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Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets

17. Oktober 2026 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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‚Still zu stehen und bestimmte Überzeugungen in einem öffentlichen Raum zu haben, sollte niemals ein Verbrechen sein‘, erklärte Vaughan-Spruce.


Birmigham (kath.net/jg)
Die britische Lebensschützerin Isabel Vaughan-Spruce hat bei einer Anhörung vor einem Gericht in Birmingham auf „nicht schuldig“ plädiert. Ihr wird vorgeworfen, durch ihre bloße Anwesenheit und stilles Gebet in der Nähe einer Abtreibungsklinik gegen die „Pufferzonen“-Regelung verstoßen zu haben. Der Strafprozess ist für den Zeitraum vom 25. bis 29. Januar 2027 angesetzt.

Vaughan-Spruce war bereits 2023 freigesprochen worden und hatte sppäter eine Entschädigung von der Polizei erhalten, nachdem sie zweimal unrechtmäßig wegen stillen Gebets festgenommen worden war. Dennoch wurde sie im Dezember 2025 erneut strafrechtlich belangt – diesmal als erste Person unter der nationalen Gesetzgebung zu Pufferzonen, die im Oktober 2024 in Kraft trat. Diese verbietet innerhalb eines Radius von 150 Metern um Abtreibungseinrichtungen Handlungen, die darauf abzielen, „die Entscheidung einer Person zu beeinflussen, Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen, bereitzustellen oder zu erleichtern“.


Ihre Verteidigung, unterstützt von Alliance Defending Freedom (ADF), argumentiert, dass die Strafverfolgung einen Missbrauch des Verfahrens darstelle und ihre grundlegenden Menschenrechte verletze, insbesondere die Gedanken- und Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention. 

Die Anwälte betonen, dass Vaughan-Spruce „herausgegriffen“ worden sei: Wäre sie nicht als Anhängerin der Lebensschutzbewegung bekannt, wäre ihre bloße Anwesenheit in der Pufferzone nicht als Straftat gewertet worden. Dies komme einer Diskriminierung gleich. Zudem fielen stilles Gebet und bloße Präsenz nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, das vom Parlament nicht dazu gedacht gewesen sei, solches Verhalten zu kriminalisieren. Es könne nicht in die absoluten Rechte auf Gedankenfreiheit und religiöse Überzeugung eingreifen.

Der Richter stellte am ersten Tag der dreitägigen Anhörung fest, dass das Gesetz eine „Handlung“ innerhalb der Pufferzone voraussetze. Die ursprüngliche Anklage sei „nicht korrekt formuliert“ gewesen, und die Staatsanwaltschaft trage die Beweislast, dies klarzumachen. Er betonte: „Dieser Fall handelt nicht von Abtreibungsrechten; er handelt von einer Straftat, die das Parlament definiert hat … Gerichte sind nicht dazu da, über die Ansichten von Menschen zu urteilen.“ 

Am zweiten Tag ließ der Richter fünf neue Anklagen zu – jeweils eine für jede Gelegenheit, an der Vaughan-Spruce still in der Zone gestanden und gebetet haben soll. Er merkte an: „Stehen ist kein Verbrechen … Es spielt keine Rolle, wie oft man es tut, bloße Anwesenheit reicht nicht aus.“ Der Fokus müsse darauf liegen, ob sie die Absicht gehabt habe, andere zu beeinflussen oder zu belästigen. Vaughan-Spruce plädierte auf alle neuen Anklagen „nicht schuldig“.

In einer Stellungnahme erklärte Vaughan-Spruce: „Still zu stehen und bestimmte Überzeugungen in einem öffentlichen Raum zu haben, sollte niemals ein Verbrechen sein. Doch trotz mehrfacher Rechtfertigung und einer finanziellen Einigung nach zwei unrechtmäßigen Festnahmen wurde ich im vergangenen Jahr erneut wegen meiner bloßen Anwesenheit in einer ‚Pufferzone‘ angeklagt und habe heute frische Anklagen erhalten. Ich bin zutiefst beunruhigt über diese Verletzung des grundlegenden Rechts auf meine eigenen Gedanken und meine tief empfundenen christlichen Überzeugungen betreffend den Lebensschutz. Ich bete, dass gesunder Menschenverstand und Freiheit obsiegen, damit niemand sonst wegen dessen, was er glaubt, strafrechtlich behandelt werden muss.“

Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater von ADF in London, erklärte: „Jemanden allein deshalb strafrechtlich zu belangen, weil er eine bestimmte Überzeugung an einem bestimmten Ort hegt, kommt einer Gedankenpolizei gleich, die in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz hat.“

 


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Lesermeinungen

 modernchrist 17. Oktober 2026 
 

Vaughan-Spruce begeisterte die Teilnehmer

unseres MÜNCHNER MARSCH FÜRS LEBEN mit ihrer leidenschaftlichen Stellungnahme, als sie uns auf dem Königsplatz zu tapferem Mut und engagiertem Eintreten aller Christen für die ungeborenen Kinder aufrief! Wir verteidigen nicht nur "ungeborenes Leben" sondern die ungeborenen Kinder. Schauen Sie sich das Bild des kleinen Miran (unter prolife)auf kath.net vor wenigen Tagen an! Daher jetzt schon den Termin 10. April 2027 vormerken: Nächster Münchner Marsch fürs Leben! Ein Frühlingsfest aus Liebe zu jedem Leben. Königsplatz 13 Uhr. Jeder bringt einen neuen Lebensschützer mit!


3
 
 Versusdeum 17. Oktober 2026 
 

Verfolgung und Heldentum wegen stillem Gebet für unschuldige Todeskandidaten?

Wer hätte jemals gedacht, dass Christen im einstigen Freien Westen allein wegen stillen Gebets für vom Tod bedrohte und zu 100% fluchtunfähige Kinder vor Gericht gezerrt und sogar verurteilt werden würden - sogar in Deutschland?! Und es sind teils die selben Leute, die dies wollen oder gar beschlossen haben, die gratisheldenmütig "nie wieder!" schreien, wenn jemand die Bundesrepublik der Vormerkelzeit wiederhaben will!
Merke: „Ein [auch post]kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert."
Solschenizyn


2
 
 Wirt1929 17. Oktober 2026 
 

Der Ausdruck ENTSÄTZLICH in seiner schon inflationär genutzten Art

kommt einem beim Lesen schon nicht mehr unter, sondern es macht sich maßlose Traurigkeit breit. Die juristische Bewertung stellt einen schon auf eine harte Probe. Wie gehen christliche Juristen in unseren christlich geprägten Ländern einstellungsmäßig damit um? Das gesellschaftliche Abgleiten im Kräftespiel Lebensschutz gegen persönlicher Verwirklichung nimmt immer hässlichere Züge an. Es bleibt nur stilles Mitbeten im Anliegen und gegen aufkommenden Zorn!


2
 

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