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| Bistum Basel spricht von „Mahnung aus Rom“6. März 2024 in Schweiz, keine Lesermeinung Bistum: „Das Dikasterium für die Bischöfe stellte in seinem Brief vom 16. Februar 2024 zwei Verfahrensfehler fest.“ Basel (kath.net/Bistum Basel) Innerhalb einer Medienmitteilung des Bistums Basel erfolgt unter dem Abschnitt „Mahnung aus Rom“ eine Schilderung ebendieses Vorganges. kath.net dokumentiert diesen Ausschnitt aus der Pressemitteilung in voller Länge: In einem Fall von mutmasslichen sexuellen Übergriffen eines Aushilfspriesters gegenüber einer minderjährigen Person hatte Bischof Felix Gmür in einer Stellungnahme am 18. August 2023 Verfahrensfehler eingeräumt. Diese haben der betroffenen Person zusätzlichen Schaden zugefügt. Damit die betroffene Person Gerechtigkeit erfährt, liess Bischof Felix Gmür den Fall in Rom prüfen. Das Dikasterium für die Bischöfe stellte in seinem Brief vom 16. Februar 2024 zwei Verfahrensfehler fest. Bischof Felix Gmür habe erstens den Ortsordinarius des Beschuldigten pflichtgemäss über den angezeigten Fall informiert. Allerdings sei es nicht ratsam gewesen, die gesamte Dokumentation an diesen weiterzugeben, da Vorsorge angebracht gewesen wäre, dass diese nicht in den Besitz des Beschuldigten gelangte. Zweitens wurde die späte Benachrichtigung des Dikasteriums für die Glaubenslehre über die Anschuldigungen gegenüber dem Priester als formales Versäumnis beurteilt, nicht aber als den Versuch einer Vertuschung, wie die gesamte Chronologie der Angelegenheit gut belegen würde. Das Dikasterium kam zu folgendem Schluss: «In Anbetracht des vorher Gesagten spricht Ihnen dieses Dikasterium eine Mahnung aus wegen mangelnder Vorsicht im ersten und wegen Unachtsamkeit im zweiten Punkt. Gleichzeitig ist aber auch festzustellen, dass sich kein Anhalt für Absicht von Vertuschung noch für mangelnden Respekt vor der mutmasslichen Betroffenen findet.» Im Blick auf die Zukunft sagt Bischof Felix Gmür: «Ich setze alles daran, dass sich Verfahrensfehler, die insbesondere den Betroffenen zusätzlichen Schaden zufügen, durch die heute geltenden Verfahrensbestimmungen und die standardisierten, unabhängigen Bearbeitungen der Meldungen nicht wiederholen». Archivfoto Bischof Gmür (c) Bistum Basel
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