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| ![]() "Für kein Geld der Welt"vor 5 Stunden in Kommentar, keine Lesermeinung Die Debatte um Leihmutterschaft berührt eine grundlegend ethische Frage: Was bedeutet es, wenn das Kind zur Ware und die Frau zum Surrogat wird? - BeneDicta am Freitag von Dorothea Schmid Linz (kath.net/rn) Was für manche lediglich die Erfüllung eines persönlichen Wunsches ist, bedeutet für viele Kritiker schlicht und ergreifend Menschenhandel und einen möglichen Verstoß gegen die Würde von Frau und Kind. Besonders aufschlussreich ist dabei die Perspektive der Kinder selbst. Die Publizistin Birgit Kelle berichtete einmal, wie es auf einer Messe zum Thema Leihmutterschaft gerade die Kinder waren, die mit wenigen Worten deutlich machten, was für sie auf dem Spiel steht. So fragte ein Kind seine Mutter: „Aber mich würdest du doch nicht weggeben, oder?“ Ein anderes flehte seine Mutter an, das Geschwister-Baby – als das es den erwarteten Nachwuchs wahrnahm – doch nicht zu verkaufen; sie bräuchten das Geld nicht. Kinder spüren genau, dass das, was bei Leihmutterschaft passiert, nicht richtig ist. Und sie fühlen sich offenbar selbst nicht sicher, wenn sie das Prozedere der Leihmutterschaft miterleben. Daraus ergibt sich eine grundsätzliche ethische Frage: Darf ein Mensch (s)ein Kind verkaufen, weggeben, verschenken oder zum Gegenstand einer Vereinbarung machen, selbst wenn er es aus (vermeintlicher) Nächstenliebe tut, damit andere ein Kind haben können? Der Kauf von Organen ist aus guten Gründen verboten und gilt als ethisch problematisch. Kinder verkaufen aber ist erlaubt? Die UN-Sonderberichterstatterin zum Kinderhandel, Maud de Boer-Buquicchio, stellte bereits 2018 fest, dass kommerzielle Leihmutterschaft, wie sie in bestimmten Formen praktiziert wird, unter Umständen gegen das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verstoßen kann, weil das Kind faktisch zum Gegenstand eines Handels und dem Meistbietenden übergeben wird. Hier wird Leben kommerzialisiert. Bei vielen internationalen Agenturen können Wunscheltern Angebote vergleichen, Eizellspenderinnen nach bestimmten Merkmalen auswählen und Kriterien für genetische Eigenschaften festlegen. Hinzu kommen Verträge, Vertragsstrafen, Regelungen zu Abbrüchen sowie Vorgaben hinsichtlich des Lebensstils der Leihmutter. So werden über die Leihmutterschaft Menschen produziert. Das Europäische Parlament argumentierte bereits 2015, Leihmutterschaft untergrabe die Würde der Frau, da ihre reproduktiven Funktionen zur Ware gemacht würden. Auch in seiner Resolution zur „Gender Equality Strategy 2025" thematisierte das Parlament die Risiken kommerzieller Leihmutterschaft und verwies insbesondere auf die mögliche Ausbeutung vulnerabler Frauen. Man betrachte einmal ganz nüchtern, was bei Leihmutterschaft passiert: Ein Paar bestellt ein Kind, lässt es von einer Frau, die ihren Körper zur Verfügung stellt, austragen. Dieses Kind wird der austragenden Mutter weggenommen und dem Paar ausgehändigt – sie darf es bloß austragen, was sie zu einer Art Brutmaschine herabwürdigt, es selbst aber oft nicht einmal kurz sehen. Wenn es eine Behinderung hat oder ein Paar sich trennt, reklamiert das Paar das bestellte Kind auch schon mal, oder holt es gar nicht erst ab. Man erinnere sich an „Baby Gammy", der weltweit Schlagzeilen machte: Ein australisches Paar nahm das gesunde Zwillingsmädchen mit; der Zwillingsbruder mit Down-Syndrom blieb bei der thailändischen Leihmutter zurück. Auch wenn eine Frau aus persönlicher Überzeugung oder aus Nächstenliebe handelt, bleibt die moralisch-ethische Dimension dieses Themas bestehen. Es gibt Menschen, die eine freiwillige, gut regulierte Leihmutterschaft für vereinbar halten. Am Ende des Tages aber bleibt Leihmutterschaft, auch wenn sie altruistisch organisiert wird, ein Handel mit Kindern, die sich nicht wehren können. Leihmutterschaft ist quasi ein Experiment an Menschen. Welche langfristigen Auswirkungen diese Form der Reproduktion auf die Psyche, aber auch auf das Verständnis von Familie, Abstammung und Menschenwürde haben wird, wird sich erst in Jahrzehnten zeigen. Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat 2024 in der Erklärung „Dignitas infinita" Leihmutterschaft explizit und ausdrücklich verurteilt: Sie verletze die Würde von Frau und Kind, mache das Kind zum „reinen Mittel" bzw. Objekt eines Vertrags, und die Kirche fordert ein weltweites Verbot – unabhängig davon, ob kommerziell oder „altruistisch". Fragt eigentlich jemand, wie es den Frauen selbst geht? Durchaus. Das „Center for Bioethics and Culture Network" beispielsweise dokumentiert Aussagen von Leihmüttern, wie diese: „Ich habe mich wie eine Sklavin gefühlt. Es war, als hätte jemand Kontrolle über jeden Aspekt meines Lebens gewollt. Die ganze Erfahrung hat mich entmenschlicht." Häufig wird argumentiert, Frauen würden sich freiwillig für eine Leihmutterschaft entscheiden. Doch stellt sich die Frage, wie frei eine Entscheidung tatsächlich ist, wenn finanzielle Not eine wesentliche Rolle spielt. Hinzu kommen gesundheitliche Risiken für die beteiligten Frauen. Die Eizellspenderin muss sich einer intensiven hormonellen Stimulation unterziehen, damit möglichst viele Eizellen gewonnen werden können, und auch die Leihmutter erhält Hormone, um ihren Körper auf den Embryotransfer und die Schwangerschaft vorzubereiten. Zudem ist kaum vorstellbar, wie eine Frau sich neun Monate lang bewusst gegen den Aufbau einer Bindung zum Kind in ihrem eigenen Körper wehren soll, um dann die Trennung nach der Geburt ertragen zu können. Die Forschung zur pränatalen Bindung, etwa die Arbeiten der Entwicklungspsychologin Mary Cranley, die den Begriff des „maternal-fetal attachment" prägte, zeigt, dass zwischen der Schwangeren und dem ungeborenen Kind bereits vor der Geburt eine Beziehung entsteht – und diese auch wichtig ist. Die Bindungstheorie, wie sie John Bowlby und später Mary Ainsworth mit ihrem Konzept der sicheren Bindung für die frühkindliche Entwicklung begründet haben, unterstreicht zusätzlich, welch grundlegende Bedeutung frühe Beziehungserfahrungen für die emotionale Entwicklung eines Kindes haben. Zwar zeigen Untersuchungen, dass es Leihmüttern gelingen kann, eine starke emotionale Bindung an das Kind zu vermeiden. Ebenso ist bekannt, dass Adoptiveltern eine sichere und liebevolle Beziehung zu Kindern entwickeln können und dass die nachgeburtliche Fürsorge eine entscheidende Rolle spielt. Daraus folgt jedoch weder, dass die während der Schwangerschaft entstehende emotionale Beziehung zwischen der austragenden Frau und dem Kind bedeutungslos ist, noch dass die Trennung des Kindes von der Frau, die es ausgetragen hat, automatisch rechtens oder ethisch vertretbar wäre. In der politischen Debatte wird häufig von Kinderrechten gesprochen. Hier wird dem Kind bewusst das Recht auf Vater und Mutter entzogen, wenn man es kommerziell herstellen lässt, damit zwei Männer es erziehen können. Wie wichtig es für einen Menschen ist, zu wissen, wo er herkommt, zeigen Adoptiv- oder Samenspenderkinder, die später verzweifelt versuchen, ihre biologischen Eltern ausfindig zu machen. Deutschland verbietet Leihmutterschaft zwar durch das Embryonenschutzgesetz sowie das Adoptionsvermittlungsgesetz. Strafbar sind vor allem die Vermittlung und die Mitwirkung von Ärzten an einer Leihmutterschaft. Aber wenn ein Spahn sich im Ausland ein Baby produzieren lässt und dann in Deutschland damit auftritt, ist es legitim. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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