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Nach Sperre: Au-pair-Plattform stimmt Vergleich mit christlichem Vater zu

18. Oktober 2026 in Chronik, 3 Lesermeinungen
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Der Mann hatte ein Au-Pair gesucht, das die christliche Orientierung der Familie teilt. Die Plattform wertete dies als Diskriminierung.


Kassel (kath.net/jg)
Eine international tätige Au-Pair-Plattform hat in einem Vergleich vor dem Landgericht Kassel anerkannt, einen italienischen Familienvater wegen seiner religiösen Überzeugungen diskriminiert und in seiner Religionsfreiheit verletzt zu haben. Die Plattform hatte das Nutzerprofil des Mannes gesperrt, wogegen dieser juristisch vorgegangen war. Dies berichtet radio horeb.

Der in Neapel lebende Vater hatte bei der Suche nach einem Au-pair erklärt, dass dieses sein Kind im Einklang mit dem christlichen Glauben begleiten und praktizierte Homosexualität nicht befürworten solle. Die in Deutschland ansässige Plattform wertete diese Kriterien als diskriminierend und sperrte sein Profil.


Der daraus folgende Rechtsstreit endete mit einem Vergleich. Die Plattform erkennt darin an, dass die Sperre des Profils die Religionsfreiheit des Vaters verletzt und diesen diskriminiert habe. Sie respektiert darüber hinaus ausdrücklich das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß der eigenen religiösen Überzeugung zu erziehen. 

Der italienische Vater sagte nach der Einigung, er wolle seinen Glauben und die damit verbundene Lebensweise nicht verstecken müssen, „schon gar nicht, wenn es um die Erziehung unserer Kinder geht“.

Die ausdrückliche Anerkennung der Diskriminierung sei ein ermutigendes Signal, auch im Internet frei über den eigenen Glauben zu sprechen, sagte sein Rechtsanwalt Ingo Friedrich. Eltern hätten das Recht, ihre Kinder im Einklang mit ihrem Glauben zu erziehen, erklärte er. Dieses dürfe nicht durch private Plattformen ausgehebelt werden.

 


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Lesermeinungen

 Tommaso 19. Oktober 2026 
 

Ich bin der Vater, von dem in diesem Artikel die Rede ist.

Als der Vater, um den es in diesem Artikel geht, möchte ich einige wesentliche Punkte klarstellen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich des Google Übersetzers bediene. Leider war es mir nicht vergönnt, Ihre schöne Sprache zu erlernen.

Der Vergleich wurde vor dem Landgericht Kassel (Az. 10 S 98/24) gerichtlich protokolliert. Darin hat AuPairWorld ausdrücklich anerkannt, dass die Sperrung meines Profils aufgrund meiner katholischen Überzeugungen diskriminierend war und meine Religionsfreiheit verletzte.

Das Unternehmen hat ferner anerkannt, dass meine religiösen Überzeugungen durch das deutsche Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind und dass Eltern das Recht haben, ihre Kinder nach ihren eigenen religiösen Überzeugungen zu erziehen.

Entscheidend ist, dass sich meine Anforderungen keineswegs auf das Privatleben des Au-pairs außerhalb unseres Hauses bezogen. Sie betrafen ausschließlich seine Pflichten bei d


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 Versusdeum 18. Oktober 2026 
 

Religionsfreiheit

und Elternrechte
sind durch aggressiv auftretende Ideologien zunehmend gefährdet. Ein wichtiges Urteil, das hoffentlich auch auf Deutschland ausstrahlt und nicht nur die Sonderrechte für Muslime erweitert (z.B. Sozialleistungen auch für mehrere Frauen, was in D ja verboten ist).


2
 
 girsberg74 18. Oktober 2026 
 

Ein gutes Zeichen.


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