Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  2. Bischof sein in Opferperspektive
  3. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  4. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  5. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  8. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  9. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  10. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  11. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  12. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende
  13. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  14. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  15. Meinungsfreiheit in Gefahr

Papst lobt belgischen König Baudouin für Haltung gegen Abtreibung

29. September 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Baudouin hatte sich im April 1990 geweigert, ein liberales Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen, weil er es als Katholik nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte.


Brüssel (kath.net/ KAP)
Papst Franziskus hat den verstorbenen belgischen König Baudouin (1930-1993) für seinen zeitweiligen Rücktritt aus Gewissensgründen im Jahr 1990 gelobt. Der katholische Monarch habe Mut bewiesen, als er sich entschied, "seinen Posten als König aufzugeben, um kein mörderisches Gesetz zu unterzeichnen", sagte er am Samstag in der königlichen Krypta unter der Brüsseler Nationalbasilika.
Baudouin, von 1951 bis 1993 König der Belgier, hatte sich im April 1990 geweigert, ein liberales Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen, weil er es als Katholik nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte. Die Regierung erklärte ihn deshalb auf dessen Wunsch hin für regierungsunfähig und übernahm verfassungsgemäß die Funktion des Staatsoberhauptes.


Nachdem alle Regierungsmitglieder das Gesetz unterzeichnet hatten, wurde Baudouin am 5. April 1990 wieder für regierungsfähig erklärt. Die Geste des Monarchen sorgte damals in ganz Europa für Aufsehen.
Papst Franziskus besuchte das Grab des Königs gemeinsam mit dem herrschenden König Philippe und Königin Mathilde. Philippe ist ein Neffe Baudouins und wurde als designierter Thronfolger von ihm und dessen Gattin Fabiola, die kinderlos waren, erzogen.
Am Grab des verstorbenen Königs forderte der Papst die Belgier laut einer Mitteilung des Vatikans auf, sich auch in der jetzigen Zeit, in der weitere "kriminelle Gesetze" auf den Weg gebracht worden seien, an Baudouin zu orientieren. Zudem hoffe er, dass dieser demnächst seliggesprochen werde.

Welche "kriminellen Gesetze" er meinte, ließ der Papst offen. In Belgien wird seit 2019 über eine weitere Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe debattiert. Gemäß einem Vorschlag der flämischen Liberalen (Open VLD) sollen künftig auch ältere Menschen ohne unheilbare Krankheiten Zugang zu aktiver Sterbehilfe erhalten.

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  4. Bischof sein in Opferperspektive
  5. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  6. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  7. O Adonai, et Dux domus Israel
  8. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  9. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2025
  10. Bund Katholischer Unternehmer gegen Totalblockade der AfD
  11. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  12. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  13. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  14. Als das Rosenkranzgebet einen Mord verhinderte
  15. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz