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| Nächste Etappe im Streit um istrisches Kloster Dajla13. April 2013 in Aktuelles, keine Lesermeinung Kroatiens Höchstgericht nahm Entscheidung einer Quasi-Enteignung durch Staat zurück und gab wertvolles Grundstück an Diözese Porec-Pula und Pfarre Dajla zurück - Aber auch italienische Abtei Praglia erhebt mit Vatikan-Unterstützung Ansprüche. Zagreb-Vatikanstadt (www.kath.net/ KAP) Ob damit der Streit um das Kloster mit etwa 400 Hektar Liegenschaften in bester Lage beigelegt ist, scheint angesichts des Tauziehens um die wertvolle Immobilie fraglich. Denn auch die italienische Abtei Praglia erhebt mit Vatikan-Unterstützung Anspruch auf Entschädigung. Der mit der Causa vertraute, in Slowenien lebende österreichische Benediktiner P. Edmund Wagenhofer schilderte gegenüber "Kathpress" die verwickelte Vorgeschichte: Das Kloster Dajla wurde im 19. Jahrhundert durch die Benediktinerabtei Praglia errichtet. Nach kommunistischer Machtübernahme wurden die dortigen Mönche vertrieben bzw. verhaftet, der Besitz wurde verstaatlicht. 1975 wurde ein Teil der Liegenschaft durch eine "Vereinbarung" zwischen der Diözese Porec-Pula und der italienischen Abtei - die dies allerdings anders interpretiert - der Pfarre Dajla übertragen. Der Rest des Besitzes wurde in der Restitution 2002 der Diözese zugesprochen. Dagegen erhob die Abtei Praglia Einspruch - zunächst ohne Erfolg. 2011 betraute der Vatikan eine Kardinalskommission mit der Causa, die Ansprüche der Abtei wurden bestätigt. Bischof Ivan Milovan von Porec-Pula verweigerte dem entsprechenden Vertrag die Zustimmung, die Diözese wollte Dajla den italienischen Benediktinern nicht zurückgeben, beziehungsweise konnte es auch nicht, weil sie Grundstücke teilweise bereits zu Geld gemacht hatte. Es kam in ganz Kroatien zu Protesten gegen den Vatikan und zu Unterstützungserklärungen für Milovan sowie gegen den - die vatikanische Position verteidigenden - Zagreber Erzbischof Kardinal Josip Bozanic. Der Vatikan sah sich gezwungen, Bischof Milovan abzusetzen. Drazen Kutlesa wurde zu seinem Nachfolger ernannt. Die kroatische Bischofskonferenz bekräftigte noch einmal den Standpunkt des Vatikans, die örtliche Kirche dagegen rief den Staat Kroatien um Hilfe an. Dieser reagierte prompt mit einer Verstaatlichung, die nun vom Höchstgericht wieder aufgehoben wurde. Zur Entscheidung haben sich die kirchlichen Beteiligten bisher noch nicht geäußert. Noch bis einschließlich Donnerstagabend tagt die kroatische Bischofskonferenz. Von ihr wird eine Positionierung in der Kloster-Frage erwartet. Neue Linie unter Papst Franziskus? "Es wird spannend, ob der neue Papst Franziskus eingreifen und eine Revision des Vertrages veranlassen wird", kommentierte P. Edmund Wagenhofer die neue Entwicklung. "Tut er das, so wäre dies aber ein Weg gegen den Willen von Noch- Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone und der Abtei Praglia." Klar sei, dass es bei der Causa um hohe Summen geht: Der Diözese Porec-Pula droht der Bankrott, denn sie muss den Besitz und vier Millionen Euro Gewinn aus Grundstücksverkäufen an die Benediktiner von Praglia abtreten. Dieser Erlös ist laut Wagenhofer längst in andere Projekte der Diözese geflossen. Um die noch vorhandenen Liegenschaften der Abtei lastenfrei zurückgeben zu können, seien weitere 2,5 Millionen Euro erforderlich. Durch den Höchstgerichtsentscheid wurden auch alle Verträge, welche die Diözese und die Pfarre Dajla mit Dritten abschlossen, für rechtsgültig befunden. Dies ermöglicht es nun der Firma Golf Istra Magica, endlich das fertig geplante umstrittene Megabauprojekt "Golf nel Bosco dei Frati" mit einer kolportierten Investitionssumme von 115 Millionen Euro zu realisieren. Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuKloster
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