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Papst: Ich habe nach uneinsichtiger Vergewaltigungsbeichte keine Absolution erteilt15. Jänner 2025 in Chronik, 11 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Auch die Barmherzigkeit von Papst Franziskus hat ihre Grenzen - Zwar fordert er oft von Priestern, in der Beichte alle Sünden zu vergeben, doch ein einziges Mal hat er es selbst nicht getan
Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die Vergewaltigung eines Dienstmädchens war die einzige Sünde, für die der heutige Papst einst als Beichtvater in Argentinien keine Absolution erteilen konnte. In seiner am Dienstag veröffentlichten Autobiografie "Hoffe" erzählt Papst Franziskus von einem Anwalt, der in Buenos Aires in seinen Beichtstuhl kam: "In hochmütigem Tonfall begann er, mir lauter Bagatellen zu erzählen. Um dann von einem Augenblick auf den anderen und im selben saloppen Tonfall zu gestehen, dass er das Dienstmädchen vergewaltigt hatte." 
Laut Franziskus sagte ihm der Mann: "Leute wie die sind ohnehin für alles da. Sie sind nicht wie wir." Auf weitere Nachfragen habe der Beichtende empört reagiert und sei weggegangen. Dies sei das einzige Mal in über 50 Jahren Priesteramt gewesen, dass er die Absolution nicht habe erteilen können, so der Papst.
Vergebt alles, alles, alles!
Die Absolution ist die Vergebung der Sünden, die ein Mensch in der Beichte dem Priester eingesteht. Diese Lossprechung durch den Priester ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu zählen echte Reue, klares Bekenntnis und eine angemessene Buße. Regelmäßig fordert Papst Franziskus von katholischen Priestern, bei der Beichte nicht allzu kritisch zu sein und Beichtende von allen Sünden freizusprechen. "Das Sakrament der Buße ist nicht da, um zu quälen, sondern um Frieden zu geben", sagte der Papst 2023 bei einem Treffen mit Priestern in Rom. "Vergebt alles, alles, alles!"
Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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Lesermeinungen | Herbstlicht 18. Jänner 2025 | | |
Bei überheblichem Verhalten des Beichtenden, gerade angesichts der eingestandenen Vergewaltigung, scheint mir eine fehlende Lossprechung tatsächlich angebracht.
Doch ein Beichtstuhl ist ein Ort, an dem Dinge gesagt und eingestanden werden, die nicht nach aussen dringen dürfen.
Ein Ort des Vertrauens und der Hingabe zwischen
GOTT, des Priesters sowie des Sünders.
In einem Buch sollte die Beichtszene-Schilderung keinen Platz haben. |  0
| | | Versusdeum 15. Jänner 2025 | | | Nachtrag (generelles Verhalten aller): Auch falsche Rückschlüsse bei "anonymisierten Erzählungen" können fatal sein. Eine erzählte Geschichte, die Jahrzehnte zurückliegt oder sich tausende Kilometer entfernt ereignet hat, könnte auch scheinbar auf aktuelle Personen passen! Und der Erzähler kann das u.U. nicht einmal ahnen, es also auch nicht dementieren. Womöglich ahnt er selbst bei entsprechenden Gerüchten nicht einmal, dass er selbst sie losgetreten hat! |  2
| | | Versusdeum 15. Jänner 2025 | | | @Jothekieker Das Beichtgeheimnis gilt absolut und es droht bei Verstößen sogar die Laisierung! Doch es ist weder sinnvoll noch möglich, unter keinen Umständen jemals irgendetwas aus dem Beichtstuhl zu verwenden. Man denke nur an ehrreiche Anekdoten, die man Jahrzehnte später erzählt. Der entscheidende Punkt ist: So wenige (auch scheinbar unverfängliche!) Details wie möglich, damit keinesfalls Rückschlüsse auf die betroffenen Personen (Beichtender, ggf. Opfer) möglich sein dürfen. Und immer selbst die unwahrscheinlichsten Zufälle einkalkulieren. Das Prinzip sollten wir selbstverständlich alle beherzigen. Habe selbst erlebt, wie jemand (kein Priester) mit Namensnennung einen Missbrauchsfall erwähnte, was den Umstehenden extrem peinlich war, obwohl sie das Opfer wohl nie kennenlernen würden. Kurz danach zog die Person in die Nähe und wurde vom "Whistleblower" dem selben Kreis vorgestellt. Supergau! |  3
| | | Stefan Fleischer 15. Jänner 2025 | |  | "Vergebt alles, alles, alles!" Wer Gott, wer Christus als zahnlosen Papiertiger verkündet - sei es bewusst oder unbewusst – hat m.E. die Schrift nicht richtig verstanden. |  4
| | | Versusdeum 15. Jänner 2025 | | | Franziskus konnte ihm ja gar keine Absolution erteilen, weil er davongelaufen ist. Er hätte sie ihm aber auch verweigern müssen, weil er nicht nur keinerlei Reue zeigte, sondern sein Opfer bzw. Dienstmädchen generell sogar noch veröhnte.
Die Aufforderung des 266. Papstes, allen alles zu vergeben ist dagegen ein schwerwiegendes Vergehen geten den klaren Auftrag Christi: "Wem Ihr die Sünden nachlässt, dem sind sie nachgelassen, wem Ihr sie behaltet, dem sind sie behalten" (!)! Für letzteres muss natürlich eingravierender Grund vorliegen, in diesem Fall die weder subjektiv noch verstandesmäßig auch nur in Ansätzen erkennbare Reue. |  6
| | | Tante Ottilie 15. Jänner 2025 | | | Sorry Schreibfehler Mein Satz heißt korrekt:
"(...) der Papst ist bei dem betr. Fall m.E. viel zu konkret geworden, indem er den Beruf des Sünders und das Vergehen desselben preisgab - noch dazu in einer schriftlich herausgebrachten Autobiografie."
Außerdem z.B natürlich: Sigmund Freud |  5
| | | Tante Ottilie 15. Jänner 2025 | | | Ich gebe antony in seiner Beurteilung dies Falles vollauf recht Ohne Reue keine Sündenvergebung. Punkt.
Aber es muss auch das Beichtgeheimnis gewahrt bleiben!
D.h. der Papst ist bei dem betr. Fall m.E. Viel zu konkret geworden, indem er den Beruf des Senders und das Vergehen desselben Preisgabe- noch dazu in einer schriftlich herausgebrachten Autobiografie.
Ich subsummiere das wieder einmal unter die ärgerliche Geschwätzigkeit Papst Franziskus, die er doch bei anderen Geistlichen so anprangert.
Das ist ähnlich, wie manche Ärzte oder Psychotherapeuten (wie z.B. auch Siemund Freud selbst) aus ihrem Nähkästchen plaudern. Wo bleibt da das Arztgeheimnis? |  9
| | | SpatzInDerHand 15. Jänner 2025 | |  | Könnte man das als Beispiel dafür nehmen, dass "der Glaube allein" (also das evangelische "sola fide") eben nicht reicht für die Erlösung? Sondern dass dem Glauben auch entsprechende Taten folgen müssen?!
Klasse übrigens, dass Papst Franziskus hier seinerzeit die Grenze gezogen hat! |  1
| | | gebsy 15. Jänner 2025 | |  | Missbrauch der Heiligen Beichte ist nicht mehr zu toppen ... |  1
| | | Jothekieker 15. Jänner 2025 | | | Geschmäckle Berichte über im Beichtstuhl Gehörtes ziemen sich nicht. Auch wenn keine Namen genannt werden. |  7
| | | antony 15. Jänner 2025 | |  | Grund war ganz offensichtlich die fehlende Reue Insofern weckt die Überschrift falsche Assoziationen. Der Hl. Vater hielt offenbar nicht die Vergewaltigung für etwas, was Gott nicht vergibt, sondern erwartete vor einer Lossprechung eine der Schwere der Sünde angemessene Reue.
Finde ich gut. Sonst denkt der Vergewaltiger vielleicht, er kann es ja wieder machen, weil ein locker-flockiges Bekenntnis in der Beichte alle moralischen Probleme löst.
Auf der anderen Seite frage ich mich aber schon, was Anekdoten aus der Beichte in der Autobiografie eines Priesters zu suchen haben. |  9
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