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Akademie Johannes Paul II. begrüßt Ablehnung des britischen Euthanasiegesetzes

17. September 2026 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Die Abgeordneten haben damit die Schwachen geschützt und die Würde des menschlichen Lebens verteidigt.


London/Front Royal (kath.net/jg)
Die Akademie Johannes Paul II. für das menschliche Leben und die Familie hat die Entscheidung des Unterhauses des britischen Parlaments begrüßt, das Euthanasiegesetz abzulehnen. Dies berichtet Vatikan-Korrespondent Edward Pentin auf seinem Blog.

In einer von Thomas Ward, dem Präsidenten der Akademie, verfassten Stellungnahme heißt es: „Der ärztlich unterstützte Selbstmord ist ein Affront gegen Gott, eine Verletzung der Menschenwürde und grundsätzlich unvereinbar mit der Rolle des Arztes.“ Die Akademie begrüße die Ablehnung des Gesetzesentwurfs „Terminally Ill Adults (End of Life) Bill“ „mit Freude und großer Erleichterung“. 286 Abgeordnete haben dagegen gestimmt, 270 dafür. (Siehe Link)

Es sei unter keinen Umständen gerechtfertigt, das Leben eines unschuldigen Menschen zu beenden. Selbst diejenigen, welche die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens nicht anerkennen, müssten akzeptieren, dass der assistierte Selbstmord eine tödliche Bedrohung für die verletzbarsten Mitglieder der Gesellschaft sei, schreibt Ward.


Die Erfahrung in Ländern, die Euthanasie und assistierten Selbstmord legalisiert hätten, zeige, dass zunächst beschlossene Einschränkungen nach und nach fallen und der in Frage kommende Personenkreis immer größer werde. 

Die Schwächsten fühlten sich unter Druck ihr Leben zu beenden. Maßnahmen, die zum Schutz dieser Menschen eingeführt werden, würden als ungerechte Einschränkungen gesehen und bald entfernt, was schließlich dazu führe, dass Menschen, die nie den Wunsch zu sterben geäußert hätten, euthanasiert würden, schreibt Ward.

Er verwies weiters auf Untersuchungen, die zeigen, dass in Ländern, in denen der assistierte Suizid legalisiert wurde, dessen soziale Akzeptanz zu mehr Selbstmorden insgesamt geführt habe.

Assistierter Selbstmord werde als „mitfühlende Reaktion auf unerträgliches Leiden“ dargestellt. Statistisch gesehen sind die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid aber Verlust der Selbstbestimmung, die eingeschränkte Fähigkeit, Aktivitäten nachzugehen, die das Leben angenehm machen, der Verlust der Würde, der Verlust der Kontrolle über die Körperfunktionen sowie das Gefühl, eine Last zu sein. 

Die britische Regierung kam bei ihrer eigenen Bewertung des Gesetzesvorschlages zu dem Schluss, dass behinderte Menschen möglicherweise anfälliger dafür sind, das Gefühl zu haben für ihre Mitmenschen eine Last zu sein. Der Druck müsse nicht notwendigerweise von anderen Menschen ausgehen. Es reiche oft schon der subtile Druck, der entstehe, wenn sie Barrieren bei der Haltung ihrer Mitmenschen feststellen oder es keine alternativen, für sie geeigneten Angebote und Unterstützungsleistungen gibt. Dazu können auch strukturelle Belastungen wie Vernachlässigung, Armut und schwierige Lebensbedingungen gehören. Meschen mit Behinderung seien doppelt so häufig wie Menschen ohne Behinderung Opfer häuslicher Gewalt.

Die Akademie Johannes Paul II. schreibt dazu: „Politiker aller Parteien, Angehörige der medizinischen Berufe und alle Menschen guten Willens haben die moralische Pflicht, zum Aufbau einer Gesellschaft beizutragen, in der die Würde jedes Einzelnen anerkannt und geschützt wird. In ‚Evangelium Vitae‘ erklärt uns Papst Johannes Paul II., dass diese Aufgabe in der besonderen Verantwortung der politischen Entscheidungsträger liegt. Durch die von ihnen unterstützten gesetzgeberischen Maßnahmen können unsere gewählten Vertreter entweder die Schwächsten verteidigen oder deren Leben gefährden. Die Johannes-Paul-II.-Akademie für menschliches Leben und Familie begrüßt nachdrücklich die Ablehnung dieses gefährlichen und zutiefst mangelhaften Gesetzentwurfs.“

 


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Lesermeinungen

 Paddel 17. September 2026 

Gott sei Dank!

Halleluja!


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