Kard. Sarah: „Europa ändert die Bedeutung von Wörtern, um den Menschen und die Familie zu zerstören“

16. Juli 2026 in Kommentar


Grundsatzrede von Robert Kardinal Sarah bei einer Veranstaltung am Europäischen Parlament/Brüssel - TEXT IN VOLLER LÄNGE!


Brüssel (kath.net/red) „Das für dieses Treffen erstellte Dossier – das ich eingehend studiert habe – dokumentiert deutlich, wie in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika Worte heute nicht dazu dienen, die Realität offenzulegen, sondern sie zu verschleiern oder gar ins Gegenteil zu verkehren (2). Begriffe wie ‚sexuelle und reproduktive Gesundheit‘ werden oft synonym für den Zugang zu Abtreibung verwendet. ‚Geschlechtergleichstellung‘ (‚gender equality‘) wird bisweilen im Sinne einer Dekonstruktion des Geschlechterunterschieds zwischen Mann und Frau gebraucht – eines Unterschieds, der dem menschlichen Körper eingeschrieben ist. ‚Menschenrechte‘ werden im Kontext afrikanischer Länder angeführt, um Rechtskategorien aufzuzwingen, die unserer Geschichte, unserem Glauben, unserer Kultur und unserem anthropologischen Menschenbild fremd sind. Wenn Worte nicht mehr das bedeuten, was sie sagen, wie kann es dann einen echten Dialog geben? Wie kann Afrika einem Europa vertrauen, das sich mehrdeutig und doppelbödig ausdrückt?“ Dies erläutert der emeritierte Kurienkardinal Robert Kardinal Sarah, emeritierter Kurienkardinal bei seiner Grundsatzrede als Hauptredner bei Veranstaltung am Europäischen Parlament, zu der die EU-Fraktion EKR (Europäische Konservative und Reformer) eingeladen hatte Die Einleitung zur Rede von Kardinal Sarah hielt der Apostolische Nuntius bei der Europäischen Union, Erzbischof Bernardito C. Auza.

Einige Kernzitate aus dieser Lectio von Kard. Sarah:
- „Ein fehlender Zugang zur Abtreibung wird als ‚Gewalt‘ definiert, während dem ungeborenen Kind – dem Schwächsten und Unschuldigsten unter uns – jegliche Stimme, jegliche Vertretung und jegliches Recht abgesprochen wird. Die Begriffe ‚Gesundheit‘, ‚Rechte‘ und ‚Freiheit‘ bezeichnen somit nicht mehr bestimmte Realitäten – um noch einmal den Ausdruck von Papst Leo XIV. aufzugreifen –, sondern werden zu einer Rhetorik im Dienste der Beseitigung der Schwächsten. Dies ist nicht bloß eine Meinung unter vielen; es ist die denkbar radikalste Leugnung jenes ontologischen Prinzips, an das ich gerade erinnert habe – denn sie bestreitet im Kern, dass das ungeborene Kind eine Person ist, oder auch nur die Hypothese, dass es eine solche tatsächlich sein könnte.“

- „Es lohnt sich, hier daran zu erinnern, dass das Christentum weder ein jüngerer Import nach Afrika noch ein Überbleibsel des europäischen Kolonialismus ist, wie in manchen säkularisierten Kreisen bisweilen behauptet wird. Lange bevor Europa in der Neuzeit das subsaharische Afrika evangelisierte, hatten Nordafrika und das Horn von Afrika der Weltkirche bereits einige ihrer größten Lehrer geschenkt: Tertullian, Cyprian, Athanasius und vor allem Augustinus von Hippo…“

- „Diesen Appell richte ich – respektvoll, aber ohne Vorbehalt – an Europa und die Kirche im Westen: Haltet eine ernsthafte Gewissenserforschung. Hört auf Afrika. Respektiert seine kulturelle Souveränität. Bietet eine Zusammenarbeit an, die frei und unbelastet von ideologischen Agenden ist. Seid bereit, von Afrika das anzunehmen, was es einem müden Westen noch zu geben vermag: das Zeugnis eines lebendigen Glaubens und einen Sinn für Familie – Eigenschaften, die Europa helfen können, seinen eigenen ‚Logos‘ wiederzufinden.“

- „Im Jahr 2015, während der Familiensynode, habe ich erklärt – und ich nehme heute kein einziges Wort davon zurück –, dass die Gender-Ideologie und der islamische Fundamentalismus, jeder auf seine Weise, zwei ‚apokalyptische Bestien‘ darstellen, die drohen, nicht nur die Familie, sondern den Menschen selbst – das Ebenbild Gottes – zu zerstören (64). Manche hielten dieses Bild für überzogen; ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es eine Wahrheit trifft: Beide Kräfte, so unterschiedlich sie in Ursprung und Gestalt auch sein mögen, teilen das Bestreben, die Menschheit im Sinne ihrer eigenen Ziele neu zu definieren – die eine im Namen eines vermeintlichen Fortschritts, die andere im Namen einer vermeintlichen Rückkehr zu ursprünglicher Reinheit. Damit verleugnen sie jene Religionsfreiheit und persönliche Würde, die ich in den Mittelpunkt dieser ‚Lectio‘ gestellt habe.“

- „Abschließend möchte ich eine tiefe Überzeugung teilen, die in mir während meiner langjährigen Dienste für die Kirche gereift ist: Die Krise der Kirche im Westen und die Krise des Westens selbst sind im Grunde ein und dieselbe Krise. Weil die Kirche in vielen europäischen Nationen ihre Identität und ihre prophetische Stimme verloren hat, hat auch der Westen das Bewusstsein für seine eigene Zivilisation eingebüßt (65). Und ich möchte hinzufügen: Auch im Westen ist die Religionsfreiheit heute bedroht.“

kath.net dokumentiert die „Lectio Magistralis“, „Europa ändert seine Sprache, um den Menschen und die Familie zu zerstören“, die Robert Kardinal Sarah am 15. Juli in Brüssel (im Saal SPAAK 5B1 des Europäischen Parlaments) auf Einladung der Fraktion EKR (Europäische Konservative und Reformer) in Zusammenarbeit mit SOS Chrétiens d'Orient und Pro Vita e Famiglia hielt, in voller Länge in kath.net-Arbeitsübersetzung aus dem Italienischen – Quelle: Die italienische katholische Webzeitung „La Nuova Bussola“ sowie der Lifestream von „Pro Vita e Famiglia“ (siehe Video unten). 

1. Logos, Sprache und gegensätzliche Weltanschauungen

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
Freunde von „Pro Vita e Famiglia“,
meine Damen und Herren,
ich danke Ihnen für die Einladung, hier – im Haus der europäischen Völker– einige Gedanken mit Ihnen zu teilen, die mir als Sohn Afrikas und Hirte der katholischen Kirche am Herzen liegen. Ich komme nicht mit einer bloßen Formalrede zu Ihnen, sondern mit einer Frage, die ich für entscheidend für die Zukunft unserer beiden Kontinente halte: Können wir einander noch verstehen? Haben die Wörter, die wir verwenden – „Menschenrechte“, „Würde“, „Entwicklung“, „Freiheit“, „Gesundheit“, „Gender“, „Familie“ – für diejenigen, die sie in Brüssel, Straßburg, Kampala oder Conakry aussprechen, noch dieselbe Bedeutung?

Im vergangenen Januar äußerte Papst Franziskus bei der Begegnung mit dem beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomatischen Korps einen Satz, den ich als Schlüssel für das Verständnis meiner heutigen Ausführungen verwenden möchte. Der Papst sagte: „Wir brauchen Worte, um bestimmte Realitäten wieder unmissverständlich auszudrücken. Nur so kann ein echter, von Missverständnissen freier Dialog wieder aufgenommen werden“ (1). Sie zeigt uns, dass die Krise, die wir durchleben – eine geopolitische Krise, eine Krise der Rechte, eine Krise des Multilateralismus –, im Grunde über bloße Sprache hinausgeht: Es ist eine Krise des „Logos“, der Vernunft.

Das für dieses Treffen erstellte Dossier – das ich eingehend studiert habe – dokumentiert deutlich, wie in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika Worte heute nicht dazu dienen, die Realität offenzulegen, sondern sie zu verschleiern oder gar ins Gegenteil zu verkehren (2). Begriffe wie „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ werden oft synonym für den Zugang zu Abtreibung verwendet. „Geschlechtergleichstellung“ („gender equality“) wird bisweilen im Sinne einer Dekonstruktion des Geschlechterunterschieds zwischen Mann und Frau gebraucht – eines Unterschieds, der dem menschlichen Körper eingeschrieben ist. „Menschenrechte“ werden im Kontext afrikanischer Länder angeführt, um Rechtskategorien aufzuzwingen, die unserer Geschichte, unserem Glauben, unserer Kultur und unserem anthropologischen Menschenbild fremd sind. Wenn Worte nicht mehr das bedeuten, was sie sagen, wie kann es dann einen echten Dialog geben? Wie kann Afrika einem Europa vertrauen, das sich mehrdeutig und doppelbödig ausdrückt?

Hierbei handelt es sich nicht um akademische Wortklauberei, sondern um eine politische Angelegenheit – eine Frage von Wahrheit und Aufrichtigkeit in den menschlichen Beziehungen –, die von größter Bedeutung ist. Ein Vertrag, eine Resolution oder ein Aktionsplan, der sich unpräziser und mehrdeutiger Begriffe bedient, dient nicht als Instrument der Zusammenarbeit, sondern als Werkzeug der Perversion und stiller Machtausübung – eines kulturellen und wirtschaftlichen Neokolonialismus. Wer die Bedeutung der Worte kontrolliert, bestimmt faktisch den Ausgang von Verhandlungen, oft ohne dass die andere Seite dies überhaupt bemerkt. Genau das geschieht derzeit, und genau darauf möchte ich in diesem Vortrag im Lichte des Evangeliums und der Vernunft eingehen (3).

Ich möchte diese Diagnose mit einem Text verknüpfen, den ich für heute außerordentlich relevant halte: der Enzyklika „Magnifica Humanitas“, die Papst Leo XIV. im vergangenen Mai unterzeichnet hat. Darin prangert der Papst den Gebrauch einer technokratischen, manipulativen und irreführenden Sprache an – einer Sprache, die zwar für das Zeitalter der künstlichen Intelligenz konzipiert wurde, sich aber, wie ich meine, auf viele Bereiche der internationalen Zusammenarbeit anwenden lässt. Diese Sprache birgt die Gefahr, den Menschen auf statistische Kategorien im Dienste wirtschaftlicher Mächte zu reduzieren, anstatt ihn als freies Subjekt mit transzendenter Würde anzuerkennen (4). Leo XIV. ruft zu einer Denkweise auf, die – um seine Worte zu gebrauchen – „dynamisch und dem Evangelium treu“ ist und die Wahrheit über den Menschen zu wahren vermag, selbst wenn Machtmechanismen – seien sie wirtschaftlicher, rechtlicher oder kommunikativer Art – versuchen, diese für ihre eigenen Zwecke umzudeuten (5). Die Enzyklika macht deutlich, dass es sich – damals wie heute – um eine anthropologische Frage handelt.

Hier also mein erster Appell: Kehren wir dazu zurück, im Einklang mit der Wahrheit über die Person, die Familie und die Völker zu sprechen – auch und vor allem im Kontext der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Afrika.

1.1 Benedikt XVI. und der Vorrang des „Logos“

Um diese Krise des Wortes voll zu erfassen, müssen wir sie auf einen tieferen Ursprung zurückführen: die Krise der Vernunft selbst. Hier muss ich die prophetische Einsicht des großen Papstes Benedikt XVI. würdigen; er war der Erste, der – in drei denkwürdigen Ansprachen – jenes Übel diagnostizierte, das sich heute in voller Wucht entfaltet.

Im September 2006 erinnerte Papst Benedikt XVI. in Regensburg daran, dass der christliche Gott – um den griechischen Ausdruck des Kaisers Manuel II. Palaiologos (1348–1425) aufzugreifen, den er erörterte – „σὺν λόγῳ“ („syn logō“) handelt, also „mit ‚Logos‘“ (6). „Logos“ – so erklärte der Papst – bedeutet sowohl Vernunft als auch Wort: eine schöpferische Vernunft, die sich gerade deshalb mitteilen kann, weil sie Vernunft ist (7). „Nicht vernunftgemäß handeln, nicht mit dem ‚Logos‘ handeln, ist dem Wesen Gottes zuwider“, schrieb er unter Berufung auf den byzantinischen Kaiser (8). Daraus ergibt sich eine Konsequenz, die ich vor dieser Versammlung nachdrücklich betonen möchte: Eine Vernunft, die sich dem Göttlichen verschließt und die Religion in den Bereich privater Subkulturen verweist, wird selbst unfähig – um erneut Benedikts Worte zu gebrauchen –, am Dialog der Kulturen teilzunehmen (9).

Wenden wir dieses Prinzip auf das Thema der „Rechte“ an, das derzeit unsere europäischen Debatten beherrscht. Wenn Europa Rechte konstruiert, die von der Wahrheit über den Menschen losgelöst sind – etwa bei dem Versuch, die Abtreibung zu einem „Grundrecht“ zu erheben oder die sexuelle Identität auf eine bloße subjektive Selbstschöpfung zu reduzieren –, dann verzerrt sich die Vernunft selbst: Aus einem Instrument der Wahrheitserkenntnis wird sie zu einem Machtinstrument, das in der Lage ist, jenen, die diese Voraussetzungen nicht teilen, die eigene Sichtweise mit der Gewalt von Gesetz und Geld aufzuzwingen. Papst Benedikt XVI. fügte – wiederum in Regensburg – hinzu, dass eine für das Göttliche taube Vernunft unfähig zu einem echten interkulturellen Dialog wird, weil sie den Anspruch erhebt, sich als die einzig mögliche rationale Kultur durchzusetzen, und dabei jede andere Sichtweise des Menschen – angefangen bei der christlichen bis hin zu jener der großen afrikanischen religiösen Traditionen – in den Rang eines zu korrigierenden Aberglaubens verweist (10). Wenn uns heute also ein Bündel ideologischer Vorgaben als gleichbedeutend mit „Moderne“ oder „Fortschritt“ präsentiert wird, sollten wir darin keine Erweiterung, sondern eine Verengung der Vernunft erkennen.

Zwei Jahre später wies Papst Benedikt XVI. im Collège des Bernardins in Paris Europa den Weg des „quaerere Deum“: „Gott suchen und sich von ihm finden lassen – das ist heute nicht weniger notwendig als in den vergangenen Zeiten“, sagte er vor Vertretern der französischen Kultur (11). Und er fügte eine Warnung hinzu, die heute fast prophetisch anmutet: „Eine bloß positivistische Kultur, die die Frage nach Gott als unwissenschaftlich ins Subjektive abdrängen würde, wäre die Kapitulation der Vernunft, der Verzicht auf ihre höchsten Möglichkeiten“ (12). Das Christentum, so erläuterte der Papst bei dieser Gelegenheit weiter, nimmt das Wort – den „Logos“ selbst – im menschlichen Wort wahr; für einen Christen sind Worte niemals bloßes Instrument, sondern haben Anteil an der Wahrheit, die sie vermitteln (13).

Wiederum drei Jahre später trug Papst Benedikt XVI. diese Überlegung im Deutschen Bundestag direkt in das Herz der europäischen Gesetzgebungspraxis. „Wo die positivistische Vernunft sich allein als die genügende Kultur ansieht und alle anderen kulturellen Realitäten in den Status der Subkultur verbannt, da verkleinert sie den Menschen, ja sie bedroht seine Menschlichkeit.“ (14). Und er fragte vor den deutschen Gesetzgebern: „Wie kann die Vernunft wieder ihre Größe finden, ohne ins Irrationale abzugleiten?“ (15). Genau diese Frage möchte ich heute an Sie, sehr geehrte Abgeordnete, richten: Gleitet eine europäische Gesetzgebung, die für sich in Anspruch nimmt, hinsichtlich anthropologischer Auffassungen „neutral“ zu sein – und doch faktisch durch Verträge, Hilfsleistungen und Handelsauflagen weltweit ein spezifisches und umstrittenes Menschenbild aufzwingt –, nicht womöglich genau in jene Irrationalität ab, vor der Papst Benedikt XVI. uns gewarnt hat? Aus diesen drei bedeutenden Ansprachen ergibt sich die Brücke, die ich zum heutigen Thema schlagen möchte: eine Kritik an jenen Formen der „ideologischen Kolonisierung“, die sich des Völkerrechts sowie europäischer oder internationaler Finanzierungsmittel bedienen, um Völkern, die sie nicht gewählt haben, fragwürdige und umstrittene anthropologische Vorstellungen aufzuzwingen (16).

1.2 Die drei Päpste und die ideologische Kolonisierung

Dieser Vorrang des „Logos“, der durch Rechts- und Wirtschaftspositivismus bedroht ist, findet seine unmittelbarste und schmerzlichste Anwendung ausgerechnet in der Frage der Gender-Ideologie. Es war Benedikt XVI., der uns in seiner letzten Weihnachtsansprache an die Römische Kurie im Dezember 2012 den theologischen Schlüssel zu deren Verständnis an die Hand gab. Unter Bezugnahme auf die Überlegungen des damaligen Oberrabbiners von Frankreich, Gilles Bernheim, erinnerte der Papst an die berühmten Worte von Simone de Beauvoir: „Man wird nicht als Frau geboren, sondern man wird dazu“ – und er kommentierte: „Der Mensch bestreitet, dass er eine von seiner Leibhaftigkeit vorgegebene Natur hat, eine Natur, die das menschliche Wesen als Mann oder Frau kennzeichnet [...] Er leugnet seine eigene Natur und entscheidet, dass sie ihm nicht als vorgegebene Tatsache gegeben ist, sondern dass er sie selbst erschafft“ (17). Daraus zog er eine ernste Schlussfolgerung: „Wo die Freiheit des Handelns zur Freiheit wird, sich selbst zu erschaffen, endet man zwangsläufig bei der Leugnung des Schöpfers selbst“ (18). „Wer Gott verteidigt“, so schloss Benedikt, „verteidigt den Menschen“ (19).

Dieser theologische Schlüssel ermöglicht uns ein tieferes Verständnis von Kategorien wie S.O.G.I. (Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität) und C.S.R.H.E. („Umfassende“ Aufklärung über sexuelle und reproduktive Gesundheit), die so nachdrücklich in Verträgen zwischen der Europäischen Union und afrikanischen Staaten auftauchen (20). Dabei handelt es sich nicht um neutrale Kategorien; sie stellen die politische und rechtliche Anwendung genau jener Leugnung der vorgegebenen Natur dar – jener Ablehnung des Schöpfers –, von der Benedikt sprach.

Beachten Sie, sehr geehrte Abgeordnete und liebe Freunde, dass diese Kategorien nicht isoliert in einem einzigen Dokument erscheinen, sondern systematisch wiederkehren – in Parlamentsbeschlüssen, Handelsprotokollen und sektoralen Aktionsplänen –, bis hin zu dem Punkt, an dem sie ein echtes System bilden (21). Ein System entsteht nicht zufällig; es erwächst aus einer kohärenten Weltanschauung – und zwar jener säkularisierten und irrationalen Weltanschauung (irrational im technischen Sinne, dem „Logos“ zuwiderlaufend), die ich eingangs beschrieben habe.

Papst Franziskus seinerseits hat diesem System – diesem Phänomen – einen Namen gegeben, der inzwischen in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen ist: „ideologische Kolonisierung“. Bei einem Treffen mit Familien in Manila im Januar 2015 äußerte er Worte, die es verdienen, noch einmal in vollem Umfang gehört zu werden: „Hüten wir uns vor neuen ideologischen Kolonialisierungen. Es gibt ideologische Kolonialisierungen, die darauf abzielen, die Familie zu zerstören [...] Sie entstehen nicht [...] aus dem Gebet, aus einer Begegnung mit Gott [...] sie kommen von außen, und deshalb nenne ich sie Kolonialisierungen“ (22). Wenige Tage später, auf der Pressekonferenz während seines Rückflugs, wurde Franziskus noch deutlicher und erinnerte an die Klagen afrikanischer Bischöfe, die zur Synode versammelt waren: „Das ist ideologische Kolonialisierung: Man dringt mit einer Idee in ein Volk ein, die nichts mit diesem Volk zu tun hat [...] es ist genau so, wie bestimmte Bedingungen im Austausch für bestimmte Kredite auferlegt werden“ (23).

Diesen lehramtlichen Rahmen – der Benedikt XVI., Franziskus und Leo XIII. umfasst – möchte ich nun in drei Schritten auf drei große Themen anwenden: die Würde der Person und die Religionsfreiheit; die Selbstbestimmung der Völker; sowie Afrika und seine Beziehungen zu Europa und zur Kirche.

2. Die Würde der menschlichen Person und die Religionsfreiheit

2.1 Ontologisches Prinzip: die Würde der Person und der „Logos“

Beginnen wir mit dem Fundament von allem: der Würde der menschlichen Person. „Magnifica Humanitas“ – ein Titel, der schon in sich ein Manifest darstellt – erinnert uns daran, dass die von Gott geschaffene menschliche Person tatsächlich „großartig“ ist und sich nicht auf eine statistische Größe, eine produktive Funktion oder eine wechselnde subjektive Vorliebe reduzieren lässt (24). Jede gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Ordnung – so betont die Enzyklika – muss an dieser Würde und an der Berufung der Person zur Gemeinschaft mit Gott gemessen werden, und nicht umgekehrt (25).

Aus diesem ontologischen Prinzip erwächst als erste und grundlegendste Konsequenz die Religionsfreiheit. Sie ist nicht bloß ein Recht unter anderen, das einfach zur Liste hinzugefügt wird; sie ist – wie Papst Leo XIV. in der bereits erwähnten Ansprache an das Diplomatische Korps in Erinnerung rief – die Wurzel jeder anderen Freiheit, da sie die konstitutive Beziehung des Menschen zur Wahrheit und zu Gott betrifft (26). Sie zu verweigern, einzuschränken oder – schlimmer noch – für außenpolitische Zwecke zu instrumentalisieren, bedeutet, den Menschen im tiefsten Kern seiner Würde zu treffen.

Es ist bezeichnend, dass Papst Leo XIV. seine erste Enzyklika ausdrücklich mit der Soziallehre von Papst Leo XIII. verknüpfte (27). „Rerum Novarum“ (1891) verteidigte Familie, Arbeit und Vereinigungsfreiheit und präsentierte die Kirche als Garantin einer ganzheitlichen Sicht der menschlichen Person gegenüber den Ideologien jener Zeit – damals der sozialistische Kollektivismus und der individualistische Liberalismus; heute, so glaube ich, die ökonomische Technokratie und die Gender-Ideologie (28). Diese Kontinuität zwischen den beiden Päpsten ist kein Zufall: Sie verdeutlicht uns, dass die Würde der Person, noch bevor sie ein axiologisches Prinzip – also ein zu fördernder Wert – ist, ein ontologisches Prinzip darstellt: eine Seinsgegebenheit, die keine parlamentarische Mehrheit und kein internationaler Vertrag neu definieren kann. Diese Unterscheidung zwischen dem Ontologischen und dem Axiologischen ist keine bloße Spitzfindigkeit der theologischen Wissenschaft; sie bildet den Schlussstein meiner gesamten Ansprache. Wäre Würde lediglich ein Wert, so ließe sie sich aushandeln, gegen andere Interessen abwägen oder zugunsten konkurrierender Werte – etwa wirtschaftlicher Effizienz, geopolitischer Stabilität oder Wählergunst – aussetzen. Ist Würde hingegen eine ontologische Realität, so geht sie allen politischen Erwägungen voraus und beurteilt diese: Kein Parlament – ob europäisch oder afrikanisch – schafft sie; vielmehr ist jedes Parlament, das diesen Namen verdient, dazu verpflichtet, sie anzuerkennen und zu schützen.

2.2 Abtreibung sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte [SRHR]: vom Recht auf Leben zum vermeintlichen Recht auf Beendigung des Lebens

Genau auf diesem ontologischen Terrain vollzieht sich heute eine der schwerwiegendsten Untergrabungen des „Logos“. Im Juni und Juli 2022 verabschiedete das Europäische Parlament Entschließungen, in denen die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, dem „universellen Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen“ in den Außenbeziehungen der Union Vorrang einzuräumen, und in denen vorgeschlagen wurde, die Abtreibung in die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte aufzunehmen (29).

Hier erreicht die Untergrabung des „Logos“ – der Vernunft – ihren dramatischsten Punkt: Ein fehlender Zugang zur Abtreibung wird als „Gewalt“ definiert, während dem ungeborenen Kind – dem Schwächsten und Unschuldigsten unter uns – jegliche Stimme, jegliche Vertretung und jegliches Recht abgesprochen wird (30). Die Begriffe „Gesundheit“, „Rechte“ und „Freiheit“ bezeichnen somit nicht mehr bestimmte Realitäten – um noch einmal den Ausdruck von Papst Leo XIV. aufzugreifen –, sondern werden zu einer Rhetorik im Dienste der Beseitigung der Schwächsten (31). Dies ist nicht bloß eine Meinung unter vielen; es ist die denkbar radikalste Leugnung jenes ontologischen Prinzips, an das ich gerade erinnert habe – denn sie bestreitet im Kern, dass das ungeborene Kind eine Person ist, oder auch nur die Hypothese, dass es eine solche tatsächlich sein könnte.

Ich möchte eine Überlegung hinzufügen, die unmittelbar die Religionsfreiheit betrifft. Eine Rechtsordnung, die die Abtreibung in Verträgen und Außenbeziehungen zu einem Grundrecht erhebt – und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten davon abhängig machen will –, zwingt Staaten, Religionsgemeinschaften sowie Personal im Gesundheits- und Bildungswesen faktisch dazu, sich einer Auffassung vom Menschen anzuschließen, die mit ihren religiösen Überzeugungen unvereinbar ist. Dies ist keine Neutralität; es ist eine Aufnötigung und eine inakzeptable Unterdrückung. Es läuft darauf hinaus, Gemeinschaften, die diese Auffassung nicht teilen, mit rechtlichen und finanziellen Mitteln eine bestimmte Anthropologie aufzuzwingen; dies stellt einen echten Verstoß gegen die Religions- und Gewissensfreiheit dar – jene Freiheit, von der Papst Leo XIV. uns in Erinnerung gerufen hat, dass sie die Wurzel jeder anderen Freiheit ist (32). Es ist bemerkenswert, dass die Rechtsordnungen vieler afrikanischer Länder in ihrem Verfassungsrecht nach wie vor eine ausdrückliche Verbindung zwischen der Menschenwürde und dem Schutz des ungeborenen Lebens bewahren – eine Verbindung, die Europa in vielen seiner eigenen Rechtsordnungen hingegen gekappt hat. Artikel 26 der kenianischen Verfassung legt fest, dass „das Leben eines Menschen mit der Empfängnis beginnt“ (33). Artikel 22 der ugandischen Verfassung bestimmt, dass „niemand das Recht hat, das Leben eines ungeborenen Kindes zu beenden, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig“ (34). Dies ist kein rückständiges Relikt, sondern vielmehr ein Stück Rechtsweisheit – verwurzelt sowohl im Naturrecht als auch in afrikanischen religiösen Traditionen –, das der Westen eher neu überdenken als korrigieren sollte. Bezeichnenderweise hat das kenianische Berufungsgericht erst in diesem Jahr diesen Verfassungsgrundsatz nachdrücklich bestätigt und eine Auslegung zurückgewiesen, die darauf abzielte, Abtreibung als Grundrecht zu etablieren (35). Hier zeigt sich konkret, was ich unter der Selbstbestimmung der Völker im Einklang mit der Menschenwürde verstehe: ein Kontinent, der trotz fehlender materieller Ressourcen nicht vergessen hat, was ein Mensch ist.

2.3 Gender, Bildung und die neu definierte Person

Der dritte Aspekt dieser Umkehrung betrifft die Bildung – jenes zentrale Feld, auf dem eine Zivilisation die Wahrheit über sich selbst an neue Generationen weitergibt. Artikel 40.6 des Afrika-Protokolls zum Samoa-Abkommen – dem Rahmenabkommen, das derzeit die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks regelt – verpflichtet die Partnerregierungen, den Zugang zu einer „umfassenden Sexual- und Reproduktionsaufklärung“ (CSRHE) zu gewährleisten, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf internationale technische Leitlinien zur Sexualaufklärung (36). Die Europäische Union wiederum schreibt in ihrem „Gender-Aktionsplan III“ einen offen „gender-transformativen“ Ansatz vor und legt fest, dass mindestens 85 % der neuen außenpolitischen Maßnahmen der Union Ziele der Gleichstellung der Geschlechter integrieren müssen (37).

Hier lässt sich unmittelbar die von Papst Benedikt XVI. geäußerte Kritik an der Gender-Ideologie anwenden – auf die ich bereits hingewiesen habe: Bildung wird zu einem Labor, in dem Kindern beigebracht wird, ihre sexuelle Identität als rein fließend und selbstbestimmt zu betrachten, losgelöst von Körper, Familiengeschichte und Beziehungen – im Widerspruch zu jenem „Logos“ der Schöpfung, von dem Papst Ratzinger in Regensburg, Paris und Berlin sprach (38). Wir dürfen uns nicht scheuen, die Dinge beim Namen zu nennen, wie Papst Leo XIV. uns mahnte: Wenn ein „Protokoll“ oder ein technischer „Aktionsplan“ einem ganzen Kontinent ein einheitliches Bildungsmodell zur menschlichen Sexualität aufzwingt – ohne echte Konsultation der betroffenen Völker –, dann erleben wir erneut jene Form der unterdrückerischen ideologischen Kolonialisierung, die von Papst Franziskus so oft und eindringlich angeprangert wurde (39).

In diesem Fall äußert sie sich darin, dass durch Bildungsprogramme und an Bedingungen geknüpfte Hilfen in das kulturelle Gefüge afrikanischer Nationen eingegriffen wird, um Person und Familie nach säkularisierten westlichen Maßstäben neu zu definieren, die der Geschichte dieser Völker fremd sind (40). Daher bitte ich Sie, sehr geehrte Abgeordnete – respektvoll, aber mit Nachdruck –, die Begriffe „Mann“, „Frau“, „Ehe“ und „Familie“ nicht auf soziale Konstrukte zu reduzieren, die nach Belieben ideologischer Moden manipuliert werden können, sondern sie als ontologische Tatsachen der Realität zu wahren – einer Realität, die geschaffen und nicht vom Menschen selbst hervorgebracht ist – und, für Gläubige, als Wahrheiten der biblischen Offenbarung. Genau das meint Papst Leo XIV., wenn er fordert, dass Worte wieder bestimmte Wirklichkeiten zum Ausdruck bringen sollen (41).

3. Die Selbstbestimmung der Völker

Artikel 1 Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen nennt als eines der Ziele der Organisation die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen, die auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker beruhen (42). Die im Dossier angeführten OECD-Grundsätze [Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe bekräftigen, dass sich die internationale Zusammenarbeit an den von den Empfängerländern festgelegten Prioritäten orientieren muss, anstatt diese von außen aufzuerlegen (43).

Aus diesem Grundsatz ergibt sich eine Schlussfolgerung, die ich nachdrücklich hervorheben möchte: Die Achtung vor der religiösen und kulturellen Geschichte eines Volkes – was umso lobenswerter ist, wenn sie Familie, Leben und die Weitergabe des Glaubens schützt – ist kein Entwicklungshindernis, wie bisweilen in den Brüsseler Korridoren unterstellt wird, sondern ein grundlegendes Gebot der Gerechtigkeit (44). Menschenwürde und Religionsfreiheit besitzen auch eine gemeinschaftliche und historische Dimension: Ein Volk hat das Recht, seine religiösen, kulturellen und familiären Traditionen zu leben, zu bewahren und weiterzugeben, ebenso wie der Einzelne das Recht hat, sich zu seinem Glauben zu bekennen.

Es lohnt sich, hier daran zu erinnern, dass das Christentum weder ein jüngerer Import nach Afrika noch ein Überbleibsel des europäischen Kolonialismus ist, wie in manchen säkularisierten Kreisen bisweilen behauptet wird. Lange bevor Europa in der Neuzeit das subsaharische Afrika evangelisierte, hatten Nordafrika und das Horn von Afrika der Weltkirche bereits einige ihrer größten Lehrer geschenkt: Tertullian, Cyprian, Athanasius und vor allem Augustinus von Hippo – dessen Reflexionen über das Verhältnis von Glaube und Vernunft über Jahrhunderte hinweg die Theologie und die gesamte abendländische Kultur geprägt haben, einschließlich – und das ist kein Zufall – Papst Benedikts XVI. selbst. Äthiopien bewahrt seit dem vierten Jahrhundert eine ungebrochene christliche Tradition. Wenn wir also von der religiösen Selbstbestimmung der afrikanischen Völker sprechen, verteidigen wir nicht eine Form von „stammesgebundenem Partikularismus“, der einem vermeintlichen europäischen Universalismus gegenübersteht; vielmehr verteidigen wir die Freiheit eines Kontinents, der von Anfang an dazu beigetragen hat, jenen christlichen „Logos“ zu gestalten, dessen Andenken Europa nun zu verlieren droht. Bei näherer Betrachtung stellt dies das implizite Narrativ infrage, das manchen Formen der Entwicklungszusammenarbeit zugrunde liegt – jenes Narrativ, das Afrika als ewigen Schüler und Europa als den eigentlichen Lehrmeister betrachtet. Die Kirchengeschichte lehrt uns im Gegenteil, dass die Gabe des Glaubens stets wechselseitig war und dass Afrika ebenso viel zurückzugeben hat, wie es empfangen hat.

Hier bietet uns Papst Benedikt XVI. – erneut in seiner Rede vor dem Bundestag – einen entscheidenden Gedanken an: den der „Ökologie des Menschen“ und des Naturrechts – eines Rechts, das der positiven politischen Macht vorausgeht und sie von außen beurteilt (45). „Das Recht ist nicht bloßes Produkt des Willens des Gesetzgebers; es muss eine Wahrheit über Mensch und Gesellschaft anerkennen, die kein Parlament nach Belieben festlegen kann“ (46). Keine Macht, wie reich oder einflussreich sie auch sein mag, kann für sich das Recht beanspruchen, die Bedeutung der „Menschenrechte“ für andere Völker auf eine Weise neu zu definieren, die deren moralischem und religiösem Gewissen widerspricht. Ein solches Vorgehen fördert die Menschenrechte nicht, sondern verleugnet deren eigentliches Fundament: die Würde eines jeden Volkes, Subjekt und nicht Objekt seiner eigenen Geschichte zu sein.

Diesem Prinzip möchte ich einen zweiten Eckpfeiler der kirchlichen Soziallehre hinzufügen, der unser Thema in ein wesentliches Licht rückt: das Subsidiaritätsprinzip. In der Enzyklika „Centesimus Annus“ erinnerte Johannes Paul II. daran, dass eine übergeordnete Gemeinschaft niemals die Initiative und Verantwortung untergeordneter Gemeinschaften an sich reißen darf, indem sie ihnen ihre Kompetenzen entzieht; vielmehr muss sie diese in Notlagen unterstützen und ihnen helfen, ihr Handeln im Sinne des Gemeinwohls mit dem anderer gesellschaftlicher Kräfte abzustimmen (47). Auf die internationalen Beziehungen übertragen bedeutet dieses Prinzip, dass die Europäische Union – bei aller guten Absicht – nicht den Auftrag hat, das Familienrecht, das Strafrecht oder die Bildungssysteme souveräner afrikanischer Staaten von außen umzugestalten; ihre Rolle besteht vielmehr darin, diese Staaten auf deren Wunsch hin bei der Verwirklichung ihrer eigenen legitimen Ziele zu unterstützen. Eine Umkehrung dieser Ordnung – also der Anspruch, eine höhere, supranationale Instanz solle das Moral- und Familienleben der Völker bis ins kleinste Detail regeln – ist keine Subsidiarität, sondern ihr genaues Gegenteil: eine Form ideologischer Zentralisierung, die die kirchliche Soziallehre stets verurteilt hat, ganz gleich, woher sie stammt.

4. Afrika: Bedürfnisse, Herausforderungen und der vom Westen sowie der Kirche geforderte Beitrag

4.1 Das Konditionalitätssystem der Europäischen Union

Wir müssen die Existenz eines „Dreistufen-Systems“ anerkennen, durch das der Grundsatz der Selbstbestimmung – in der Praxis – umgangen wird (48). Auf der normativen Ebene stehen die bereits erwähnten Entschließungen des Europäischen Parlaments zu Abtreibung und LGBT+-Rechten (49). Auf der zweiten Ebene – der Ebene der rechtlichen Verträge – befindet sich das Samoa-Abkommen; es enthält eine Vorrangklausel, die geeignet ist, den gesamten Rahmen der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) zu konditionieren (50). Auf der dritten Ebene – der Finanz- und Handelsebene – finden wir das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI), den derzeit diskutierten Vorschlag COM(2025)0551 sowie präferenzielle Handelsregelungen (51).

Ein konkreter Fall – der Ugandas – veranschaulicht gut, wie diese drei Ebenen ineinandergreifen (52). In seiner Entschließung vom 20. April 2023 forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, alle verfügbaren diplomatischen, rechtlichen und finanziellen Mittel einzusetzen, um den ugandischen Präsidenten davon abzubringen, das vom Parlament des Landes verabschiedete Gesetz in Kraft zu setzen; ferner drängte es darauf, dass die Kommission für den Fall des Inkrafttretens des Gesetzes prüft, ob die Uganda im Rahmen der „Everything But Arms“-Regelung (Alles außer Waffen) gewährten Handelspräferenzen entzogen werden sollten, die Klausel über die „wesentlichen Elemente“ des Cotonou-Abkommens zur Anwendung gebracht und das weltweite Sanktionsregime der EU im Bereich der Menschenrechte in Betracht gezogen werden sollte; zudem forderte das Parlament eine EU-Strategie für die weltweite Entkriminalisierung von Homosexualität (53). Ich möchte dies in maßvollen, aber entschiedenen Worten zum Ausdruck bringen: Hier manifestiert sich eine „ideologische Kolonialisierung“ in vollständiger und nachweisbarer Form – konkret durch den Einsatz von Handels- und Finanzinstrumenten, um in das Straf- und Familienrecht eines souveränen Staates einzugreifen und damit direkt gegen den Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker zu verstoßen (54).

Die vorgeschlagene Verordnung COM(2025)0551, die derzeit beraten wird, sieht ein Gesamtbudget von 200,3 Milliarden Euro (zu laufenden Preisen) für das auswärtige Handeln der Union vor; Die indikative Mittelzuweisung für Subsahara-Afrika soll sich im Vergleich zum garantierten Mindestbetrag des laufenden Zyklus mehr als verdoppeln – von 29,18 Milliarden Euro auf rund 60,5 Milliarden Euro. Verweise auf die Pekinger Aktionsplattform, die ICPD, sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie umfassende Sexualaufklärung bleiben im Kerntext erhalten und werden in den sektoralen Säulen des europäischen Engagements aufgegriffen, während frühere verbindliche quantitative Zielvorgaben durch einen übergreifenden „Mainstreaming“-Ansatz ersetzt werden: Die ideologische Konditionalität verschwindet nicht, sondern wird allgegenwärtiger und weniger messbar (55). An dieser Stelle möchte ich erneut auf „Magnifica Humanitas“ verweisen: Technologie und Wirtschaftsmacht – so erinnert uns die Enzyklika von Papst Leo – werden zu Instrumenten der Herrschaft und der perversen Unterdrückung, wenn sie nicht von Nächstenliebe und Gerechtigkeit geleitet werden (56). Die Kirche fordert Europa nicht dazu auf, seine Hilfe für Afrika einzustellen – ganz im Gegenteil –, sondern verlangt vielmehr, dass die „Kultur der Macht“ in eine „Zivilisation der Liebe“ verwandelt wird (57).

4.2 Die Stimmen und das Leid Afrikas: die Rolle der Kirche und des Westens

Gestatten Sie mir nun, an diesem höchst symbolträchtigen Ort jenen eine Stimme zu geben, die keine Stimme haben: den Afrikanern selbst. Das Dossier versammelt direkte Zeugenaussagen afrikanischer Regierungsvertreter, die kritisieren, dass die Europäische Union bei Verhandlungen auf Kategorien wie SOGI [sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität] beharrt – was in scharfem Kontrast zu Europas systematischer Weigerung steht, Themen zu erörtern, die für Afrika ebenso dringlich sind, wie etwa die Rückgabe kolonialer Kulturgüter; andere sprechen offen von vollendeten Tatsachen, zusammengefasst in dem Satz: „Wenn ihr nicht unterschreibt, wird das Konsequenzen haben“ (58). Dies sind nicht meine Worte; sie stammen aus unabhängigen wissenschaftlichen Analysen und direkten Zeugenaussagen. Sie verdeutlichen, dass die Diagnose eines kulturellen Neokolonialismus keine bloße politisch-kirchliche Propaganda ist, sondern eine Erfahrung derer, die auf der anderen Seite des Verhandlungstisches sitzen (59).

Es überrascht daher kaum, dass sich im Mai 2025 afrikanische Parlamentarier und institutionelle Vertreter in Entebbe (Uganda) versammelten – auf einer von Präsident Museveni eröffneten Konferenz –, um eine „Afrikanische Charta für Familie und kulturelle Souveränität“ vorzuschlagen. Bei dieser Gelegenheit nahm Präsident Museveni ausdrücklich Bezug auf das Samoa-Abkommen und erklärte: „Ich fordere Sie auf, jenes Samoa-Dokument zu prüfen, das all die Themen behandelt, über die Sie hier diskutieren: Wenn es tatsächlich das enthält, was über reproduktive Rechte behauptet wird, dann müssen wir uns von dieser Absurdität distanzieren und der Europäischen Union mitteilen, dass wir an einem solchen Unrecht nicht teilhaben können“ (60). Dies sind harte Worte, die einen Sachverhalt von ernster Bedeutung offenbaren: die Würde von Völkern, die nicht länger wie Unmündige unter Vormundschaft behandelt werden wollen, sondern als moralische Akteure, die fähig sind, „Nein“ zu all dem zu sagen, was ihrer Vorstellung vom Menschen und von der Familie widerspricht.

Es wäre jedoch ungerecht, wollte ich mich auf bloße Kritik beschränken. In dem nachsynodalen apostolischen Schreiben „Africae Munus“ hat Papst Benedikt XVI. klar zum Ausdruck gebracht, was Afrika zu Recht vom Westen und von der Kirche erwartet: keine ideologische Einmischung, sondern echte Solidarität im Dienst von Versöhnung, Gerechtigkeit und Frieden – eine Solidarität, die zu begleiten vermag, ohne zu bevormunden, und die zu geben versteht, ohne zu versuchen, die Seele dieser Völker nach dem eigenen Bild umzuformen (61).

Konkret bedeutet dies ein erneuertes Engagement für den Schuldenerlass, den Transfer von Technologien, die der Gesundheit und der Landwirtschaft zugutekommen, sowie die Unterstützung jener Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, die die katholische Kirche seit Jahrhunderten auf dem Kontinent unterhält – oft dort einspringend, wo der Staat abwesend ist. Es bedeutet auch einen gemeinsamen Kampf gegen Korruption und schlechte Regierungsführung, die auf den afrikanischen Völkern ebenso schwer lasten wie die Einmischung von außen. Für die Kirche im Westen bedeutet es, Afrika nicht bloß als Missionsgebiet zu sehen, das auf Hilfe angewiesen ist, sondern als lebendige Quelle des Glaubens, der Berufungen und kinderreicher, froher Familien – eine Quelle, aus der ein alterndes und müdes Europa viel lernen und empfangen kann.

Als Sohn Afrikas möchte ich noch ein persönliches Wort hinzufügen. Ich habe wiederholt angeprangert – und ich bekräftige dies heute –, dass bestimmte Mächte entschlossen sind, mittels politischer und finanzieller Druckmittel falsche Werte aufzuzwingen: In einigen afrikanischen Ländern wurden im Gegenzug für finanzielle Unterstützung regelrechte Ministerien für Gender-Theorie eingerichtet (62). Ich habe auch daran erinnert – unter Bezugnahme auf jenen Besuch eines UN-Generalsekretärs in Afrika, der die Entkriminalisierung von Homosexualität als Zeichen der Zivilisiertheit forderte –, dass man den Armen solche Absurditäten nicht aufzwingen darf, solange es an Krankenhäusern, Schulen und Trinkwasser mangelt (63). Die materielle Armut Afrikas nimmt dem Kontinent weder seine Würde noch das Recht – ja, vielleicht verleiht sie ihm sogar einen stärkeren Anspruch darauf –, selbst zu beurteilen, was für seine Kinder das Beste ist.

Im Jahr 2015, während der Familiensynode, habe ich erklärt – und ich nehme heute kein einziges Wort davon zurück –, dass die Gender-Ideologie und der islamische Fundamentalismus, jeder auf seine Weise, zwei „apokalyptische Bestien“ darstellen, die drohen, nicht nur die Familie, sondern den Menschen selbst – das Ebenbild Gottes – zu zerstören (64). Manche hielten dieses Bild für überzogen; ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es eine Wahrheit trifft: Beide Kräfte, so unterschiedlich sie in Ursprung und Gestalt auch sein mögen, teilen das Bestreben, die Menschheit im Sinne ihrer eigenen Ziele neu zu definieren – die eine im Namen eines vermeintlichen Fortschritts, die andere im Namen einer vermeintlichen Rückkehr zu ursprünglicher Reinheit. Damit verleugnen sie jene Religionsfreiheit und persönliche Würde, die ich in den Mittelpunkt dieser „Lectio“ gestellt habe.

Abschließend möchte ich eine tiefe Überzeugung teilen, die in mir während meiner langjährigen Dienste für die Kirche gereift ist: Die Krise der Kirche im Westen und die Krise des Westens selbst sind im Grunde ein und dieselbe Krise. Weil die Kirche in vielen europäischen Nationen ihre Identität und ihre prophetische Stimme verloren hat, hat auch der Westen das Bewusstsein für seine eigene Zivilisation eingebüßt (65). Und ich möchte hinzufügen: Auch im Westen ist die Religionsfreiheit heute bedroht (66). Hier vereinen sich die drei Päpste, auf die ich mich in dieser „Lectio“ bezogen habe, in einem gemeinsamen Zeugnis: Papst Benedikt XVI. verteidigt die Ökologie des Menschen und die Familie gegen den Rechtspositivismus; Papst Franziskus prangert die ideologische Kolonisierung an und ruft zu einem echten interkulturellen Dialog auf; Papst Leo XIV. fordert, dass Worte wieder bestimmte Realitäten zum Ausdruck bringen, und schlägt einen von Ideologien bereinigten Multilateralismus vor (67). Diesen Appell richte ich – respektvoll, aber ohne Vorbehalt – an Europa und die Kirche im Westen: Haltet eine ernsthafte Gewissenserforschung. Hört auf Afrika. Respektiert seine kulturelle Souveränität. Bietet eine Zusammenarbeit an, die frei und unbelastet von ideologischen Agenden ist. Seid bereit, von Afrika das anzunehmen, was es einem müden Westen noch zu geben vermag: das Zeugnis eines lebendigen Glaubens und einen Sinn für Familie – Eigenschaften, die Europa helfen können, seinen eigenen „Logos“ wiederzufinden.

Schlussfolgerung: Rückkehr zum „Logos“ und zu bestimmten Realitäten

Sehr geehrte Abgeordnete, gestatten Sie mir, dort zu schließen, wo ich begonnen habe: mit den Worten von Papst Leo XIV. Ohne Worte, die auf bestimmte Realitäten verweisen – wie uns der Heilige Vater sagte –, kann es keinen echten Dialog geben (68), selbst innerhalb der katholischen Kirche. Und ich möchte hinzufügen: Ohne den „Logos“ verkommen Diplomatie und internationale Zusammenarbeit zu einem Machtspiel, das hinter Fachjargon verborgen ist. Ich möchte daher das gesamte Europäische Parlament und die hier anwesenden Vertreter einladen, sich einer echten Auseinandersetzung mit der Sprache zu widmen: klar auszusprechen – ohne diplomatische Mehrdeutigkeit –, was eigentlich gemeint ist, wenn von „Menschenrechten“, „sexueller und reproduktiver Gesundheit“, „Gender“ und „Familie“ die Rede ist; und uns mit intellektueller Ehrlichkeit zu fragen, ob diese Definitionen die Menschenwürde und die Religionsfreiheit wirklich achten oder ob sie diese unter dem Deckmantel einer scheinbar neutralen Sprache verraten (69).

In diesem Vortrag habe ich versucht, Ihnen drei Deutungsschlüssel an die Hand zu geben, die wie die Steine eines einzigen Bauwerks zusammengehören. 1) Die Menschenwürde und die Religionsfreiheit als Wurzel allen menschlichen Zusammenlebens – etwas, das keine Gender-Ideologie und keine Agenda der sogenannten „reproduktiven Gesundheit“ auslöschen kann. 2) Die Selbstbestimmung der Völker als ein Raum der Freiheit, in dem jedes Volk diese Würde im Rahmen seiner eigenen religiösen und kulturellen Geschichte verwirklichen kann, ohne Bedingungen unterworfen zu sein, die als Zusammenarbeit getarnt sind. 3) Und schließlich Afrika – nicht als Objekt einer anderswo ersonnenen sozialen Konstruktion, sondern als Subjekt von Kultur, Glaube, Leid und Hoffnung, sowohl für die Kirche als auch für den Westen selbst (70). Ein letztes Wort, das dem Herzen eines afrikanischen Hirten entspringt: Die Glaubensgeschichte meines Kontinents lehrt uns, dass die Kirche oft gerade in Zeiten der Prüfung wächst und dass jene Völker, die ihre religiöse und kulturelle Identität bewahren – allen äußeren Drucks zum Trotz –, letztlich am besten der Sache einer wahren, universellen Geschwisterlichkeit dienen. Ich bitte das Europäische Parlament nicht um einen Glaubensakt, sondern um einen Akt der Vernunft: Prüfen Sie mit den Mitteln Ihrer juristischen Weisheit, ob die Worte, die Sie verwenden, der menschlichen Person, der Familie und der Freiheit der Völker wirklich gerecht werden. Wenn dies der Fall ist, werden Afrika und Europa gemeinsam voranschreiten. Sollten sie dies nicht tun, wird kein noch so gut ausgearbeiteter Vertrag in der Lage sein, den Graben zu überbrücken, den „verratene Worte“ zwischen uns aufgerissen haben werden.
Vielen Dank.

Anmerkungen:
1 Leo XIV., Ansprache an die beim Heiligen Stuhl akkreditierten Mitglieder des Diplomatischen Korps, 9. Januar 2026.
2 Dossier „Bedingte Hilfe“ (Conditional Aid), erstellt von Pro Vita & Famiglia für die Konferenz des Europäischen Parlaments, Brüssel, 15. Juli 2026 (interne Unterlage als Grundlage für die vorliegende Ansprache).
3 Ebd.
4 Leo XIV., Enzyklika „Magnifica Humanitas“ über den Schutz der menschlichen Person im Zeitalter der künstlichen Intelligenz, 15. Mai 2026.
5 Ebd.
6 Benedikt XVI., Glaube, Vernunft und Universität – Erinnerungen und Reflexionen, Ansprache an der Universität Regensburg, 12. September 2006.
7 Ebd.
8 Ebd.
9 Ebd.
10 Ebd.
11 Benedikt XVI., Begegnung mit der Welt der Kultur, Collège des Bernardins, Paris, 12. September 2008.
12 Ebd.
13 Ebd.
14 Benedikt XVI., Ansprache vor dem Deutschen Bundestag, Reichstagsgebäude, Berlin, 22. September 2011.
15 Ebd.
16 Vgl. oben, Anm. 2: Dossier „Europa und Afrika“, a. a. O.
17 Benedikt XVI., Ansprache an die Römische Kurie anlässlich der Weihnachtswünsche, 21. Dezember 2012.
18 Ebd.
19 Ebd.
20 Vgl. oben, Anm. 2: Dossier „Europa und Afrika“, a. a. O.
21 Ebd.
22 Franziskus, Ansprache bei der Begegnung mit Familien, Mall of Asia Arena, Manila, 16. Januar 2015.
23 Franziskus, Pressekonferenz auf dem Rückflug von Manila, 19. Januar 2015.
24 Vgl. oben, Anm. 4: Leo XIV., „Magnifica Humanitas“, a. a. O. 25 Ebd.
26 Vgl. oben, Anm. 1: Leo XIV., Ansprache an das Diplomatische Korps, 9. Januar 2026, a. a. O. 27 Leo XIII., Enzyklika „Rerum Novarum“, 15. Mai 1891.
28 Ebd.
29 Europäisches Parlament, Entschließung vom 9. Juni 2022 „Globale Bedrohungen für das Recht auf Abtreibung: die mögliche Aufhebung des Rechts auf Abtreibung in den USA durch den Obersten Gerichtshof“ sowie Entschließung vom 7. Juli 2022, 2022/2742(RSP); vgl. auch das Dossier „Europa und Afrika“, a. a. O.
30 Europäisches Parlament, Entschließung vom 7. Juli 2022, 2022/2742(RSP), a. a. O.
31 Vgl. oben, Anm. 1: Leo XIV., Ansprache an das Diplomatische Korps, 9. Januar 2026, a. a. O.
32 Ebd.
33 Verfassung von Kenia (2010), Art. 26 Abs. 2: „Das Leben eines Menschen beginnt mit der Empfängnis“; vgl. Kenya Law Reform Commission.
34 Verfassung der Republik Uganda (1995), Art. 22 Abs. 2: „Niemand hat das Recht, das Leben eines ungeborenen Kindes zu beenden, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig.“
35 Berufungsgericht von Kenia (Court of Appeal), Urteil vom 24. April 2026 zur Bestätigung des verfassungsrechtlichen Schutzes des Lebens ab der Empfängnis; zitiert nach ZENIT, „Kenya’s Court of Appeal reaffirms the constitutional protection of unborn life“, 2. Mai 2026.
36 Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedern der Organisation der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (Samoa-Abkommen), Regionalprotokoll für Afrika, Art. 40.6; vgl. Analyse von Human Life International, „Neo-Colonialism and the Samoa Agreement“, Dezember 2023.
37 Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), Gender-Aktionsplan III – Auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Welt.
38 Vgl. oben, Anm. 6: Benedikt XVI., Regensburger Rede, a. a. O.
39 Vgl. oben, Anm. 22: Franziskus, Treffen mit Familien, Manila, a. a. O.
40 Vgl. oben, Anm. 23: Franziskus, Pressekonferenz auf dem Rückflug, 19. Januar 2015, a. a. O.
41 Vgl. oben, Anm. 1: Leo XIV., Ansprache an das Diplomatische Korps, 9. Januar 2026, a. a. O.
42 Charta der Vereinten Nationen, Art. 1 Abs. 2.
43 Vgl. oben, Anm. 2: Dossier „Europa und Afrika“, a. a. O.
44 Vgl. oben, Anm. 1: Leo XIV., Ansprache an das Diplomatische Korps, 9. Januar 2026, a. a. O.
45 Vgl. oben, Anm. 14: Benedikt XVI., Ansprache vor dem Deutschen Bundestag, a. a. O.
46 Ebd.
47 Johannes Paul II., Enzyklika „Centesimus Annus“, 1. Mai 1991, Nr. 48.
48 Vgl. oben, Anm. 2: Dossier „Europa und Afrika“, a. a. O.
49 Ebd.
50 Ebd.
51 Ebd.
52 Ebd.
53 Europäisches Parlament, Entschließung zur Lage in Uganda, Angenommene Texte P9_TA(2023)0120.
54 Vgl. oben, Anm. 23: Franziskus, Pressekonferenz auf dem Rückflug, 19. Januar 2015, a. a. O.
55 Vgl. oben, Anm. 2: Dossier „Europa und Afrika“, a. a. O. 56 Vgl. oben, Anm. 4: Leo XIV., „Magnifica Humanitas“, a. a. O.
57 Ebd.
58 Direkte Aussagen afrikanischer Regierungsvertreter, gesammelt im für diese Konferenz erstellten Dossier „Europa und Afrika“.
59 Ebd. 60 Y. Museveni, Erklärung auf der Konferenz zur Familie, Entebbe, Mai 2025, zitiert in „Watchdog Uganda“, „President Museveni calls on Africa to defend family values and secure economic sovereignty“, 9. Mai 2025.
61 Benedikt XVI., Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Africae Munus“ über die Kirche in Afrika im Dienst der Versöhnung, der Gerechtigkeit und des Friedens, 19. November 2011.
62 R. Sarah, in Wikiquote gesammelte Aussagen, Eintrag „Robert Sarah“.
63 R. Sarah, in Wikipedia wiedergegebene Aussagen, Eintrag „Robert Sarah“.
64 R. Sarah, Ansprache vor der Bischofssynode zur Familie, Oktober 2015; Volltext im „National Catholic Register“, „Cardinal Sarah: ISIS and Gender Ideology Are Like ‘Apocalyptic Beasts’“, Oktober 2015.
65 R. Sarah, Interview, „Aleteia“, 17. April 2019.
66 R. Sarah, in „Informazione Cattolica“ wiedergegebene Aussagen, 30. November 2022.
67 Vgl. oben, Anm. 1: Leo XIV., Ansprache an das Diplomatische Korps, 9. Januar 2026, zitiert.
68 Ebd.
69 Ebenda.
70 Vgl. oben, Anmerkung 4: Leo XIV, Magnifica Humanitas, cit.


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