Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  2. Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
  3. Truthahn, Zahnschmerzen und die Schwiegermutter
  4. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  5. Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
  6. SPD definiert Familie ohne ‚Vater‘, ‚Mutter‘ und ‚Kinder‘
  7. Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag
  8. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  9. Zerstörte Linzer "Marienstatue" - Zwei Verdächtige entlastet
  10. "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
  11. Wie tief kann eine evangelische Kirche noch sinken? - Weihnachtsmarkt mit Hamas-Symbolen!
  12. Papst beim Rückflug von Korsika: „Haben Sie gesehen, wie viele Kinder da waren?“
  13. Geschenk zum 88er: Autobiografie des Papstes soll verfilmt werden
  14. Enthauptet! - Papst Franziskus erklärt 16 französische Ordensfrauen zu Heiligen
  15. Nach Beschädigung der Schwarzen Madonna/Einsiedeln: Strafverfahren wurde eröffnet

Argentinien: Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Abtreibungsgesetz

21. Juni 2021 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das im Dezember beschlossene Abtreibungsgesetz ist durch einen Gerichtsbeschluss derzeit nicht in Kraft. Der Richter erließ die Verfügung, weil er Grundrechte der ungeborenen Kinder durch die Abtreibung gefährdet sieht.


Mar del Plata (kath.net/LifeSiteNews/jg)

In Argentinien lassen zwei einstweilige Verfügungen gegen das erst im Dezember beschlossene Abtreibungsgesetz Lebensschützer hoffen, dass die Legalisierung der Abtreibung durch Gerichtsurteile wieder aufgehoben werden könnte.

Ende Dezember 2020 hat der argentinische Kongress mit knapper Mehrheit die Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert. Bereits damals entschieden Lebensschützer, das entsprechende Gesetz juristisch anzufechten, schreibt Jonathon Van Maren in einem Bericht für LifeSiteNews.


Bereits im Februar 2021 hat eine Richterin in der im Norden Argentiniens gelegenen Provinz Chaco eine einstweilige Verfügung gegen das Abtreibungsgesetz erlassen. Es tritt daher in Chaco bis auf Weiteres nicht in Kraft. Abtreibungsbefürworter wollen gegen die einstweilige Verfügung Berufung einlegen.

Am 7. Juni hat ein Richter eines Bundesgerichts in Mar del Plata eine weitere einstweilige Verfügung gegen das Abtreibungsgesetz erlassen. Sie untersagt das Inkrafttreten des Gesetzes für ganz Argentinien. Die einstweilige Verfügung gilt so lange, bis das Gericht festgestellt hat, ob die Klage, auf deren Grundlage die einstweilige Verfügung erlassen wurde, ausreichend begründet ist. In diesem Fall hat sogar die argentinische Regierung selbst Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt.

Die Begründung des Richters für den Erlass der einstweiligen Verfügung sei jedenfalls bemerkenswert, schreibt Van Maren. Er habe zunächst festgestellt, dass die Rechte von Kindern betroffen seien. Die einstweilige Verfügung sei zu erlassen, weil das erste und grundlegendste Recht betroffen sei, das Recht auf Leben. Die Klage betreffe einen möglichen Konflikt zwischen dem angefochtenen Abtreibungsgesetz und den Menschenrechten. Sollte das Abtreibungsgesetz in Kraft sein, könne ein nicht wieder gut zu machender Schaden entstehen. Dieses Risiko sei gegeben, weil die Rechte der ungeborenen Kinder durch das Abtreibungsgesetz bedroht seien. Eine unbekannte Zahl von Kindern könnte den Tod erleiden, bis das endgültige Urteil über das Gesetz gesprochen ist. Deren Schicksal könnte durch dieses Urteil nicht mehr geändert werden, schreibt der Richter.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Herbstlicht 21. Juni 2021 
 

Danke!

Auch ungeborene Kinder haben Rechte, auch wenn sie sie während ihrer Entwicklung auch nicht formulieren oder einklagen können.
Ungeborenes Leben im Mutterleib ist Leben, ja sogar ein ganz intensives Leben innerhalb dieses Schutzraums.
Ungeborenes Leben ist keine Ware, die -voreilig und unüberlegt eingekauft- im Mülleimer landen darf.


5
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Sprecher des US-Repräsentantenhauses will Subventionen für Planned Parenthood streichen
  2. US-Abtreibungszahlen sinken nach Aufhebung des Abtreibungsurteils ‚Roe v. Wade‘
  3. US-Präsident Biden zeichnet frühere Vorsitzende von Planned Parenthood aus
  4. Medien-Fake-News - Abtreibungsverbot ist nicht schuld am Tod einer jungen schwangeren Frau in Texas
  5. ‚The Satanic Temple’ eröffnet ‚Abtreibungsklinik’ in Virginia
  6. Kamala Harris: Keine Ausnahmen für Christen bei Abtreibung
  7. ‚Danke an die Regierung Biden/Harris. Mein Mann wird heute zum alleinerziehenden Vater’

Argentinien

  1. Argentiniens Präsident Milei schafft Genderministerium endgültig ab
  2. Argentiniens Präsident Milei lädt Papst Franziskus ein
  3. Designierte Vizepräsidentin Argentiniens will Babys vor Abtreibung schützen
  4. Franziskus kritisiert politisches Versagen in Argentinien
  5. Nach ‚Gebet an die Pachamama’ – argentinische Diözese bittet um Entschuldigung
  6. Papst empfing Argentiniens Präsident Fernandez im Vatikan
  7. Argentinisches Abtreibungsgesetz: Der Einfluss von Planned Parenthood







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  3. Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
  4. Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
  5. "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
  6. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  7. Paris: Die Dornenkrone ist zurück in Notre-Dame
  8. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  9. O Adonai, et Dux domus Israel
  10. Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
  11. Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
  12. Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm
  13. Weihnachtswunder‘: US-Pilger aus syrischem Gefängnis befreit
  14. O radix Jesse
  15. O clavis David

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz