Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  3. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  4. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  5. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  6. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  7. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  8. Pax tecum – Wenn der Papst über Frieden spricht
  9. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  10. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  11. Papst ruft zu christlichem Lebensstil im Urlaub auf
  12. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  13. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“
  14. Papst Leo: „So können wir als Christen das Alter leben: gebrechlich, aber zugleich berufen“
  15. Leo beruft den lehramtstreuen US-Erzbischof Cordileone in die Apostolische Signatur

Australisches Gericht weist Berufung ab: Biologische Realität nicht durchgesetzt

22. Mai 2026 in Chronik, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Gesetz, das geschrieben wurde, um Frauen zu schützen, wird nun benutzt, um eine Frau dafür zu bestrafen, dass sie einen Raum für Frauen geschaffen hat, kritisiert Robert Clarke von ADF International.


Sydney (kath.net/jg)
Das australische Bundesgericht hat die Berufung der Gründerin einer reinen Frauen-App abgewiesen. Die App „Giggle for Girls“ durfte einen biologischen Mann, der sich als Frau identifiziert, nicht ausschließen. Das Urteil wird als Rückschlag für den Schutz frauenspezifischer Räume und die Anerkennung biologischer Geschlechter gesehen.

Die Full Court des Federal Court of Australia entschied, dass die frauenspezifische Mitgliedschaftspolitik der App „Giggle for Girls“ eine direkte Diskriminierung gegenüber „Roxanne“ Tickle darstellt, einem biologischen Mann, der sich als Frau identifiziert. Das Gericht wies die Berufung der App-Gründerin Sall Grover zurück und gab der Gegenberufung Tickles statt. Tickle erhält 20.000 Australische Dollar (AUD, ca. 12.300 Euro) Schadensersatz sowie die Übernahme der Gerichtskosten bis zu einer Obergrenze von 100.000 AUD (ca. 61.500 Euro).


Bereits im August 2024 hatte ein Gericht niedrigerer Instanz festgestellt, dass Grover „indirekt diskriminiert“ habe, indem sie Tickle von der App entfernte. Damals hieß es in dem Urteil, dass „Sex“ nicht ausschließlich ein biologisches Konzept sei. (Siehe Link) Grover legte Berufung ein und argumentierte, der Begriff „weiblich“ beziehe sich auf biologische Frauen. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht und verschärfte das ursprüngliche Urteil sogar noch.

Rechtliche Grundlage für den Fall ist der Sex Discrimination Act, der 2013 um den Aspekt „gender identity“ (Geschlechtsidentität) erweitert und um klare Definitionen von „Mann“ und „Frau“ gekürzt wurde.

Sall Grover zeigte sich tief enttäuscht und erklärte: „Ich bin absolut am Boden zerstört. Männer, die behaupten, Frauen zu sein, haben in Australien mehr Rechte als echte Frauen. Es sind die Frauen, die diskriminiert werden, nicht die Männer, die vorgeben, wir zu sein. Aber in einem Sinne hat sich nichts geändert: Morgen wachen wir alle auf, und Männer werden immer noch keine Frauen sein.“

Sie kündigte an, den Fall vor den High Court, das höchste Gericht Australiens, zu bringen.

Die Organisation ADF International, die Grover und die App unterstützt hat, kritisierte das Urteil scharf. Robert Clarke sagte: „Ein Gesetz, das geschrieben wurde, um Frauen zu schützen, wird nun benutzt, um eine Frau dafür zu bestrafen, dass sie einen Raum für Frauen geschaffen hat. Das ist die praktische Bedeutung dieses Urteils.“

Weiter betonte Clarke, dass die Aufnahme von Geschlechtsidentität in das Antidiskriminierungsgesetz dazu geführt habe, die grundlegendste Vorstellung davon, was eine Frau ist, zu untergraben. Der Bedarf an geschlechtsspezifischen Räumen sei im internationalen Menschenrecht anerkannt und müsse auch in Australien gelten.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 22. Mai 2026 
 

Man hat von australischen Gerichten schon gehört.


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Australien

  1. Erzbistum Sydney: Rekordzahl an Aufnahmen in die katholische Kirche
  2. Erzbistum Brisbane/Australien: Messbesucherzahlen wachsen seit drei Jahren
  3. Sydneys Erzbischof: "Angriff auf Juden ist Angriff auf uns alle"
  4. Video des Messerangriffs auf assyrischen Bischof soll öffentlich bleiben
  5. Australischer Priester kämpft vor Gericht für Lateinische Messe
  6. Maskenkontrolle: Australische Polizei unterbricht Feier der Messe
  7. Australischer Bischof ruft zur Covid-Impfung auf
  8. Australische Katholiken klagen Bischof in Rom an
  9. Australischer Bundesstaat will ‚Konversionstherapien’ streng bestrafen
  10. Australien: Maßregelung für Kritik an LGBT-freundlichem Lehrplan






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  5. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  6. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  7. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi
  8. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  9. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  10. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  11. Erzdiözese Wien bestätigt Pensionierung von Dompfarrer Faber
  12. Birkenstock springt auf "Nun Girl Summer"-Trend auf: Animierte Filz-Nonne in Birkenstock-Sandalen
  13. Leo beruft den lehramtstreuen US-Erzbischof Cordileone in die Apostolische Signatur
  14. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  15. Irrtümer über den Jakobsweg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz