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„Gebt mir den Mut zu leben!“: Bewegender Brief eines ALS-Patienten gegen Sterbehilfe an Macron

15. Juni 2026 in Prolife, keine Lesermeinung
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Schwer erkrankter Louis-Benoît Barth: „Es gibt auch die realen Stimmen von Patienten, die nicht um Hilfe beim Sterben bitten, sondern um Hilfe beim Leben bis zuletzt – frei von der Last übermäßiger medizinischer Eingriffe.“


Paris (kath.net/pl) „Gebt mir den Mut zu leben!“ So beginnt der Offene Brief von Louis-Benoît Barth an Emmanuel Macron und Sébastien Lecornu. Der 66-Jährige leidet an der unheilbaren, schmerzhaften Krankheit ALS und sah sich veranlasst, seine Bedenken schriftlich zu äußern – nur wenige Tage, bevor die Nationalversammlung erneut den Gesetzentwurf prüft, der ein angebliches „Recht auf aktive Sterbehilfe“ etablieren soll. Sein Brief ist ein eindringlicher Appell, der nicht das Recht zu sterben fordert, sondern die Mittel zum Leben: „Ich brauche die Gesellschaft, die mich daran erinnert, dass mein Leben seinen vollen Wert behält – auch wenn es eingeschränkt ist, auch wenn ich abhängig bin, auch wenn es zerbrechlich ist.“ Darüber berichtet das katholische Portal „Aleteia“ in seiner französischsprachigen Ausgabe.

Nach einem chaotischen parlamentarischen Verfahren konnte der Gesetzentwurf – der auf die Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid abzielt – den Senat nicht überzeugen. Die zweite Kammer lehnte den Text zweimal ab, und die Sitzung des Vermittlungsausschusses am Dienstag, dem 2. Juni 2026, führte zu keiner Einigung zwischen den beiden Kammern. Infolgedessen wandert der Gesetzentwurf erneut zwischen den Häusern hin und her; eine erneute Prüfung durch die Nationalversammlung ist für den 22. Juni angesetzt, erläutert „Aleteia“.


Louis-Benoît Barth versichert trotz seiner extremen Gebrechlichkeit, des durch die Krankheit verursachten Leidens und des fortschreitenden, unaufhaltsamen Verfalls seines körperlichen Zustands der Regierung und dem Staatsoberhaupt, dass der staatlich sanktionierte Tod „nicht die Lösung“ sei.

„Seit Monaten werden einige wenige Patienten in den Vordergrund gerückt, um zu erklären, dass sie der Legalisierung der Sterbehilfe entgegenfiebern. Ich respektiere dieses Leiden und diese Not zutiefst“, schreibt er zunächst. Dann ruft er aber die französische Regierung dazu auf, sich auch andere, abweichende Ansichten anzuhören und zur Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. „Es gibt auch andere Stimmen. Stimmen, die leiser sind, aber ebenso real. Stimmen von Patienten, die nicht um Hilfe beim Sterben bitten, sondern um Hilfe beim Leben bis zuletzt – frei von der Last übermäßiger medizinischer Eingriffe.“

Denn dieses aktuell diskutierte Gesetz, so betont Louis-Benoît Barth, „ist nicht bloß eine weitere Reform. Es ist eine der bedeutendsten unserer Zeit – wohl die wichtigste seit der Abschaffung der Todesstrafe.“ 

Der Autor beklagt, dass es „die Sichtweise unserer Gesellschaft auf das menschliche Leben aushöhlt“, indem es Gesundheitsdienstleistern und der Gesellschaft selbst ermöglicht, den Tod herbeizuführen, anstatt das Leben zu bewahren. 

Es handle sich dabei um einen Akt von äußerster Tragweite, einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Umbruch und einen ethischen Wandel von beispiellosem Ausmaß – und doch „schreitet dies voran, als wäre dies lediglich eine gesellschaftliche Entwicklung unter vielen“. 

Barth appelliert an die gewählten Vertreter und politischen Entscheidungsträger, das umzusetzen, was die Schwächsten wirklich brauchen: Unterstützung und Palliativversorgung. „Was brauchen wir wirklich? Sicherlich nicht, dass uns der Tod als Lösung präsentiert wird. Wir brauchen eine Mobilisierung der Ärzteschaft, Linderung von Schmerzen, Stärkung menschlicher Zuwendung und eine flächendeckende Palliativversorgung. Das medizinische Fachpersonal weiß, wie all das zu bewerkstelligen ist; was [aber] vor allem fehlt, ist echter politischer Wille. Ein Gesetz von solcher Tragweite darf nicht ohne die Einbeziehung von Patienten, Angehörigen und jenen, die uns täglich pflegen, entworfen werden. Das ist die wahre nationale Priorität.“

Seiner Ansicht nach würde der vorliegende Gesetzentwurf „den Gedanken vermitteln, dass es einen einfacheren Ausweg gibt: das Aufgeben. Es ist, als würde die Gesellschaft den Schwächsten stillschweigend sagen: ‚Ihr dürft gehen; wir hätten dafür Verständnis‘ (...) Doch ich brauche keine Hilfe dabei, aufzugeben. Ich brauche mein Land, damit es mir hilft, durchzuhalten. Ich brauche die Gesellschaft, die mich daran erinnert, dass mein Leben seinen vollen Wert behält – auch wenn es eingeschränkt, abhängig oder zerbrechlich ist.“

Zur Erinnerung: Der vom Abgeordneten Olivier Falorni ausgearbeitete Text sieht vor, dass Patienten mit einer „schweren und unheilbaren“ Krankheit ihr Leben durch die eigenständige Verabreichung eines tödlichen Mittels beenden dürfe, schildert „Aleteia“. Die Kriterien für diese Maßnahme sind sehr weit gefasst, was bei Gegnern des Gesetzentwurfs sowie bei Ärzten und Pflegekräften aufgrund des hohen Missbrauchsrisikos Besorgnis hervorruft. Viele Beobachter, Politiker und im Gesundheitswesen Tätige befürchten insbesondere, dass sich schutzbedürftige Patienten – auch ohne ausdrücklichen Zwang – unter Druck gesetzt fühlen könnten, den Tod zu erbitten, und dass die Beurteilung der Einwilligung in Fällen psychischer Notlagen schwierig wäre.

 


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