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| ![]() Londoner Urteil zu Immo-Deal: Vatikan und Gegner sehen sich bestätigtvor 7 Stunden in Aktuelles, keine Lesermeinung Das Geschäft aus dem Jahr 2018 hatte dem Vatikan Verluste in dreistelliger Millionenhöhe gebracht Vatikanstadt/London (kath.net/KAP) Im Rechtsstreit um eine verlustreiche Immobilien-Investition des Vatikan hat der Handelsgerichtshof in London ein Urteil gefällt - und beide Streitparteien bewerten es als Erfolg für sich. Die Richter bescheinigten den Financiers, die den am Ende gescheiteren Deal an der Londoner Sloane Avenue an den Vatikan vermittelten, eine irreführende Kommunikation, aber keinen Betrug. Die römische Zeitung "Il Tempo" zitiert am Freitag nach dem Urteil den vom Vatikan des Betrugs beschuldigten Finanzmakler Raffaele Mincione mit den Worten: "Mein Vertrauen in die Justiz ist durch den Spruch des Commercial Court wiederhergestellt." Er sei stolz, als britischer Staatsbürger in einem Land mit fairen Gerichtsverfahren zu leben. Im Dezember 2023 hatte hingegen das vatikanische Strafgericht den Financier Mincione sowie den italienischen Kurienkardinal Angelo Becciu wegen Betrugs und Unterschlagung zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Beide haben das Urteil angefochten. Das Londoner Gericht habe nun festgestellt, so Mincione weiter, dass die Beschuldigungen des Vatikans, er habe beim Verkauf der Londoner Immobilie in betrügerischer Absicht gehandelt, nicht korrekt seien. Ähnlich äußerten sich nach dem Urteil auch die an dem Immobilien-Deal beteiligten Investmentfonds. Der Vatikan erklärte hingegen über sein Portal Vatican News, das Gericht habe unter anderem festgestellt, dass Mincione dem Vatikan irreführende Angaben zum Wert der Immobilie Sloane Avenue 60 gemacht habe. Das Gericht sehe als erwiesen an, dass der Financier und seine Unternehmen in der Kommunikation mit dem Staatssekretariat die Standards, die man als gutgläubiges Verhalten qualifizieren könne, nicht erfüllt hätten. Ein abschließendes Urteil in dem Verfahren steht den Berichten zufolge noch aus. Darin muss das Gericht dann auch festlegen, wer die Kosten zu tragen hat. Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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