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ÖVP-Abgeordnete Kugler: ‚Es geht darum, in der Sache zu gewinnen.‘

2. April 2026 in Prolife, keine Lesermeinung
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In einer Stellungnahme erläutert sie, warum sie an der Abstimmung über den Antrag auf Prüfung von Schutzzonen um Gesundheitseinrichtungen nicht teilgenommen hat und warum sie in der Debatte darüber nicht zu Wort gekommen ist.


Wien (kath.net)
Im Zusammenhang mit der Abstimmung des österreichischen Parlaments über den „Antrag auf Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Schutzes von Gesundheitseinrichtungen“ kam es verschiedentlich zu Kritik am Verhalten der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler von der ÖVP, die an der Abstimmung nicht teilgenommen hat. (Siehe Link) Kugler hat nun zu den fraglichen Ereignissen in einer kath.net vorliegenden Stellungnahme ihre Sicht der Dinge dargelegt.

Sie verweist zunächst darauf, dass es sich nicht um eine Abstimmung über die Einführung so genannter Schutzzonen um Krankenhäuser gehandelt habe, sondern dass es um die „Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ für derartige Zonen gegangen sei. Dieser Antrag sei von der SPÖ mit Unterstützung der NEOS eingebracht worden. Sie gehe davon aus, dass die Prüfung ergeben werde, dass Schutzzonen weder notwendig noch verfassungskonform seien. Entsprechend laute auch die Standard-Antwort aus dem ÖVP-Parlamentsklub auf Anfragen zu diesem Thema. 


Ein „Prüfantrag“ bedeute in der parlamentarischen Praxis üblicherweise, dass ein bestimmtes Anliegen aus Gründen der Koalitionsräson bearbeitet werden muss, ohne dass es schlussendlich umgesetzt werde. Ein Antrag auf die tatsächliche „Einführung von Schutzzonen“, der vom Koalitionspartner SPÖ gewünscht worden sei, habe auf diese Weise abgewehrt werden können. Es gebe also gute Chancen, die Schutzzonen zu verhindern, betont Kugler. Das Ergebnis werde in den nächsten Monaten oder innerhalb eines Jahres vorliegen.

Im österreichischen Parlament gebe es darüber hinaus keine Tradition, gegen die eigene Fraktion zu stimmen. Das werde in anderen Ländern unterschiedlich gehandhabt, schreibt sie. Hätte sie gegen den „Prüfungsantrag“ gestimmt, hätte das am Ergebnis nichts geändert, aber zur Folge gehabt, dass sie aus der Fraktion der Volkspartei im Parlament herausgefallen wäre. Dann würde sie über keinen Einfluss im Parlamentsklub der ÖVP verfügen, den sie jetzt zur Verhinderung von Schutzzonen und anderen problematischen Initiativen nutzen könne. „Es geht nicht darum, Fahnen zu schwenken‘, sondern in der Sache zu gewinnen“, schreibt Kugler wörtlich. 

Die Reden der Abgeordneten der Freiheitlichen Partei bezeichnet sie als „durchwegs gut und lobenswert“. Sie weist aber darauf hin, dass etwa die FPÖ-Abgeordnete Rosa Egger zwar die Einführung von Schutzzonen um Abtreibungskliniken ablehne, mit der derzeit geltenden Fristenregelung aber einverstanden sei. Insgesamt sei sie mit den Abgeordneten der FPÖ „in gutem Austausch“, wenn es auch aus den „hinteren Reihen“ zu Angriffen gegen ihre Person gekommen sei. 

In der Rede der ÖVP-Abgeordneten Juliane Bogner-Strauß sei der Aspekt des Lebensschutzes zu kurz gekommen, räumt Kugler ein. Sie hätte gerne selbst das Wort ergriffen, sei aber von der Leitung ihres Parlamentsklubs nicht auf die Rednerliste gesetzt worden. In der von ihr vorbereiteten Rede habe sie klarstellen wollen, warum sie nicht für den Prüfantrag stimmen werde.

 


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