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Kritik an ‚Reformunwilligkeit’ des Schweizer Staatskirchensystems

30. Juni 2014 in Schweiz, 15 Lesermeinungen
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Die staatskirchlichen Organisationen der Schweiz seien nicht bereit, eine dienende Funktion gegenüber der Kirche einzunehmen. Sie wollten die Kirche auf Augenhöhe mit den Bischöfen mitleiten, kritisiert Martin Grichting, Generalvikar von Chur.


Chur/Freiburg i.Ü. (kath.net/jg)
„Das Vademecum wird nie umgesetzt werden“, sagte Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur anlässlich der Publikation einer Studie über das Verhältnis von Kirche und Staat in der Schweiz am 25. Juni an der Universität Freiburg (Schweiz).

Die Studie trägt den Titel „Staatskirchenrechtliche Körperschaften im Dienst an der Sendung der katholischen Kirche in der Schweiz“. Sie ist von einer Expertenkommission in den Jahren 2009 bis 2013 erarbeitet worden, der Generalvikar Grichting angehört hat. Auf Grundlage dieser Studie hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) 2013 ein Vademecum erarbeitet, das die herrschende Doppelstruktur von kirchlichen und staatskirchlichen Organisationen klären sollte.


Das Vademecum hält unter anderem fest, dass den staatskirchlichen Organisationen nur helfender Charakter zukomme, während allein die Bischöfe, Priester und Laien mit bischöflichem Auftrag Leitungsvollmachten zukämen. Kath.net hat berichtet.

Die kantonalen Körperschaften und die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) lehnten Kernaussagen des Vademecum ab, kritisierte Grichting. Sie seien nicht bereit, der Kirche gegenüber eine dienende Funktion einzunehmen, sondern wollten „auf Augenhöhe mit den Bischöfen die Kirche mitleiten“, fügte er wörtlich hinzu. Einzelne Mitglieder der SBK hätten sich bereits weitgehend von dem Papier distanziert. Die – wörtlich – „Reformunwilligkeit“ kantonaler Organisationen zeige sich am Beispiel der „Kantonalkirche“ Schwyz, die trotz Intervention des zuständigen Bistums Chur die Wahl von Laientheologen als Gemeindeleiter in ihre Verfassung aufnehmen wolle. Dies stehe in klarem Widerspruch zum Vademecum, sagte Grichting.

Die SBK wies in einer Pressemitteilung darauf hin, sie habe die „Fachkommission nicht eingesetzt, um das Verhältnis von Kirche und Staat grundsätzlich neu zu ordnen oder gar einen Systemwechsel anzustreben“. Es gehe ihr um eine „Weiterentwicklung des Verhältnisses“ von Kirche und Staat, um den Herausforderungen durch die raschen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche gerecht zu werden. Dies sei nur im Dialog der Beteiligten und Betroffenen möglich, heißt es in der Stellungnahme der SBK.


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Lesermeinungen

 ottokar 2. Juli 2014 
 

Lieber "Luzerner"

Dürfen wir es nicht als Gnade empfinden katholisch getauft zu sein? Der Weg für die Zukunft wird zwar durch die Taufe gewiesen (welche Gnade!), die Freiheit der Entscheidung allerdings diesen Weg zu gehen und in dieser Gnade weiterzuleben, verbleibt in jedem Falle bei dem auch ohne Einverständnis , weil als Kleinkind, Getauften.Also ist der "Vorgang" durchaus demokratisch (Sonst wären unsere Kirchen doch voller!).Jeder kann sich entscheiden, wie er mag.Allerdings liegt in der grossen Freiheit, die Gott uns Menschen gibt auch unendlich viel Verantwortung. Den ganzen Komplex als undemokratisch aufzufassen, nur weil Verantwortung zu tragen ist, zeugt von einem seltsamen Demokratieverständnis.


0
 
  2. Juli 2014 
 

@ottokar

Zitat:

"... Recht über die eingeforderten Rechte ihres völlig freiwillig gewählten katholischen Glaubens stellen."

Es ist üblich, dass ein Neugeborenes getauft wird, mit Willen der Eltern und der Taufpaten.

Also ist ihre Aussage zur Freiwilligkeit des katholischen Glaubens nicht unbedingt zutreffend.

In meiner Pfarrei kam es auch schon vor, dass Kind am Weissen Sonntag getauf werden musste, weil die Eltern diese Entscheidung ihren Kindern überliessen.


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 ottokar 2. Juli 2014 
 

Unglückliche Entwicklung

Die Grundsätze unserer Kirche, dokumentiert im Katechismus der Katholischen Kirche, setzt Gehorsam im Glauben voraus.Als gläubiger Katholik, wo immer ich auch lebe,habe ich diese Tatsache anzuerkennen. D.h. wenn ich tatsächlich an die eine ,heilige katholische und apostolische Kirche glaube, dann habe ich in mir die Bereitschaft zum Gehorsam .Gehorsam aber ist heute ein Begriff, der als Folge der antiautoritären Bewegungen der späten 60iger und frühen 70iger Jahre weitgehend verloren gegangen ist und kaum mehr eingefordert werden kann. Auf dieser Grundlage sind die aggressiven Reaktionen der Pfarreiinitiativen und deutschschweizerischen Landeskirchen zu verstehen, die politisches,sogen.demokratisches (helvetisches) Recht über die eingeforderten Rechte ihres völlig freiwillig gewählten katholischen Glaubens stellen.Das kann nicht gut gehen!Schlimm, dass mancher helvetische Bischof glaubt "modern" sein zu müssen und den Gehorsamsbegriff den gesellschaftlichen Forderungen anpasst.


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 Liberaler 1. Juli 2014 
 

Solidaritätsfonds

Zunächst: jeder Franken Kirchensteuer schafft lediglich Mittel für Distanzierte und offene Kirchengegner. Die Solidaritätsfonds sind im Moment noch viel zu klein, um hier Erfahrungen abschliessend auszuwerten. Aber es liegt auf der Hand, dass sie den Bischöfen strukturell neue Handlungsfreiheiten erschliessen. Machen wir uns nichts vor: Bischof Büchel ist zunächst einmal ein Gefangener der Staatskirchen. Er hängt einfach von den Kirchensteuern ab. Denn der Bischöfliche Stuhl in St.Gallen ist faktisch mittellos. Bischof Huonder ist sicher auch ein anderer Kopf - aber das Bistum Chur ist auch das einzige Bistum in der deutschsprachigen Schweiz, das über ein eigenes Vermögen verfügt. Insofern ist die Freiheit des Bischofs auch Ergebnis wirtschaftlicher Freiheit.
Daher: Austritt und Solidaritätsfonds sind für mich nicht die Lösung für alle Probleme - aber ohne Entweltlichung und das heisst: Schwächung der Staatskirchen gibt es überhaupt keine Lösung. Für weitere Fragen gerne.


2
 
 Kostadinov 1. Juli 2014 

@Liberaler: Solidaritätfonds

Wie sicher kann man denn sein, dass dann nicht z.B. Bischof Büchel in St. Gallen das Geld des Solidaritätsfonds in dieses Soziologie-Institut von Mr. "Gender" Bünker steckt oder in ähnliche Dummheiten?


2
 
 Kostadinov 1. Juli 2014 

Wenn man als Katholik in die Schweiz kommt...

...fällt man von einem Schock in den anderen, testet die Messe in einer Pfarrei nach der anderen und landet schlussendlich (schweizerdeutsch für schliesslich) in der tridentinischen Messe der FSSP oder in den Messen der fremdsprachigen Missionen, z.B. englisch oder spanisch. Als katholischer Bayer krieg ich einfach die Krise, wenn mit dem reformierten Pfarrer konzelebriert wird (in Liebfrauen), der Pastoralassistent den Blasius-Segen spendet (Wiedikon), sich die Pfarrsekretärin über mich lustig macht, wenn ich die Heiratsunterlagen hole und meine Zukünftige und ich noch getrennte Adressen haben (Wiedikon), Küngs Weltethos als Beispiel für "ihr sollt alle eins sein" (Peter & Paul) geführt wird usw.

Bischof Huonder passt zur Schweiz wie das Hofbräuhaus zu Teheran...


4
 
 Liberaler 30. Juni 2014 
 

P. KLeiber SJ: Strukturelles Schisma in der Schweiz

Das Staatskirchensystem hat die Kirche in der Schweiz in ein "strukturelles Schisma" geführt, wie P Kleiber feststellt (http://www.kath.net/news/45246). Es ist ein offenes Geheimnis, dass rund 60% der kirchlich Bediensteten Distanzierte oder offene Kirchengegner sind - die Zahl nennen liberale Domherren - (vgl. Ungehorsamsinitiativen und ihre vielen Sympathisanten; die offiziellen Pfarrblätter und Landeskirchen, die nahezu durchgehend anti-kirchliche Positionen propagieren etc).
In Städten wie Basel, Bern oder Zürich feiern längst mehr Menschen die sonntägliche Eucharistie in nicht-deutscher Sprache mit - als in der Ortssprache. Seit Jahrzehnten ist hier die Weitergabe des Glaubens nahezu vollständig abgebrochen. Die Verhältnisse sind in dieser Hinsicht nicht mit D oder A zu vergleichen. Selbst Pater Kleiber SJ spricht offen darüber, dass in Luzern - einst Zentrum katholischen Lebens - nur noch Senioren erreicht werden. Möge Franziskus der Entweltlichung auf die Sprünge helfen!


3
 
 Liberaler 30. Juni 2014 
 

Was ist gut an den Staatskirchen in der Schweiz?

Es gibt etwas Gutes an am Schweizer Staatskirchensystem - nämlich eine anerkannte Alternative zur Kirchensteuer: Alle Bistümer haben Solidaritätsfonds errichtet. vgl. http://www.bistum-basel.ch/de/Bistum/News/Amtliche-Veroeffentlichung-zum-sog-Kirchenaustritt.html

Immer mehr Katholiken schliessen sich direkt den Solidaritätsfonds der Bistümer an.

Das geht einfach:

Brief an die Pfarrei/Gemeindeleitung: "Ich trete aus den staatskirchenrechtlichen Körperschaften. Ich bleibe weiterhin Mitglied der röm-kath Kirche. Gerne komme ich weiterhin meiner Solidaritätspflicht nach."

Innert weniger Tage meldet sich dann der zuständige Generalvikar bei Ihnen (in Basel Dr. Thürig). Sie lassen sich beim Bistum für den Solidaritätsfonds registrieren und alles kommt auf einen
guten Weg. Im Zweifel: Google: Solidaritätsfonds Bistum Basel oder "partieller Kirchenaustritt".


4
 
 Liberaler 30. Juni 2014 
 

Kirche in der Schweiz ist nicht mehr erneuerungsfähig!

Die Kirche in der Schweiz liegt restlos am Boden - nahezu bewegungslos. Wer einmal ein wenig mit offenen Augen und Ohren durch die Gemeinden, Gremien, Bistumsstellen, Dekanatsleitungen kommt, muss dies nüchtern feststellen. Im Bistum Basel wird nun einer der sehr wenigen kürzlich geweihten Priester in einen jüngeren Orden/Gemeinschaft wechseln. Bischof Gmür könnte mit seiner jugendlichen Ausstrahlung wirken - doch dieser Priester - ein Lichtblick - geht... das Seminar wurde faktisch geschlossen etcetc. Die Kirche in der Schweiz ist aus eigenen Kräften nicht mehr erneuerungsfähig. Sie braucht die Hilfe der Weltkirche. Mögen die Bischöfe diese Hilfe in einigen Wochen beim Besuch an den Gräbern von Peter & Paul doch endlich annehmen und diese Sonderwege, die sich als Abwege erwiesen haben, verlassen. Nur mit einem neu Verhältnis zu ihren Gläubigen und zu diesen Staatskirchengremien kommt die Kirche aus der Abwärtsspirale.


5
 
 agnese 30. Juni 2014 
 

agnese

Wenn es so ist wie Luzerner schreibt, dann sind die Schweizer nicht mehr römisch katholisch, sondern alt katholisch oder falsch katholisch oder so. Ich weiss nicht, warum sie noch zur katholischen Kirche gehören wollen, bloß nur aus Unwissenheit? Oder wollen sie unsere zwei Tausend Jahre alte Kirche reformieren, dann können sie gleich zu den Protestanten übertreten. Unsere Kirche hat mit Demokratie nichts zu tun. Gott sei Dank! Müssten vielleicht aufgehetzten, theologisch ungebildete und glaubensschwache Menschen entscheiden in kirchlichen Angelegenheiten? Unvorstellbar!


5
 
  30. Juni 2014 
 

@Newman

Danke für den Hinweis das der Bischof in seinem Bistum allein die Verantwortung trägt!

Kein Domkapitel, kein Kirchenparlament kann einem Bischof, pardon, "dreinreden".

Das widerspricht unserem schweizerischen Demokratieverständnis.

Böse gesagt, falsch ein Bischof in weltlichen Dingen falsche Entscheidungen fällt, dann ist er auch dafür verantwortlich. Dann kann die Schuld aber nicht auf einen Generalvikar oder auf ein Domkapitel oder andere abgeschoben werden.

Ab und zu sprechen Priester die Gläubigen als "Brüder und Schwestern" an. Selbst Papst Franziskus spricht von Fratelli und Sorelli.


0
 
  30. Juni 2014 
 

@salam-io)

Pardon dass ich einem Bären aufgesessen bin!

Immerhin machen sich in der Schweiz ab und zu Bären breit. Ein Heiliger soll sogar mehr oder weniger guten Kontakt mit Bären gehabt haben. Der Bär glaube ich zu wissen fras den Esel eines späteren Heiligen auf. Und der Heilige überzeugte den Bären, anstatt des Esel gewisse Tragaufgaben zu übernehmen.

Dass vor Gott nicht alle Menschen, besser ausgedrückt christliche Mitmenschen, gleich sind, das ist ein Irrtum von mir.

Immerhin soll Jesus gesagt haben:

"Eher kommt ein Kamel durch ein Nadelöhr...."


0
 
  30. Juni 2014 
 

Was für ein Blödsinn!

Lieber @luzerner, da glaubten Sie mal wieder etwas verstanden zu haben ...
Wer hat Ihnen denn den Bären aufgebunden, dass vor Gott alle Menschen gleich seien?
An dem Satz ist ja so ziemlich alles falsch (und bei dem was dann noch kommt, ist es nicht viel besser)!
Was Sie meinen heißt: "Vor dem Gesetz sind alle gleich." und will sagen, dass da (idealerweise) gerichtet werden soll "ohn' Ansehn der Person".
Damit versucht man, in all den Ungerechtigkeiten dieser Welt, ein Minimum an Gerechtigkeit herzustellen. Nämlich in der Erkenntnis dessen, dass man - wollte man alle Umstände, Motivationen, charakterliche und gesellschaftliche Zwänge, Bildungsunterschiede und ev. traumatisierende Kindheitserlebnisse in eine Urteilsfindung einbeziehen - zu keinem Ende käme.
Denn letztlich kann kein Mensch in einen anderen Menschen hineinschauen.
Gott aber kann das!
Und deshalb sind vor Gott niemals alle Menschen gleich, sondern jeder besonders. Die göttliche Gerechtigkeit ist unvergleichlich anders!


6
 
 newman 30. Juni 2014 
 

@Luzerner
Welche Verantwortung wollen sie denn auf Augenhöhe der Bischöfe wahrnehmen? Etwa die Verantwortung zum Führen der Diözese die nach dem auch in der Schweiz geltenden katholischen Kirchenrecht allein dem Bischof zukommen kann und für die er auch die alleinige Verantwortung tragen muss? Diesbezüglich gilt auch hier: Verantwortung ist unteilbar! Ihr Username scheint mir hier öfter mal passend zu sein. Sehen sich doch zahlreiche Luzerner gerne als Speerspitze einer Bewegung die zwecks einer Verlagerung der Macht von den Bischöfen hin zu den staatskirchlichen Institutionen sich so ziemlich aller Mittel bedient. Man studiere hierzu etwa die Anzahl der Luzerner Unterzeichner der sogenannten "Pfarrei Initiative"! In diesem Sinne ist es eben alles andere als ein Glück, dass hier in einigen Diözesen bei der Wahl eines Bischofs, trotz ausdrücklicher Anmahnung von Johannes Paul II, auf unselige Sonderrechte nicht endlich verzichtet wird.


5
 
  30. Juni 2014 
 

Vor Gott sind alle Menschen gleich

Die Schweiz ist demokratisch organisiert unsere Verfassung beginnt mit der Präambel:

"Im Namen Gottes des Allmächtigen".

Bewusst wollen dir Eidgenossen "in Augenhöhe" eines Bischofes unsere Verantwortung wahrnehmen.

Ein gutes Beispiel ist oder war Limburg, dort wurde auch nicht auf "Augenhöhe" gehandelt.

Zum Glück geniesst die Schweiz in einigen Diözesen Sonderrechte wenn es um die Wahl oder Bestätigung eines Bischofs handelt.


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