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| ![]() Islamischer Gebetsruf steht in Dänemark vor Verbotvor 5 Stunden in Aktuelles, keine Lesermeinung Dänemarks sozialdemokratische Regierung verschärft Integrationskurs – Integrationsminister Bødskov (Sozialdemokraten): man dürfe beim Spaziergang durch das Land nicht den Eindruck gewinnen, man befinde sich in „einem Vorort von Islamabad“ Kopenhagen (kath.net/gem/red) Dänemarks sozialdemokratische Regierung plant ein bundesweites Verbot des islamischen Gebetsrufs (Adhan). Der Einwanderungs- und Integrationsminister Morten Bødskov (Sozialdemokraten) hat angekündigt, die rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot oder eine starke Einschränkung der öffentlichen Ausstrahlung des Muezzin-Rufs erneut zu prüfen, schreibt die dänische englischsprachige „Kopenhagen Post“. „Der Gebetsruf sollte nicht über dänischen Dächern zu hören sein. Er hat in Dänemark keinen Platz“, sagte Bødskov laut Medienberichten. Er betonte, man dürfe beim Spaziergang durch das Land nicht den Eindruck gewinnen, man befinde sich in „einem Vorort von Islamabad“. Teile des Landes fühlten sich bereits so an, berichtet der britische „Telegraph“. Harter Kurs der Linken: Die Ankündigung kommt von einer linken Regierung unter Ministerpräsidentin Mette Frederiksen. Die dänischen Sozialdemokraten verfolgen seit Jahren eine der strengsten Einwanderungspolitiken Europas. Dazu gehören Maßnahmen gegen „parallele Gesellschaften“, verschärfte Abschieberegeln und eine klare Priorisierung dänischer Werte und des säkularen Staatsverständnisses. Die Partei hat damit nicht nur die Zustimmung vieler Arbeiterwähler gewonnen, sondern auch den Aufstieg rechtspopulistischer Kräfte weitgehend verhindert. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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