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Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt

28. Juni 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Die Juristin hatte ihrem Vater per richterlichen Beschluss Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim verschafft, als Besuche aufgrund der Covid-19-Maßnahmen verboten waren.


Gera (kath.net/jg)
Das Landgericht Gera hat eine frühere Proberichterin verurteilt. Die Frau hatte ihrem Vater, einem Pfarrer, den Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim ermöglicht, als während der Corona-Pandemie Besuche verboten waren. Die moralische Bewertung des Falles spiele für die Verurteilung keine Rolle, betonte der vorsitzende Richter laut einem Bericht der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.


Der Vater der Verurteilten wollte im April 2020 als Pfarrer eine 89-jährige Palliativpatientin in einem Pflegeheim in Jena besuchen. Aufgrund der damals geltenden Vorschriften, welche die Covid-19-Pandemie eindämmen sollten, wies ihn das Pflegeheim ab. Er wandte sich an ein Gericht. Dort ermöglichte ihm seine Tochter mittels eines Beschlusses den Zugang.

Da sie mit dem Antragsteller eng verwandt ist, verstieß sie gegen eine geltende Verfahrensregel, die besagt, dass Richter keine Entscheidungen in Fällen von Verwandten treffen dürfen. Gegen die Proberichterin wurde ein Verfahren eingeleitet, nachdem die Entscheidung bekannt geworden war. Sie wurde aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.

Das Landgericht Gera sah es als erwiesen an, dass die beiden ihr Vorgehen verabredet hatten, bevor der Vater sich an das Gericht wandte. Er habe bewusst einen Zeitpunkt gewählt, zu dem seine Tochter als Richterin im Bereitschaftsdienst war, argumentierte das Gericht.

Die ehemalige Proberichterin kann gegen das Urteil Revision einlegen.

 


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Lesermeinungen

 elmar69 1. Juli 2024 
 

Allgemeine Verhaltensregeln

Ein Gericht muss unabhängig sein, deshalb dürfen Richter nicht in eigener Sache oder in Sachen von Familienangehörigen entscheiden. Dabei ist es völlig egal, worum es in der Sache überhaupt geht, der Fall muss wegen "Befangenheit" an einen anderen Richter abgegeben werden.

Gegen den Grundsatz hat sie eindeutig verstoßen, das wird auch ein Berufungsgericht nicht anders sehen.

Offensichtlich waren die beiden sehr sicher, dass alle anderen Richter den Besuch - aus welchen Gründen auch immer - nicht erlaubt hätten. Andernfalls hätten sie nicht zu der verbotenen Befangenheit gegriffen.

Die Frau wird die Konsequenzen Ihres Handelns tragen müssen.

@lakota: Die Unbefangenheit des Richters ist ein extrem wichtiges Gut!

Hätte ein anderer Richter die Verfügung unterschrieben, wäre der nicht dafür belangt worden.

Um die Frage, ob die Verfügung inhaltlich gerechtfertigt war oder nicht, geht es in dem Verfahren absolut nicht.


0
 
 greti 30. Juni 2024 
 

Weder Menschlichkeit noch Gesetz

Frau Merkel sagte seinerzeit: "Das ist eine politische Entscheidung!"

Und nach dieser politischen Entscheidung hat niemand etwas bei der alten Frau zu suchen.

Korrekt: Wir sagen, wo es lang. Und ob überhaupt.


1
 
 lakota 29. Juni 2024 
 

Ja, manchen sind Gesetze, Vorschriften wichtiger

als Menschlichkeit!


2
 
 AngelView 28. Juni 2024 
 

Man sollte sie lieber wegen Menschlichkeit auszeichnen


3
 

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