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| Schweizer Fernsehen: Kirchenrat besaß Kinderpornos16. August 2008 in Schweiz, keine Lesermeinung Gegen den zurückgetretenen Kirchenrat von Murg (SG) ist ein Strafverfahren eröffnet worden mit Verdacht auf Sexualdelikte. Murg (www.kath.net) Joos ist am Mittwoch von seinem Amt in der Kirchenverwaltung zurückgetreten, nachdem der öffentliche Druck gegen ihn zu groß wurde , KATH.NET hat berichtet. . Der Ex-Kirchenrat hat sich die Tage zuvor mehrmals positiv zu Pädophilie geäußert und für ein niedrigeres Schutzalter ausgesprochen. Er verglich außerdem jeden "richtigen" Vater mit einem Pädophilen. Joos äußerte sich stets in dem Sinne, dass er pädophile Neigungen besitze, diese aber nicht ausleben würde. Nachdem dann ein Bericht der Taz von 2002 auftauchte, wo Joos unter einem Pseudonym zugab, mit einem 15-jährigen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, wurde der Druck von der Aufsichtsbehörde des Kirchenrates, dem Administrationsrat des Kantons St. Gallen, erhöht und ein Rücktritt nahe gelegt. Auch der Kirchenrat von Murg stützte Joos dann nicht mehr. Emil Hobi, der Pfarrer von Murg, hatte seit Tagen den Rücktritt verlangt. Martin Joos bekräftigte aber wieder, dass sein Rücktritt aus dem Kirchenverwaltungsrat kein Schuldeingeständnis sei. Der Kirchenverwaltungsrat ist die Exekutive einer katholischen Gemeinde. Die katholische Administration schrieb dazu: "Bei der Wahl in die Behörde einer Kirchgemeinde im Kanton St. Gallen hat die Katholische Kirche keine Möglichkeit zur Einflussnahme. Beim Kirchenverwaltungsrat handelt es sich um eine weltliche Behörde und nicht um ein kirchliches Amt. Die Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie die Schul- oder politische Gemeinden. Sie stützen sich auf staatliches Recht ab. Aufsichtsbehörde ist der Administrationsrat des Kath. Konfessionsteils des Kantons St. Gallen. Ebenfalls eine staats-kirchenrechtliche Organisation nach rechtsstaatlichen Prinzipien, ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Kath. Kirche beziehungsweise der Kath. Hierarchie." Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuStaatskirchensystem
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