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Das Maß vor dem Gesetz. Würde, Recht und die Grenzen der Macht

vor 11 Stunden in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Leo XIV.: Die Würde des Menschen liegt dem Staat voraus und hängt nicht von politischen Mehrheiten oder gesellschaftlichen Konsensen ab. Lebensschutz gehört jenseits von Partei und Konfession zum Fundament jeder Zivilisation. Von Armin Schwibach


Madrid (kath.net/as) Papst Leo XIV. sprach am dritten Tag seines Spanienbesuchs im Plenarsaal des spanischen Abgeordnetenhauses zu den Mitgliedern des Parlaments. Er dankte für die Einladung des Apostolischen Stuhls und bezeichnete das Parlament als das Zentrum des institutionellen, rechtlichen und demokratischen Lebens Spaniens. Als Bischof von Rom und Hirte der katholischen Kirche sei er gekommen, um „ein Zeichen der Verbundenheit mit Spanien“ zu setzen und „ein Wort im Dienste der menschlichen Person“ zu sprechen. Leo XIV. erinnerte daran, dass die Kirche gemeinsam mit der Menschheit unterwegs sei, ihre Hoffnungen und Wunden teile und sich von den Fragen jeder Epoche herausfordern lasse. Die Kirche respektiere die Eigenständigkeit der staatlichen Institutionen und die Verantwortung der Gesetzgeber. Gerade deshalb bringe sie Überlegungen vor, die dem Gemeinwohl dienen und daran erinnern wollten, „was das Zusammenleben wahrhaft menschlich macht“.

Im Mittelpunkt seiner Ansprache stand die Frage nach dem Menschenbild, das den Gesetzen zugrunde liegt. Im Parlament, so der Papst, erhalte das gesellschaftliche Zusammenleben seine rechtliche Gestalt. Deshalb stehe jede gesetzgeberische Tätigkeit letztlich vor der Frage: „Welches Menschenbild steht hinter den Gesetzen, und welche Art von Gesellschaft entsteht durch diese Gesetze?“. Der Papst würdigte die geistige und kulturelle Tradition Spaniens. Glaube und Vernunft, Kunst und Recht, Tradition und Denken seien in der Geschichte des Landes miteinander verbunden gewesen. Von Cervantes bis Teresa von Ávila, von der spanischen Rechtstradition bis zu Miguel de Unamuno habe Spanien den Menschen nie auf seine gesellschaftliche oder wirtschaftliche Funktion reduziert. Es habe ihn vielmehr als Wesen verstanden, das auf Wahrheit und Freiheit hingeordnet sei und von einem Verlangen nach Ewigkeit geprägt werde. Seine Würde stehe „über jedem Nutzen“, und gerade dieser Würde habe die Gesetzgebung zu dienen.

Ausführlich wandte sich Leo XIV. dem Erbe der Schule von Salamanca zu. Vor fünfhundert Jahren hätten spanische Gelehrte angesichts der Entdeckung neuer Welten die Frage nach dem unantastbaren Wert jedes Menschen und nach den ethischen Grenzen der Macht gestellt. Sie hätten erkannt, dass sich Vernunft nicht dazu missbrauchen lasse, alles zu legitimieren, was Macht oder Eigeninteresse für nützlich hielten. Zwar hätten Gesellschaft und Kirche diesen Einsichten nicht immer entsprochen, dennoch habe die Schule von Salamanca einen Horizont eröffnet, der weit über ihre Zeit hinausreiche. Mit besonderem Nachdruck erinnerte der Papst an die Bedeutung von Francisco de Vitoria sowie der Dominikaner und Jesuiten von Salamanca. Ihre Überlegungen hätten dazu beigetragen, ein rechtliches und moralisches Bewusstsein zu formen, wonach Autorität immer Verantwortung einschließe und jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt werden müsse. Auch heute müssten Würde, Gerechtigkeit und Gemeinwohl der Maßstab nationaler und internationaler Beziehungen bleiben.

Von diesem historischen Erbe aus schlug Leo XIV. den Bogen zu den Herausforderungen der Gegenwart. Die „neuen Welten“ lägen heute nicht mehr auf geografischen Karten, sondern in Technik, Wirtschaft, Biomedizin und im digitalen Raum. Besonders die Entwicklung künstlicher Intelligenz eröffne neue Möglichkeiten. Zugleich erinnerte der Papst an seine Enzyklika Magnifica humanitas und betonte, Technologie sei nicht neutral, sondern nehme die Züge jener an, die sie entwickelten, finanzierten, regulierten und verwendeten. Deshalb müsse jede gesellschaftliche Unterscheidung von der Frage ausgehen, welchen Platz der Mensch in den Entscheidungen einnehme und wie sich heute die Würde der Arbeit, die Solidarität, die Sozialpolitik und das Gemeinwohl auf neue Weise darstellten. Leo XIV. verwies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Rede von Papst Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag vom 22. September 2011. Wie Benedikt erinnerte er daran, dass die Würde des Menschen dem Staat vorausliege und nicht von politischen Mehrheiten oder gesellschaftlichen Konsensen abhänge. Jede gerechte Gesellschaft gründe auf der Anerkennung dieser unantastbaren Würde. Sie gehe jeder staatlichen Anerkennung voraus und müsse jede positive Rechtsordnung prägen. Wenn diese Überzeugung lebendig bleibe, werde das Recht zum Schutz aller und verhindere die Vorherrschaft partikularer Interessen.

Vor diesem Hintergrund wandte sich der Papst dem Schutz des menschlichen Lebens zu. Die Wegwerfkultur bedrohe das gesellschaftliche Zusammenleben. Deshalb stellte er die Frage: „Welche Zukunft haben unsere Gesellschaften, wenn das Leben nicht mehr als grundlegender Wert anerkannt wird?“. Eine Gemeinschaft könne nicht als gerecht gelten, wenn sie das ungeborene Kind, den alten Menschen, den Kranken oder den Leidenden ausblende. Die Verteidigung des Lebens sei „weder eine Partei- noch eine konfessionelle Angelegenheit: Sie ist ein zivilisatorisches Ziel“. Jedes menschliche Leben müsse von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod anerkannt und geschützt werden. Die moralische Größe einer Nation zeige sich vor allem darin, wie sie jene begleite und schütze, die sich in besonderer Verletzlichkeit befänden. Anschließend sprach Leo XIV. über das Gemeinwohl, das er mit einem Ausdruck seiner Enzyklika als „die gesellschaftliche Form der Menschenwürde“ bezeichnete. Das Gemeinwohl erschöpfe sich nicht in der Summe individueller Interessen, sondern umfasse jene Bedingungen, die Menschen und Gemeinschaften ihre Entfaltung ermöglichten.

Besondere Aufmerksamkeit widmete der Papst der Familie. Sie sei die „erste menschliche Gegebenheit“ und die natürliche Grundlage jeder Gemeinschaft. Im Zuhause würden die Generationen miteinander verbunden und eine lebendige Erinnerung weitergegeben. Die Familie bleibe die erste Schule der Menschlichkeit, in der man lerne, das Leben anzunehmen, dem anderen zu dienen und Verantwortung füreinander zu übernehmen. Ebenso hob Leo XIV. die Rolle der Bildung hervor. Schulen und Bildungseinrichtungen müssten jungen Menschen helfen, die Wahrheit zu suchen, kritisch zu denken und den Sinn des Lebens zu bedenken. Dabei müsse stets das vorrangige Recht der Eltern gewahrt bleiben, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren moralischen, kulturellen und religiösen Überzeugungen zu wählen. Diese Zusammenarbeit müsse stets das „vorrangige und unveräußerliche Recht“ der Eltern respektieren, „die Art der Erziehung und Bildung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen moralischen, kulturellen und religiösen Überzeugungen zu wählen“ (vgl. Magnifica humanitas, 143; vgl. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 18.4).

Ein weiterer Schwerpunkt der Ansprache galt der Migration. Der Papst erinnerte daran, dass Millionen Menschen ihre Heimat aufgrund von Krieg, Unsicherheit, Armut oder Ungerechtigkeit verlassen müssten. Die Migrationsfrage sei nicht zuerst eine demografische oder wirtschaftliche, sondern eine moralische und rechtliche Herausforderung. Wo Menschen wegen ihrer Herkunft, Sprache oder Religion diskriminiert würden, werde die gleiche Würde aller verletzt. Leo XIV. forderte sichere und legale Wege der Migration, menschenwürdige Aufnahmebedingungen und echte Integrationsmöglichkeiten. Zugleich müsse das Recht gefördert werden, im eigenen Land bleiben zu können. Kein Staat könne diese Herausforderung allein bewältigen. Deshalb brauche es koordinierte und solidarische Antworten auf internationaler Ebene.

Im letzten Teil seiner Rede wandte sich der Papst der tiefen geistlichen Krise des Friedens zu. Die Welt durchlebe eine geistige und kulturelle Krise, die sich in Gewalt, Polarisierung und Misstrauen äußere. Frieden sei daher nicht nur ein politisches Ziel, sondern eine moralische Notwendigkeit. Er verlange Institutionen der Begegnung, einen respektvollen öffentlichen Diskurs und die Bereitschaft zur Versöhnung. Auf internationaler Ebene erinnerte Leo XIV. daran, dass jeder Krieg letztlich eine Niederlage sei. Waffen könnten zeitweise Ruhe schaffen, aber niemals dauerhaften Frieden hervorbringen. Mit Sorge betrachtete er die zunehmende Aufrüstung auch in Europa. Wahre Sicherheit entspringe jedoch der Gerechtigkeit, dem Dialog und der Achtung des Völkerrechts. Zugleich warnte er davor, Entscheidungen über Leben und Tod an automatisierte Systeme künstlicher Intelligenz zu delegieren. Solche Entscheidungen dürften niemals der moralischen Verantwortung des Menschen entzogen werden. Mit Blick auf das gesellschaftliche Klima forderte der Papst eine Kultur der Gegenseitigkeit. Politische Unterschiede dürften nicht in die Abwertung des Gegners umschlagen.

Frieden entstehe auch durch Sprache. Worte könnten Wege öffnen oder verschließen. Deshalb trügen Menschen in öffentlicher Verantwortung eine besondere Verpflichtung, die Sprache zu „entwaffnen“. Bestimmtheit verlange keine Verachtung, und Meinungsverschiedenheiten müssten nicht mit Demütigungen verbunden werden. Ausführlich sprach Leo XIV. über Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Eine freie Gesellschaft erkenne die religiöse Dimension des Menschen an und schütze sie rechtlich. Der Glaube beanspruche keine Privilegien, dürfe aber auch nicht zum Schweigen gebracht werden. In diesem Zusammenhang verteidigte der Papst ausdrücklich den rechtlichen Schutz des Beichtgeheimnisses. Dieses bewahre einen heiligen Raum innerer Freiheit, in dem der Gläubige seine Seele vor Gott öffnen könne, ohne äußeren Druck befürchten zu müssen.


Zum Abschluss griff Leo XIV. mehrere Symbole des Parlamentsgebäudes auf. Das Licht, das durch das Oberlicht in den Sitzungssaal falle, könne daran erinnern, dass auch die Politik eines Maßstabs bedürfe, der ihr vorausgehe und sie übersteige. Die Darstellungen des Evangeliums und der Zehn Gebote verwiesen darauf, dass Recht dem Guten dienen müsse, Gerechtigkeit der Gewalt Grenzen setze und Macht auf Legitimität angewiesen sei. Der Papst erinnerte die Abgeordneten daran, dass ein Gesetz seine eigentliche Bedeutung nicht allein durch seine Verabschiedung erhalte. Es bewähre sich erst dann, wenn es „vor der Würde des Menschen bestehen kann und aus dieser Prüfung ohne Beschämung wieder herauskommt“. Deshalb brauche es neben technischen Lösungen und Gesetzesreformen auch eine moralische Erneuerung: „Ich lade Sie daher ein, den Blick zu heben: nicht, um der Realität zu entfliehen, sondern um sich daran zu erinnern, dass jede Entscheidung der öffentlichen Autoritäten Menschen aus Fleisch und Blut betrifft, insbesondere jene, die weniger Kraft haben, sich Gehör zu verschaffen. Denn Weitblick bedeutet gerade, genauer hinzuschauen, worum es bei jeder öffentlichen Entscheidung geht“.

Spanien verfüge, so Leo XIV., über eine Sprache, die Kontinente verbinde, und über eine kulturelle, rechtliche und geistige Tradition, die Glaube und Vernunft, Recht und Gewissen sowie Einheit und Vielfalt miteinander ins Gespräch gebracht habe. Er äußerte den Wunsch, dass das Land seine Wurzeln nicht vergesse und zugleich den Mut behalte, in die Zukunft zu blicken. Spanien möge ein Ort der Begegnung, der Kultur, der Solidarität und der Hoffnung bleiben und im öffentlichen Leben die Festigkeit der Überzeugungen mit der Noblesse des Dialogs und der Größe des Dienstes verbinden.

Die REDE im WORTLAUT:

Herr Ministerpräsident, Frau Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Herr Präsident des Senats, Herr Präsident des Verfassungsgerichts, Frau Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und der rechtsprechenden Gewalt, Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, meine Damen und Herren!

Ich danke der Frau Präsidentin für ihre freundlichen Worte und für die Einladung, die der Apostolische Stuhl anlässlich meiner Reise in dieses Land erhalten hat, wie auch für die Ehre, mich in diesem historischen Gebäude des Abgeordnetenhauses, dem bedeutenden Zentrum des institutionellen, juridischen und demokratischen Lebens des Königreichs Spanien, willkommen zu heißen. Ich komme zu Ihnen allen als Bischof von Rom und Hirte der katholischen Kirche, in dem Bewusstsein, dass die dem Nachfolger des Apostels Petrus als Prinzip und Fundament für die Einheit von Bischöfen und Gläubigen (vgl. Lumen gentium, 23) anvertraute Sendung den Heiligen Stuhl in besonderer Weise in einen Dialog mit den Völkern und den Staaten stellt.

„Die Kirche respektiert sie die Eigenständigkeit der Institutionen“

Mit meiner Anwesenheit unter Ihnen möchte ich im Rahmen der gegenseitigen Zusammenarbeit ein Zeichen der Verbundenheit mit Spanien setzen und ein Wort im Dienste der menschlichen Person sprechen. Die Kirche »ist gemeinsam mit der Menschheit unterwegs«, sie teilt ihre Hoffnungen und ihre Wunden, hört auf die Fragen jeder Epoche und lässt sich herausfordern »von allem, was das Leben der Männer und Frauen von heute betrifft«. Wenn sie sich daher an das öffentliche Leben wendet, respektiert sie die Eigenständigkeit der Institutionen und die rechtmäßige Verantwortung derer, die den Auftrag zur Gesetzgebung erhalten haben. Sie erkennt »die Autonomie der irdischen Wirklichkeiten« und »die Unterscheidung zwischen kirchlicher Gemeinschaft und politischer Gemeinschaft« an; und gerade aus diesem Bewusstsein heraus trägt sie Überlegungen bei, die aus dem Wunsch hervorgehen, dem Gemeinwohl zu dienen und an das zu erinnern, was das Zusammenleben wahrhaft menschlich macht (vgl. Magnifica humanitas, 18-19).

Mensch ist mehr als ein Rädchen im Getriebe

In diesem Plenarsaal nimmt das gesellschaftliche Zusammenleben seine rechtliche Gestalt an. Hier finden die unterschiedlichen Standpunkte Gehör, die dann geordnet und, wenn möglich, in eine gemeinsame Entscheidung überführt werden. Deshalb steht jede gesetzgeberische Tätigkeit, jenseits der legitimen Meinungsvielfalt, letztlich vor einer entscheidenden Frage: Welches Menschenbild steht hinter den Gesetzen, und welche Art von Gesellschaft entsteht durch diese Gesetze?

„Welches Menschenbild steht hinter den Gesetzen, und welche Art von Gesellschaft entsteht durch diese Gesetze?“

Was diese Frage betrifft, verfügt Spanien über ein besonders reiches Vermächtnis. Seine geografische und politische Identität ist eng mit einer Geschichte verwoben, in der Glaube und Vernunft, Kunst und Recht, Tradition und Denken auf fruchtbare Weise miteinander verbunden sind. In seinen Kathedralen und Universitäten, in seiner unvergesslichen Literatur, in seinen Rechtsinstitutionen und im Geist seines Volkes lebt ein Erbe weiter, das eine besondere Art und Weise geprägt hat, Freiheit zu leben, Gerechtigkeit zu üben und das Zusammenleben zu gestalten.

Von den weltberühmten Seiten des Don Quijote, in denen Cervantes verkündete, dass »die Freiheit […] eines der kostbarsten Geschenke ist, die der Himmel den Menschen gegeben hat« (Don Quijote de la Mancha, II, 58), bis hin zur geistlichen Tiefe der heiligen Teresia von Ávila und von der großen spanischen Rechtstradition bis zur metaphysischen Unruhe Unamunos, der daran erinnerte, dass der Mensch »sich nicht damit abfindet, ganz zu sterben« (Vom tragischen Gefühl des Lebens, I), wusste Spanien stets, den Menschen als mehr als nur ein Rädchen im sozialen, wirtschaftlichen oder politischen Getriebe zu betrachten. Es hat ihn als ein Wesen anerkannt, das offen für die Wahrheit ist, mit Freiheit ausgestattet und von einem Durst nach Ewigkeit angetrieben, den nichts Zeitliches stillen kann; mit einem Wort: als jemanden, dessen Würde über jedem Nutzen steht und in dessen Dienst die Gesetzgebung steht.

Die Schule von Salamanca

„Man muss anerkennen, dass die Gesellschaft und auch die Kirche nicht immer den Einsichten gerecht wurden, die in ihrer eigenen christlichen Tradition Widerhall fanden“

Wenn wir heute also von der menschlichen Person sprechen, führt uns die Erinnerung natürlich nach Salamanca und zu dem Denken, das dort gereift ist. Die symbolische Präsenz der Könige Isabella und Ferdinand in diesem Saal verweist auf jene Zeit, in der Spanien vor einer historischen Verantwortung von universalem Ausmaß stand; wenige Jahre später sollte Salamanca mit einzigartiger Klarheit die ethische und rechtliche Reflexion übernehmen, die diese Situation erforderte. An jenem Universitätsstandort erkannten vor fünfhundert Jahren, als sich neue Welten auftaten und sich immense Möglichkeiten in den Beziehungen zwischen den Völkern eröffneten, einige Gelehrte, dass man sich nicht auf die Vernunft berufen konnte, um all das zu legitimieren, was Macht oder Eigeninteresse zweckdienlich erschien. So führten sie in die geschichtliche Unterscheidung die Frage nach dem unantastbaren Wert jedes Menschen und den ethischen Grenzen der Macht ein. Man muss anerkennen, dass die Gesellschaft und auch die Kirche nicht immer den Einsichten gerecht wurden, die in ihrer eigenen christlichen Tradition Widerhall fanden.

Allerdings eröffnete diese Frage einen intellektuellen und ethischen Horizont, der über den eigenen geschichtlichen Kontext hinausreichte. Die Vorstellung vom totus orbis, einer menschlichen Gemeinschaft, die größer ist als irgendeine einzelne Macht, ermöglichte es, die Existenz juridischer und ethischer Verbindungen zwischen den Völkern festzustellen. Von Spanien aus trugen die Überlegungen der Schule von Salamanca – und insbesondere die von Pater Francisco de Vitoria und anderen Dominikanern und Jesuiten – dazu bei, ein rechtliches und moralisches Bewusstsein zu formen, das daran erinnert, dass Autorität stets mit Verantwortung einhergeht und dass jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten anerkannt werden muss. Dieses Anliegen ist auch heute noch aktuell: dass Würde, Gerechtigkeit und das Gemeinwohl der Maßstab der sozialen Beziehungen sein sollen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

„Würde, Gerechtigkeit und das Gemeinwohl sollen der Maßstab der sozialen Beziehungen sein“

Spaniens Vermächtnis

Dies ist eines der großen Vermächtnisse Spaniens: das historische Handeln mit der Klarheit der etischen Vernunft verbunden zu haben. Dieser Beitrag, der an den Ufern des Tormes entstand, ging über die Hörsäle und Bibliotheken hinaus und wurde Teil eines umfassenderen Bewusstseins, das von der internationalen Gemeinschaft geteilt wird, die sich weiterhin fragt, wie man Frieden durch die Anerkennung des Menschen und nicht durch den Einsatz von Gewalt erreichen kann. Dieses Erbe lebt auch in diesem Parlament weiter, jedes Mal, wenn sich der Gesetzgeber fragt, wie sichergestellt werden kann, dass das Mögliche auch gerecht ist, dass das Gesetz wahrhaft menschlich ist und dass der Wille der Mehrheit jene Güter schützt, die allen gehören, und das respektiert, was zu verletzen keine Mehrheit das Recht hat.

Die Frage von Salamanca begleitet nach wie vor die Arbeit derjenigen, die im öffentlichen Leben wirken. Heute lassen sich die neuen Welten, die sich vor uns auftun, nicht mehr auf Landkarten abbilden: Sie entstehen im Bereich der Technik, der Wirtschaft, der Biomedizin und im digitalen Universum, wo die Macht des Menschen immer sensiblere Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens betrifft.

„Jede wahrhaft gerechte Gesellschaft gründet auf der Anerkennung der unantastbaren Würde des Menschen“

Der Fortschritt bietet bewundernswerte Möglichkeiten, und dies zeigt sich heute in einzigartiger Weise in der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und neuen Technologien. Wie ich in meiner jüngsten Enzyklika in Erinnerung gerufen habe, ist Technologie an sich nicht neutral, denn sie nimmt die Züge dessen an, der sie konzipiert, finanziert, reguliert und nutzt (vgl. Magnifica humanitas, 9); deshalb muss sich unsere Unterscheidung angesichts der Veränderungen unserer Zeit auf die Frage konzentrieren, welchen Platz der Mensch in unseren Entscheidungen einnimmt und wie sich heute die Würde der Arbeit, die Solidarität, die Sozialpolitik und das Gemeinwohl auf neue Weise darstellen.

Diese Unterscheidung beginnt mit einer grundlegenden Feststellung: Jede wahrhaft gerechte Gesellschaft gründet auf der Anerkennung der unantastbaren Würde des Menschen. Diese Würde geht jeder Zuerkennung vonseiten des Staates voraus und darf nicht wechselhaften gesellschaftlichen Konsensen oder den momentanen Mehrheitsmeinungen untergeordnet werden (vgl. Benedikt XVI., Ansprache vor dem Deutschen Bundestag, 22. September 2011). Sie steht jedem Menschen allein aufgrund seiner Existenz zu und muss daher jede positive Rechtsordnung prägen. Der christliche Glaube proklamiert sie ausgehend von der Offenbarung; die menschliche Vernunft kann sie als ein in der Wahrheit des Menschen verankertes Erfordernis erkennen (vgl. ebd.). Wenn diese Überzeugung lebendig bleibt, wird das Recht zum Schutz für alle und zur Garantie gegen die Durchsetzung partikularer Interessen und Agenden.

Ungeborenes Leben und alte Menschen schützen

„Kann eine Gemeinschaft, die das ungeborene Kind, den alten Menschen, den Kranken, den still Leidenden oder denjenigen, der ganz auf die Fürsorge anderer angewiesen ist, ausblendet, als wirklich gerecht bezeichnet werden?“

Auf dieser Grundlage möchte ich heute ein ruhiges und entschlossenes Wort an diejenigen richten, die die große Verantwortung tragen, das gesellschaftliche Zusammenleben rechtlich zu regeln. Dieses Zusammenleben kann durch die Wegwerfkultur bedroht sein, worauf Papst Franziskus oft hingewiesen hat (vgl. Ansprache vor der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben, 27. September 2021). In diesem Sinne stellt sich die Frage: Welche Zukunft haben unsere Gesellschaften, wenn das Leben nicht mehr als grundlegender Wert anerkannt wird? Kann eine Gemeinschaft, die das ungeborene Kind, den alten Menschen, den Kranken, den still Leidenden oder denjenigen, der ganz auf die Fürsorge anderer angewiesen ist, ausblendet, als wirklich gerecht bezeichnet werden? Die Verteidigung des menschlichen Lebens ist weder eine Partei- noch eine konfessionelle Angelegenheit: Sie ist ein zivilisatorisches Ziel. Jedes menschliche Leben muss von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Lebensende, unter allen Umständen seiner Existenz, anerkannt und geschützt werden. Wenn diese Gewissheit verblasst, sind die Schwächsten die ersten Opfer, und das Gesetz verliert seine tiefste Bedeutung: jedem Menschen zu dienen und ihn zu schützen. Deshalb zeigt sich die moralische Größe einer Nation vor allem in ihrer Fähigkeit, jene Leben zu begleiten, zu schützen und zu lieben, die sich in einer besonders fragilen Lage befinden.

Das Gemeinwohl ist in gewisser Weise »die gesellschaftliche Form der Menschenwürde« (vgl. Magnifica humanitas, 59). Es besteht nicht in der bloßen Summe einzelner Interessen, sondern in »der Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen« (Gaudium et spes, 26). Wenn das Gemeinwohl nicht mehr als gemeinsamer Horizont gilt, läuft das öffentliche Leben Gefahr, in Partikularinteressen zu zerfallen, die nicht in der Lage sind, das zu bewahren, was allen gehört.

„Die Familie wird immer die erste Schule der Menschlichkeit sein“

In diesem Zusammenhang kommt der Familie, der ersten menschlichen Gegebenheit und natürlichen Grundlage der Gemeinschaft, besondere Bedeutung zu. Im Zuhause verbinden sich die Generationen miteinander, und es wird eine lebendige Erinnerung weitergegeben, die der Gesellschaft innere Kontinuität verleiht. Wo die Familie unterstützt wird, wird auch die geistige und soziale Stabilität der Nationen gestärkt. Die Familie wird immer die erste Schule der Menschlichkeit sein, in der man früher als an jedem anderen Ort die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens erlernt: das Leben anzunehmen, für den anderen da zu sein, zu vergeben, zu dienen und dazuzugehören.

Auch die Bildungseinrichtungen spielen bei dieser Aufgabe eine entscheidende Rolle. In ihnen können die neuen Generationen lernen, die Wahrheit zu suchen und zu lieben, sich Fragen über den Sinn des Lebens und die Würde jedes Menschen zu stellen. Deshalb setzen viele Eltern, die sich wünschen, dass ihre Kinder lernen, Beziehungen zu knüpfen, kritisch zu denken und feste Werte zu entwickeln, große Hoffnungen in sie als wertvolle Partner bei der Erziehung ihrer Kinder. Diese Zusammenarbeit muss stets das »vorrangige und unveräußerliche Recht« der Eltern respektieren, »die Art der Erziehung und Bildung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen moralischen, kulturellen und religiösen Überzeugungen zu wählen« (vgl. Magnifica humanitas, 143; vgl. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 18.4).

„Die tragische Migrationskrise stellt heute eine Anfrage an das Gewissen der Nationen“

Die Rede von der Menschenwürde darf nicht abstrakt bleiben, wenn so viele Menschen dazu gezwungen sind, für Frieden, Sicherheit und eine Zukunft alles zu verlassen. Auch die tragische Migrationskrise stellt heute eine Anfrage an das Gewissen der Nationen und an die ethischen Grundlagen der internationalen Ordnung dar. Zahlreiche Männer, Frauen und Kinder sind aufgrund oft dramatischer Umstände gezwungen, aus ihren Gemeinschaften wegzugehen und ihre Angehörigen, ihre Geschichte und ihre Bindungen dort zurückzulassen. Dies ist weit mehr als eine rein demografische oder wirtschaftliche Frage: Es handelt sich um eine vorrangig moralische und rechtliche Angelegenheit. Wo immer ein Mensch aufgrund seiner nationalen, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Herkunft oder aufgrund seiner wirtschaftlichen oder sozialen Lage diskriminiert wird, wird der universale Grundsatz der gleichen Würde aller Menschen ernsthaft verletzt.

Die Situation von Migranten und Flüchtlingen erfordert eine Antwort, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, die die Ursachen ihres Weggangs angeht und über die bloße Steuerung der Migrationsströme hinausgeht. Daraus ergibt sich ein doppeltes Erfordernis sozialer Gerechtigkeit: sichere und legale Wege, würdige Aufnahmebedingungen und echte Integrationsmöglichkeiten zu bieten; und gleichzeitig das Recht zum Verbleib im eigenen Land zu fördern, indem darauf hingearbeitet wird, dass niemand sein Zuhause aufgrund von Mangel an Frieden und Sicherheit oder aufgrund von menschenunwürdigen Lebensbedingungen verlassen muss, zu denen auch wirtschaftliche Ungerechtigkeiten und die Auswirkungen der Klimakrise gehören (vgl. Magnifica humanitas, 81).

„Keine Nation kann eine Herausforderung dieser Größenordnung alleine bewältigen“

In den letzten Jahren haben die immer gefährlicher werdenden Routen die enormen Kosten dieses oft verschwiegenen oder ignorierten Problems deutlich gemacht. Viele Menschen fallen nach wie vor Menschenhändlern und Schmugglern zum Opfer, die ihre Verzweiflung ausnutzen. Es ist notwendig, Maßnahmen zur Prävention, Rettung und Opferhilfe zu verstärken, insbesondere im Rahmen einer regionalen und multilateralen Zusammenarbeit.

Keine Nation kann eine Herausforderung dieser Größenordnung alleine bewältigen. Daher ist eine koordinierte, solidarische und wirksame Reaktion unerlässlich, die den Migranten Schutz, Aufnahme und echte Integrationschancen gewährleisten kann. Wenn die institutionelle Reaktion nahbar, gerecht und koordiniert ausfällt, sind Grenzen nicht länger Orte der Verlassenheit, sondern können zu Räumen werden, in denen die Menschenwürde verantwortungsvoll geschützt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren:

Die Welt befindet sich in einer tiefen geistigen und kulturellen Krise, die sich in vielfältigen Formen von Gewalt, Polarisierung und gegenseitigem Misstrauen äußert. In diesem Zusammenhang stellt sich der Frieden als politisches Ziel und darüber hinaus als echte moralische Notwendigkeit dar. Er verlangt nach einem öffentlichen Diskurs, der Andersdenkende respektiert, nach Institutionen, die der Begegnung dienen, nach einem historischen Gedächtnis, das nach Wahrheit und Versöhnung strebt, sowie nach einem gesellschaftlichen Leben, das in der Lage ist, soziale Freundschaft und gegenseitigen Respekt auch bei Meinungsverschiedenheiten aufrechtzuerhalten.

Auf internationaler Ebene erfordert Frieden diplomatischen Mut, ethische Verantwortung und eine Zukunftsvision, die auf der Achtung der Identität jedes Volkes und der Verpflichtung der Staaten beruht, ihre Streitigkeiten auf den friedlichen Wegen zu lösen, die das Völkerrecht bietet. Jeder Krieg ist letztlich eine schmerzhafte Niederlage für die Fähigkeit zu verhandeln und auch für jenes allgemeine Bewusstsein der Menschheit, das zwischen den Nationen Bande der Gerechtigkeit erkennt. Waffen mögen vorübergehend für Ruhe sorgen, doch sie werden niemals einen echten und dauerhaften Frieden schaffen können.

„Wahre Sicherheit entspringt der Gerechtigkeit, dem geduldigen Dialog, der Achtung des Völkerrechts“

Darum ist es besorgniserregend, dass sich an verschiedenen Orten der Welt, auch in Europa, die Aufrüstung erneut als fast unvermeidliche Antwort auf die Instabilität der internationalen Lage darstellt. Wahre Sicherheit hingegen entspringt der Gerechtigkeit, dem geduldigen Dialog, der Achtung des Völkerrechts und einer Politik, die in der Lage ist, das Leben der Völker über die Interessen zu stellen, die vom Krieg profitieren. Auch die Entwicklung neuer Technologien und künstlicher Intelligenz im militärischen Bereich erfordert eine strenge ethische Kontrolle, damit Entscheidungen über Leben und Tod niemals auf automatisierte Systeme abgewälzt oder der moralischen Verantwortung des Menschen entzogen werden (vgl. Ansprache an der Universität „La Sapienza“, 14. Mai 2026).

Die internationale Gemeinschaft ist gefordert, den unschätzbaren Wert des Dialogs als geduldigen Weg zu gerechten und dauerhaften Vereinbarungen wiederzuentdecken, die auf der Einhaltung von Verträgen, der Transparenz diplomatischer Maßnahmen und dem aufrichtigen Willen beruhen, den Frieden der Anwendung von Gewalt vorzuziehen. Daraus entstehen Vertrauen und Hoffnung.

„Politische Vielfalt sollte nicht in eine permanente Abwertung des Gegners ausarten“

Wie das Motto der Europäischen Union In varietate concordia besagt, bedeutet wahre Einheit nicht Gleichförmigkeit, sondern Zusammenhalt in der Vielfalt, wobei Kulturen, Mentalitäten und Traditionen zu einer Quelle gegenseitiger Bereicherung werden.

Auch innerhalb der Gesellschaften selbst ist es dringend notwendig, eine Kultur der Gegenseitigkeit aufzubauen. Politische Vielfalt sollte nicht in eine permanente Abwertung des Gegners ausarten. In einem reifen Zusammenleben kann sogar ein Konflikt zu einem Weg zum Frieden werden, wenn sich die Differenzen durch Zuhören verringern lassen und auf die Anerkennung der Bedürfnisse, Bestrebungen und Fähigkeiten aller ausrichten.

Doch Friede ist nicht nur eine politische oder institutionelle Angelegenheit. Er entsteht auch im Gewissen, dort, wo Groll, Gleichgültigkeit und Hass der Versöhnung weichen. Deshalb wird Friede auch durch Sprache gestiftet und bewahrt. Worte können Wege eröffnen oder versperren; sie können die Wirklichkeit erhellen oder sie so verzerren, dass eine Begegnung unmöglich wird. Wer öffentliche Verantwortung trägt, hat daher eine besondere Verpflichtung, mit Worten achtsam umzugehen, um »die Sprache [zu] entwaffnen« (Fastenbotschaft 2026, 13. Februar 2026). Bestimmtheit erfordert keine Verachtung; Meinungsverschiedenheit muss nicht mit Demütigung einhergehen.

Aus dieser Achtung vor dem anderen erwächst auch die Pflicht, den Raum zu schützen, in dem seine Überzeugungen, sein Gewissen und seine Gottesbeziehung reifen. Die Achtung dieses inneren Bereichs ermöglicht ein besseres Verständnis einer Frage, die für jede wahrhaft demokratische Gesellschaft entscheidend ist: die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, ein Grundrecht, das den intimsten Bereich des Menschen schützt. Die Freiheit, auf der der moderne Staat aufgebaut ist, erkennt, sofern sie authentisch ist, die religiöse Dimension des Menschen an, achtet sie und schützt sie rechtlich; und sie verhindert, dass jemand aufgrund seines Glaubens darauf verzichten muss, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, in der er lebt.

„Der Glaube beansprucht nicht, sich durch Privilegien oder Zwang durchzusetzen; er darf jedoch auch nicht zum Schweigen gebracht werden, so als sei er für das öffentliche Leben irrelevant“

Ohne die rechtliche Ebene mit der moralischen zu verwechseln, sollte man auch bedenken, dass Freiheit ein umfassendes Selbstverständnis erfordert. Frei zu sein bedeutet nicht nur, frei von Zwängen zu sein oder über viele Wahlmöglichkeiten zu verfügen; es bedeutet, das Gute erkennen und sich verantwortungsbewusst dafür entscheiden zu können. Deshalb erfordert jede wirklich freie Gesellschaft auch eine gerechte Begrenzung der öffentlichen Gewalt, damit die Freiheit der Menschen, der Gemeinschaften und der Vereinigungen nicht unangemessen eingeschränkt wird (vgl. Dignitatis humanae, 1). In dieser Perspektive darf die legitime Autonomie der zeitlichen Ordnung niemals als Feindseligkeit gegenüber dem Religiösen ausgelegt werden. Der Glaube beansprucht nicht, sich durch Privilegien oder Zwang durchzusetzen; er darf jedoch auch nicht zum Schweigen gebracht werden, so als sei er für das öffentliche Leben irrelevant.

In diesem Zusammenhang kommt dem Beichtgeheimnis für die katholische Kirche eine besondere Bedeutung zu. Es fügt sich in den größeren Zusammenhang der Religionsfreiheit ein, die den Glaubensgemeinschaften einen eigenen Raum für Leben, Organisation und innere Ordnung garantiert (vgl. Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Schlussakte von Helsinki, 1. August 1975, Grundsatz VII). Es rechtlich zu schützen, wie dies in einigen Berufen analog geschieht, bedeutet, einen heiligen Raum innerer Freiheit zu bewahren, in dem der Gläubige seine Seele vor Gott öffnen kann, ohne Druck von außen fürchten zu müssen, wie es auch in internationalen Normen anerkannt wird (vgl. Internationaler Strafgerichtshof, Verfahrens- und Beweisregeln, Regel 73.3).

„Die moderne Freiheit wurde auch durch eine lange Bewusstseinsbildung vorbereitet, die zutiefst von der christlichen Tradition geprägt ist“

Meine Damen und Herren,

        lassen Sie mich einen Moment bei einigen Bildern verweilen, die diese Kammer schmücken. In diesem Sitzungssaal fällt das Tageslicht durch das Oberlicht ein, das den Saal krönt. Dieses Licht, das von oben kommt, mag daran erinnern, dass auch die Politik der Anerkennung eines Maßstabs bedarf, der ihr vorausgeht und sie übersteigt.

Auch die Gemälde im oberen Teil der Hauptwand, die an die Annahme des Evangeliums und der Zehn Gebote erinnern, verweisen auf etwas Wesentliches. Ohne die politische mit der religiösen Ordnung zu verwechseln, laden diese Zeichen dazu ein, anzuerkennen, dass die moderne Freiheit auch durch eine lange Bewusstseinsbildung vorbereitet wurde, die zutiefst von der christlichen Tradition geprägt ist. In dieser inneren Schule lernten die Völker, dass das Recht dem Guten dienen muss, dass Gerechtigkeit der Gewalt Grenzen setzt, dass Macht der Legitimität bedarf, dass die Armen voll und ganz zur Gemeinschaft gehören, dass der Fremde unter Wahrung seiner Würde aufgenommen werden muss und dass das menschliche Leben niemals als Ware behandelt werden darf.

Weitblick bei der Gesetzgebung

        Ein Gesetz erreicht seine wahre Bedeutung nicht allein dadurch, dass es formell verabschiedet wurde; es erreicht sie erst dann, wenn es nicht nur formal gültig ist, sondern auch vor der Würde des Menschen bestehen kann und aus dieser Prüfung ohne Beschämung wieder herauskommt.

        Ich lade Sie daher ein, den Blick zu heben: nicht, um der Realität zu entfliehen, sondern um sich daran zu erinnern, dass jede Entscheidung der öffentlichen Autoritäten Menschen aus Fleisch und Blut betrifft, insbesondere jene, die weniger Kraft haben, sich Gehör zu verschaffen. Denn Weitblick bedeutet gerade, genauer hinzuschauen, worum es bei jeder öffentlichen Entscheidung geht. Deshalb braucht es neben fachlichen Lösungen und Gesetzesreformen auch eine moralische Erneuerung.

„Möge diese edle Nation niemals die Erinnerung an ihre Wurzeln verlieren, noch den Mut, in die Zukunft zu blicken“

Spanien hat in dieser Hinsicht viel zu bieten. Es verfügt über eine Sprache, die Kontinente verbindet, sowie über eine kulturelle, rechtliche und spirituelle Tradition, die es verstanden hat, Glauben und Vernunft, Recht und Gewissen, Einheit und Vielfalt in einen Dialog zu bringen. Diese historische Erfahrung erinnert auch an den Wert der Eintracht und des geduldigen Strebens nach einem friedlichen und gerechten Zusammenleben.

Möge diese edle Nation niemals die Erinnerung an ihre Wurzeln verlieren, noch den Mut, in die Zukunft zu blicken. Möge Spanien weiterhin ein Ort der Begegnung, der Kultur, der Solidarität und der Hoffnung sein. Und möge es im öffentlichen Leben stets gelingen, die Festigkeit der Überzeugungen mit der Noblesse des Dialogs und der Größe des Dienstes zu verbinden.

Gott schenke allen Völkern der Erde Frieden, den Familien Eintracht und den Gewissen Ruhe. Und möge dem Königreich Spanien, das vom apostolischen Wirken des Heiligen Jakobus und von der mütterlichen Nähe der Virgen del Pilar geprägt ist, eine Zeit des Wohlstands, der Gerechtigkeit und des dauerhaften Friedens beschieden sein. Vielen Dank.

 


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