was dann?
  5. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  6. Kann uns eine möglicherweise erfundene Anekdote über Johannes Paul II. Wahres lehren?
  7. Verfassung geändert: Slowakei erkennt zwei Geschlechter an – männlich und weiblich
  8. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  9. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'
  10. Kirche zwischen Riss und Rückbindung
  11. Mediziner: Das Potenzial des Rosenkranzes wird unterschätzt
  12. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  13. Die Gebeine des heiligen Franziskus werden erstmals öffentlich gezeigt
  14. Dr. Taylor Marshall: ‚Waren alle diese Päpste nicht ‚pro-life‘?‘
  15. Elmar Theveßen gibt Falschaussagen über Charlie Kirk zu, bittet um Entschuldigung

Verfassung geändert: Slowakei erkennt zwei Geschlechter an – männlich und weiblich

vor 7 Tagen in Chronik, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Novelle der Verfassung tritt mit 1. November in Kraft. Ministerpräsident Fico begrüßt sie als ‚großen Schutzwall gegen den Progressivismus‘. Auch die slowakischen Bischöfe heißen die Verfassungsänderung gut.


Bratislava (kath.net/jg)
Die Slowakei hat am 26. September ihre Verfassung geändert. In Zukunft werden nur mehr zwei Geschlechter anerkannt, nämlich männlich und weiblich. Wörtlich heißt es im Verfassungsgesetz: „Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind.“

Die Verfassungsänderung wurde von 90 Abgeordneten des Nationalrats befürwortet, nur sieben waren dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Ministerpräsident Robert Fico hatte den Entwurf für die Verfassungsänderung bereits im Januar vorgestellt. Er begrüßte die Entscheidung des Nationalrats als „historischen Schritt“ und „großen Schutzwall gegen den Progressivismus“, berichtet EWTN


Die Novelle der Verfassung tritt mit 1. November in Kraft. Sie sieht weiters vor, dass nur verheiratete Paare Kinder adoptieren können. Damit sind gleichgeschlechtliche Paare von der Adoption ausgeschlossen, da die Ehe in der Slowakei nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist. Außerdem wird die Leihmutterschaft verboten.

Eine weitere Bestimmung der Verfassungsänderung legt fest, dass das nationale Recht der Slowakei in „kulturellen und ethischen Fragen“ Vorrang vor dem EU-Recht hat. 

„Im Namen der slowakischen Bischöfe möchte ich allen Mitgliedern des Nationalrats der Slowakischen Republik danken, die für die Annahme der Verfassungsänderungen gestimmt haben“, erklärte Erzbischof Bernard Bober, der Präsident der Slowakischen Bischofskonferenz, gemäß osteuropäischen Medien. Er erklärte weiter: „Ich danke allen, die zu diesem wichtigen Schritt beigetragen haben. Die Slowakei hat ein Zeichen gesetzt, dass sie eine Gesellschaft stärken möchte, die auf den Werten Wahrheit, Freiheit, Gerechtigkeit und der Würde des menschlichen Lebens basiert.“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Johannes14,6 vor 6 Tagen 
 

Auch die ABSTAMMUNGSREFORM ist wieder ein Thema dieser Regierung..

bedeutet:
Einführung von Mehrelternschaft, Verantwortungsgemeinschaft und Mitmutterschaft.

Mit Frau KAUFHOLD, jetzt Vize-, in 2 Jahren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes ist das Vorhaben sozusagen höchstrichterlich abgesichert. Neben Abschaffung von §218 hat sie erklärt, das Grundgesetz sehe keine Beschränkung der Anzahl Verantwortlicher als "Miteltern" vor.

"Sexuelle Identität -- ein trojanisches Pferd"

Anna Diouf sieht weitere Gefahren:

"Wer heute über „sexuelle Identität“ spricht, der meint Homo- und Heterosexualität, vielleicht auch Bisexualität. Wer sich in dieser Form sexuell ausleben will, ist aber in Deutschland vollkommen ausreichend vor Diskriminierung geschützt..Was etwa ist mit Pädophilie und anderen geächteten Formen der Sexualität wie Zoophilie? Was ist mit Inzest? Gehört es nicht zur sexuellen Identität naher Verwandter, wenn sie sich zueinander hingezogen fühlen?"
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/grundgesetz-bundesrat-sexuelle-identitaet/

www.tichyseinblick.de/meinungen/ein-schlechter-tag-fuer-die-demokratie/


1
 
 Johannes14,6 vor 6 Tagen 
 

Weitere Projekte stehen an -- mit immer neuen Anläufen

@Versusdeum es geht um:

-Abschaffung des EHEGATTENSPLITTING
(gegen die Familie!)
-"KINDERRECHTE" ins Grundgesetz
(Eingriff in Elternrechte durch den Staat)
- Abschaffung des §218
("Entkriminalisierung", KK sollen zahlen, Absicht steht im Koalitions - Vertrag)
- EUTHANASIE
(im Namen der "Selbstbestimmung")
- ORGANSPENDE
(wer nicht widersprochen hat, ist Spender)

Und wie die Wahl von Frau Kaufhold gezeigt hat, nimmt die CDU inzwischen Stimmen der LINKEN (SED - Nachfolgepartei) an, um notwendige Mehrheiten zu erhalten, selbstverständlich gegen zugeständnisse.
Eine Frau Reichinnek mit kommunistischen Umsturzplänen gehört jetzt zur "DEMOKRATISCHEN MITTE".
Im Zweifel ist von der C DU kein Widerstand mehr zu erwarten. Das Tafelsilber ist schon geopfert.

Demo für alle hat Stellungnahmen zu Ehegattensplitting und "sex. Identität ins Grundgesetz" aktualisiert:

demofueralle.de/2025/10/02/drei-cdu-ministerpraesidenten-wollen-sexuelle-identitaet-im-gg/


2
 
 Versusdeum vor 6 Tagen 
 

@Johannes14,6

Man braucht doch eine 2/3-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung, oder? Wenn Union und AfD dagegenstimmen, reicht es sowieso nicht. Umd falls die Union wegen des "Antifaschistischen Schutzwalls II" auch das mitmacht, verliert sie noch mehr Wähler an die AfD. Das wiederum wäre ein Scheinargument mehr, die Partei mit Hilfe des weisungsgebundenen Inlandsgeheimdienstes zu verbieten und die Demokratie abzuschaffen, imdem man gegen den Wählerwillen eine Linksfrontregierung auszuruft.


1
 
 Johannes14,6 vor 7 Tagen 
 

Die Slowakei hat auch das Verbot der Leihmutterschaft in die Verfassung aufgenommen

sowie Adoptionen nur für Mann und Frau zugelassen, berichtet ALfA im Newsletter:

"Die Slowakei hat vergangenen Freitag eine Verfassungsänderung beschlossen, die Leihmutterschaft verbietet, Adoptionen auf Ehepaare von Mann und Frau beschränkt und nur die beiden biologischen Geschlechter anerkennt. Ferner wird in der Novelle geregelt, dass die Souveränität der Slowakei in „kulturellen und ethischen Fragen“ Vorrang vor EU-Recht genießt. Die geänderte Verfassung tritt am 1. November in Kraft.
Ministerpräsident Robert Fico bezeichnete die Maßnahme als „historischen Schritt“ und als „großen Schutzwall gegen den Progressivismus“."

Glückliche Slowakei!

Auch die Beachtung der Subsidiarität gegen eine immer mehr übergriffig agierende EU wünschte ich mir für Deutschland!


3
 
 SalvatoreMio vor 7 Tagen 
 

Die Slowakei

Ihr gelten unser herzlicher Dank! Möge dieses Gesetz Nachahmer finden! Wer in der Slowakei lebt, weiß jedenfalls, woran er ist, wenn es um diese Punkte geht!


5
 
 Johannes14,6 vor 7 Tagen 
 

In Deutschland soll die "Sexuelle Identität" ins Grundgesetz!

Nach einigen Anläufen anderer Bundesländer wird jetzt Berlin eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen.

Kritiker wie Hedwig von Beverfoerde sehen u.a. die Gefahr, daß sich dann auch Pädophile auf ihre "sexuelle Identität" berufen könnten und die Pädophilie salonfähig und straffrei würde.

https://demofueralle.de/2025/03/05/cdu-in-schleswig-holstein-sexuelle-identitaet-soll-ins-grundgesetz/

Eine Änderung des "Selbstbestimmungsgesetzes"(Jährlicher "Geschlechtswechsel" per Sprechakt), wie vor der Wahl von Merz versprochen, wird es mit dieser Koalition übrigens auch nicht geben...

www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-bundesrat-bringt-gesetzesinitiative-zum-schutz-sexueller-identitaet-in-bundestag-ein-100.html


5
 
 lesa vor 7 Tagen 

@Andel: Danke für Ihren Kommentar. Jedem Wort ist zuzustimmen.


4
 
 Andel vor 7 Tagen 
 

Es ist nur zu wünschen, dass sich alle Staaten in diesem Punkt die Slowakei zum Vorbild nehmen. Mögen alle Menschen zum Glauben und zur Lehre der Kirche zurückfinden. Beten wir, dass der Heilige Geist uns alle aufrüttelt und uns mit Seiner Kraft besteht.


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  3. Die unerwarteten Wurzeln des Taufbooms in Frankreich
  4. Wenn der Münchner Erzbischof das unselige "Wir schaffen das" von Angela Merkel verteidigt...
  5. Kann uns eine möglicherweise erfundene Anekdote über Johannes Paul II. Wahres lehren?
  6. Elmar Theveßen gibt Falschaussagen über Charlie Kirk zu, bittet um Entschuldigung
  7. Skandal-Kardinal Cupich jetzt in der US-Bischofskonferenz isoliert!
  8. Veröffentlichung von Leos erstem Papstschreiben am Donnerstag
  9. Mehr als 3000 Teilnehmer bei großer Pro-Life-Demo in Wien
  10. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  11. Abtreibung – und was dann?
  12. Mediziner: Das Potenzial des Rosenkranzes wird unterschätzt
  13. Brandanschlagsdrohung auf Karlskirche vor Marsch fürs Leben in Wien!
  14. Wenn die Frauenministerin der österreichischen Regierung lügt
  15. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz