Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Sprengt Papst Franziskus die Brücken zum Judentum?
  2. Kanadische Ärzte wollen Organe von Euthanasiepatienten gewinnen
  3. Trump lässt unmittelbar nach Amtsantritt Bidens Regierungs-Pro-Abtreibungs-Website abschalten
  4. Kardinal Schönborn: "In Rom wird sehr ernsthaft gearbeitet"
  5. Wenn der Schleier sich hebt
  6. Papst Franziskus sieht Zukunft der Kirche optimistisch
  7. Papst: Bald wird eine Frau Regierungschefin des Vatikanstaats
  8. Auftrag des Christen in einer Welt ohne Gott
  9. Mehrheit merkt nicht, dass „jüdisches Leben in Deutschland auf dem Rückzug ist“
  10. Erzbischof von Neapel lässt LGBT-Aktivisten während einer Messe sprechen
  11. Weihnachtskarte des Bistums Hildesheim mit Nietzsche-Zitat
  12. "Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist großteils erlaubt"
  13. Polens Regierung startet Angriff auf den Religionsunterricht
  14. "Mein größter Wunsch: Das gegenseitige Wohlwollen soll nie verloren gehen"
  15. Trump zum 47. Präsident der USA vereidigt - 'Es gibt nur zwei Geschlechter'

Medien-Fake-News - Abtreibungsverbot ist nicht schuld am Tod einer jungen schwangeren Frau in Texas

19. November 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Abtreibungslobby sucht gezielt Fälle, bei denen schwangere Frauen in Staaten mit Abtreibungsverboten sterben und stellen diese so dar, als ob die Abtreibungsverbote am Tod der Schwangeren schuld seien, sagt Lebensschützerin Monica Snyder.


Austin (kath.net/LifeNews/jg)
Der Fall Naveah Crain zeigt, wie die Abtreibungslobby medizinische Behandlungsfehler für ungerechtfertigte Kritik an Lebensschutzgesetzen verwendet, sagt Monica Snyder von der Lebensschutzorganisation Secular Pro-Life in einem Video.

Crain habe nicht die medizinische Versorgung erhalten, die sie gebraucht hätte und sei deshalb gestorben. Das habe aber nichts mit den Lebensschutzgesetzen in ihrem Heimatbundesstaat Texas zu tun, sondern mit medizinischen Behandlungsfehlern, betont Synder.


Im ersten Krankenhaus hätten die Ärzte eine Streptokokken-Infektion diagnostiziert und Crain wieder nach Hause geschickt. Ihre anderen Symptome seien gar nicht berücksichtigt worden. Im zweiten Krankenhaus sei zwar eine Sepsis diagnostiziert worden. Crain habe Antibiotika und Tylenol (ein schmerzlinderndes und fiebersenkendes Mittel) erhalten. Ihr Fieber sei aber nicht gesunken, ihr Puls sei weiterhin hoch gewesen. Trotzdem habe der behandelnde Arzt, ein Gynäkologe, gesagt, sie könne wieder nach Hause gehen.

Der Arzt im zweiten Krankenhaus sei bereits durch Fehldiagnosen aufgefallen. Das Texas Medical Board (entspricht der Ärztekammer, Anm.) hat den Arzt daher unter Beobachtung gestellt.

Das Abtreibungsverbot in Texas hat bei beiden Diagnosen keine Rolle gespielt. Trotzdem würden Medien wie ProPublica und andere Pro-Abtreibungsmedien den Fall so darstellen, als ob Naveah Crain ein Opfer des Abtreibungsverbotes geworden sei, sagt Snyder.

In den USA gebe es Millionen von schwangeren Frauen, die nicht die richtige medizinische Behandlung erhalten hätten. Dies sei nicht nur in Bundesstaaten mit Abtreibungsverboten so, sondern in allen Bundesstaaten.

ProPublica und andere Medien würden gezielt Fälle heraussuchen, bei denen schwangere Frauen in Staaten mit Abtreibungsverboten sterben und diese dann so darstellen, als ob das Abtreibungsverbot schuld sei.

In Texas sind Abtreibungen generell verboten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Versusdeum 19. November 2024 
 

Jetzt, wo die Geldflüsse Vom Staat versiegen werden,

muss man eben noch mehr mit den bewährten Lügen arbeiten. Wer absolut wehrlose und fluchtunfähige Kinder tötet, wird jedenfalls kaum ausgerechnet bei der Wahrheit ein Vorbild sein.


0
 
 Carlotta 19. November 2024 
 

Die immer gleiche Anschuldigunmg ...

seit über §218 diskutiert wird (also mindestens 50 Jahren): um ene möglich völlige Freigabe der Abtreibung zu erreichen, werden die immer gleichen Märchen von vergewaltigten, schwanger gewordenen 12 Jährigen, denen die Abtreibung verweigert wird oder unbehandelt gestorbenen Frauen nach einer Fehlgeburt (denen auch in den katholischsten Kliniken die entsprechende Therapie nicht verweigert wird) erzählt. Leider wird diese gezielte Falschinformation von zu vielen, die den Klinikalltag nicht kennen geglaubt.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Christus am verkehrsreichsten Flughafen der Welt begegnen
  2. Abtreibungspillen ohne Arzt: Pilotprojekt im US-Bundesstaat Washington
  3. 436 Angriffe auf US-Kirchen – Regierung Biden wendet Gesetz zum Schutz von Gotteshäusern nicht an
  4. „Ist das zu viel für sensible Football-Spieler?“
  5. US-Präsident Jimmy Carter (+): „Ich halte Abtreibungen für falsch“
  6. Pro-Death bis zum Ende – Joe Biden
  7. Erstmals in der Geschichte: Weihnachtskrippe vor dem US-Kapitol

Abtreibung

  1. Abtreibungspillen ohne Arzt: Pilotprojekt im US-Bundesstaat Washington
  2. „Ist das zu viel für sensible Football-Spieler?“
  3. US-Präsident Jimmy Carter (+): „Ich halte Abtreibungen für falsch“
  4. Pro-Death bis zum Ende – Joe Biden
  5. Sprecher des US-Repräsentantenhauses will Subventionen für Planned Parenthood streichen
  6. US-Abtreibungszahlen sinken nach Aufhebung des Abtreibungsurteils ‚Roe v. Wade‘
  7. US-Präsident Biden zeichnet frühere Vorsitzende von Planned Parenthood aus







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  2. Wenn der Schleier sich hebt
  3. Trump lässt unmittelbar nach Amtsantritt Bidens Regierungs-Pro-Abtreibungs-Website abschalten
  4. Trump wird seinen Amtseid erneut auf zwei Bibeln ablegen
  5. Sprengt Papst Franziskus die Brücken zum Judentum?
  6. Wie CNN und deutschsprachige Medien gezielt Fake-News über Elon Musk verbreiteten
  7. Papst Franziskus spricht mit einem seiner scharfen Kritiker unter den Bischöfen
  8. Weihnachtskarte des Bistums Hildesheim mit Nietzsche-Zitat
  9. Wer ist der Priester, der bei Trumps Angelobung den Schlusssegen gab?
  10. Papst: Bald wird eine Frau Regierungschefin des Vatikanstaats
  11. Kanadische Ärzte wollen Organe von Euthanasiepatienten gewinnen
  12. Trump zum 47. Präsident der USA vereidigt - 'Es gibt nur zwei Geschlechter'
  13. Papst Franziskus sieht Zukunft der Kirche optimistisch
  14. Exorzisten-Vereinigung warnt vor falschen Praktiken
  15. Auftrag des Christen in einer Welt ohne Gott

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz