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Wiener Gericht meint: Scharia auch in Österreich gültig19. August 2025 in Österreich, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das islamische Recht kann auch in Österreich gültig vereinbart werden. Das entschied nun das Landesgericht Wien!
Wien (kath.net)
Das islamische Recht kann auch in Österreich gültig vereinbart werden. Das entschied nun das Landesgericht Wien, wie "Die Presse" berichtet. Demnach kann ein Schiedsspruch, der auf islamischem Recht (Scharia) basiert, in Österreich gültig sein, sofern er zivilrechtlich vereinbart wurde. Laut dem Bericht hat sich in Wien ein Mann per Schiedsvereinbarung zur Einhaltung islamischer Rechtsnormen verpflichtet. Ein daraus resultierendes Urteil über 320.000 € Zahlungsverpflichtung wurde vom Gericht nun bestätigt. Das Gericht betont, dass für vermögensrechtliche Streitigkeiten islamisches Recht durchaus rechtswirksam vereinbart werden kann, sofern das Ergebnis nicht gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts verstößt. 
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Lesermeinungen | Versusdeum 20. August 2025 | | | Kopftuchpflicht für "alle Frauen" van der Bellens @girsberg74 Sagen wir's mal so: Das hat jetzt 'nur' ein Gericht entschieden. Aber eine knappe Mehrheit der Österreicher hat einen "grünen" Bundespräsidenten wiedergewählt, der kurz nach seiner ersten Wahl öffentlich eine Kopftuchpflicht für "alle Frauen" angedroht hatte - wegen angeblich grassierender "Islamfeindlichkeit"! Und das "alle" hatte er sogar ausdrücklich wiederholt! Ab welchen Alter dies gelten würde, ob ab 18, 14, 12 oder 8 (dem Alter, von Mohammeds Lieblingsfrau, als er sie ehelichte) und ob das auch für Transfrauen gelten würde (für Transmänner wohl noch nicht?) ist allerdings nicht überliefert. |  1
| | | Versusdeum 20. August 2025 | | | Kalifatsforderungen lt. Verfassungsschutz legitim Auch der Chef des deutschen Inlandsgeheimdienstes ("Verfassungsschutz"), sagte letztes Jahr allen Ernstes, es sei legitim, in Deutschland die Einführung des Kalifats zu fordern. Wohlgemerkt der selbe Herr Haldenwang, der für seine Forderung nach Verfolgung von Meinungsäußerungen "unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" (sic!) ("verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates", auch als "Regierungskritik" bekannt), in der Coronamaßnahmenzeit und "gägän rächz" von einem Leser den Ehrennamen "Haltungszwang" verliehen bekam.
Dieser Mann ist übrigens nur deswegen nicht mehr im Amt (und kassiert viel Geld als "beurlaubt"!), weil er bei der Bundestagswahl für die CDU kandidierte und Innenministerin Phaser ihn daraufhin feuerte. Kein Witz. Die Kandidatin, die zuvor zurückgezogen hatte, trat daraufhin nochmals gegen ihn an, unterlag aber in der Abstimmung der CDU (was Abgründe aufdeckt)! Zum Glück gewann er das Mandat trotzdem nicht. Kann sich kein Kabarettist ausdenken. |  1
| | | Wirt1929 19. August 2025 | | | Juristische Frage @Triceratops: Die zu klärende juristische Frage steht zu Recht nicht zur Disposition. Beklemmung bereitet die Grundlage der Anwendung des Scharia-Rechts im weitesten Sinn. Um juristisch überhaupt sich der Sache zu nähern ohne in den nachteiligen Scharia-Geruch zu geraten, wäre eine Klageabweisung denkbar. Im privatrechtlichem Zivilbereich wäre so etwas denkbar und gewiss nicht unüblich. |  2
| | | Triceratops 19. August 2025 | | | Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gesteinigt werde Es geht um Folgendes:
Zwei Personen haben einen privaten Vertrag abgeschlossen. Bei Privatverträgen können sich die Unterzeichner für den Fall eines Rechtsstreits als Schiedsrichter aussuchen, wen sie wollen: einen Rechtsanwalt, den Pfarrer, die Nachbarin, egal wen. In diesem Fall wollten die Vertragspartner, dass islamisches Recht angewendet wird. Als es tatsächlich zu einem Rechtsstreit zwischen den Vertragspartnern kam, wurde der eine zur Zahlung eines hohen Geldbetrags verurteilt. Da der Betreffende nicht zahlen wollte, hat er bei einem Wiener Gericht dagegen berufen, mit dem Argument, dass die Scharia in Österreich ungültig ist. Das Gericht entschied, dass es sich um einen privaten Vertrag handelte, der einzuhalten sei. Es hätte genau so entschieden, wenn der Schiedsrechter nicht die Scharia, sondern ein Rechtsanwalt, der Pfarrer oder die Nachbarin gewesen wäre.
Private Verträge gelten nur, wenn sie nicht dem österreichischen Recht widersprechen. Das war hier auch nicht der Fall. |  1
| | | rosenstaedter 19. August 2025 | | | Gilt die "Scharia" auch bei Dieben und anderen Straftaten? Dort soll es für Diebstahl drakonische Strafen geben die im Widerspruch zu den geltenden Menschenrechten und Staatlichen Gesetzen stehen! |  3
| | | girsberg74 19. August 2025 | | | Haben die Österreicher es nicht mehr alle ? |  3
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