Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||
| ||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| Serie an Bombendrohungen gegen österreichische Bahnhöfe – ‚Allahu akbar’ in einer Droh-Mail4. Oktober 2024 in Österreich, 1 Lesermeinung Sechs Bahnhöfe in österreichischen Landeshauptstädten waren von den Bombendrohungen betroffen. Linz (kath.net/jg) Am Montag waren der Haupt- und der Ostbahnhof in Graz betroffen, am Dienstag der Hauptbahnhof in Linz, am Mittwoch die Hauptbahnhöfe von Salzburg und Klagenfurt und am Abend jener in St. Pölten. Am Donnerstag wurde bekannt, dass es auch gegen den Bahnhof Innsbruck eine Drohung gegeben hat. Die Bahnhöfe wurden vollständig evakuiert, der Zugverkehr angehalten. Die Polizei durchsuchte die Bahnhöfe, ohne jedoch einen Sprengsatz zu finden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Es bestehe der Verdacht der Nötigung und gefährlichen Drohung, gab das österreichische Innenministerium bekannt. Die Behörden hätten jede Drohung ernst genommen und die notwendigen Maßnahmen gesetzt, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. In der E-Mail, die am Dienstag an die Landespolizeidirektion in Linz geschickt wurde, gab es einen Hinweis. Der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) teilte mit, dass die Worte „Allahu akbar“ in dem Schreiben enthalten waren. Diese Phrase sei immer wieder in Verbindung mit islamistischen Anschlägen verwendet worden. Auf Videos der Plattform TikTok sei zu sehen, wie Jugendliche den Vorfall feiern. Es finde eine gefährliche Verherrlichung statt. „Diese Jubel-Videos untermauern unsere jahrelange Kritik – die Integration ist klar gescheitert“, kritisierte Raml. Für den oder die Täter wird es strafrechtliche Konsequenzen geben, falls die Polizei mit ihren Ermittlungen Erfolg hat. Ist ein kleinerer Personenkreis von der Bombendrohung betroffen, handelt es sich laut Gesetz um eine „gefährlichen Drohung“. Bei einer Verurteilung ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen ist ebenfalls möglich. Bei der Drohung gegen die Hauptbahnhöfe wäre das Strafmaß höher, da hier viel mehr Personen betroffen sind. Ab ungefähr 800 Menschen spricht man von „Landzwang“ erläutert Staatsanwältin Ulrike Breiteneder gegenüber Heute.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
| |||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |